Als ich die Proclamationen der neuen Regierung las, die Karlsruher Zeitung als deren Organ sammt den regelmäßig fortlaufenden Nummern des Regierungsblattes in altem Format und neuem Style mit Entzücken verschlang, die bisherigen Beamten und Behörden unseres Bezirkes friedlich huldigen sah, ohne daß eine ernstliche Weigerung eines großherzoglichen Dieners oder irgend eine Drohung von Seiten des Civilcommissärs stattfand und als ich zuletzt Aktenstücke aus der Residenz in die Hände bekam, unter welchen hochachtbare Namen im Staatsdienste beinahe ergrauter Herren standen und von friedlichen Unterhandlungen der "provisorischen" Regierung mit dem Großherzog viel Tröstliches vernahm—da hielt ich mich ehrlich und aufrichtig meines Versprechens vom 18. Oktober 1848 ganz und gar entbunden, denn gegen eine nicht mehr bestehende Regierung kann es keine Verpflichtungen mehr geben, der Unterthan aber hat niemals nach dem Ursprunge seiner Regierung zu fragen, sondern nur zu gehorchen. Dieses lehrt ja der Staatslehrer Zachariae, der gewiß ein großer Jurist und meines Erachtens ein sehr winziger Demokrat war. Mein Herz hatte der alten Regierung niemals gehört, solcher Mangel mag ihr wenig geschadet haben, jedenfalls war ich an ihrem Sturze im Jahr 1849 so unschuldig wie ein neugebornes Kind, doch der neuen, aus der Ferne anfangs so prächtig und großartig aussehenden Regierung war ich mit Leib und Seele ergeben und glaubte, es sei Pflicht und Schuldigkeit, derselben Dienste zu leisten, wenn kein Anderer und Besserer als ich zu finden und ich ausdrücklich dazu aufgefordert würde.

Meine Ansichten und Gesinnungen sprach ich am 27. Mai 1849 in einer Rede über die jüngsten Ereignisse vor einer großen Volksversammlung aus, rücksichtslos, derb und hinsichtlich der Thatsachen, welche ich ja nur vom Lesen und Hörensagen kannte, vielfach unwahr. An Hochverrath dachte ich bei dieser Rede so wenig, daß ich einen Entwurf derselben hübsch in eine Mappe legte und später selbst in die Hände des Amtsverwesers durch genaue Angabe des Verwahrungsortes liefern half.

Mir ist es bloß darum zu thun, den Beweis zu liefern, daß ich als Amnestirter mein der Regierung geleistetes Versprechen eines gesetzmäßigen Verhaltens keineswegs mit Wissen und Willen gebrochen, folglich in dieser Hinsicht die Pflicht der Ehre nicht verletzt habe.

Meine Betheiligung am Aufstande sammt Untersuchung und Urtheil sollen und können hier nicht besprochen werden. Eine Veröffentlichung sämmtlicher Akten würde mir eher angenehm denn zuwider sein, weil einerseits daraus hervorginge, daß mich die zahreiche [zahlreiche] Armee in Baden sammt dem Standgerichte nicht im mindesten abhielt, mich zu meinen damaligen Gesinnungen und mit Recht angeklagten Handlungen mit einem Trotze zu bekennen, der sich lediglich durch meine Verblendung und Glauben an mein gutes Recht entschuldigen ließe. Anderseits möchte eine derartige Veröffentlichung aber ebenfalls zeigen, daß meine Vergehen rein politischer Natur und mit keiner an sich ehrlosen Handlung oder gar mit einem gemeinen Verbrechen im geringsten Zusammenhange seien.

Ich sah die letzten Tage des deutschen Parlamentes und der provisorischen Regierung, den ordnungslosen Rückzug des Insurgentenheeres, das Lager bei Baltersweil, den Uebergang ins Schweizerland, aber ich dachte nicht daran ein Flüchtling zu werden.

Später nannte ich im Kerker mein Dableiben den allerdümmsten Streich meines bisherigen Lebens, zumal ich schon im Frühling 1849 zur Auswanderung nach Amerika entschlossen und im Juli eine angenehme Gelegenheit für mich da war, um mit einer befreundeten Familie wohlfeil fortzukommen; der Stolz mich vor keiner menschlichen Macht oder Uebermacht zu beugen, wo ich in meinem Rechte zu sein glaube, die Einsicht, daß bei der ungeheuern Zahl der Theilnehmer des Maiaufstandes ein politischer Prozeß vom Standpunkte des Rechts und der Gerichte, die ja mit Ausnahme Eines [eines] Gerichtshofes der provisorischen Regierung ebenfalls gehuldigt und ungeschoren fortfunktionirt hatten, unmöglich sei, die Hoffnung, daß man bei einer politisch allerdings sehr zu rechtfertigenden Verfolgung Einzelner anerkenne, daß ich als Amnestirter meine Pflicht nicht verletzte und das Bewußtsein, mich während des Maiaufstandes keineswegs zu einer Rolle hingedrängt und noch weniger eine auffallende Rolle gespielt zu haben—dies Alles bewog mich, die Ankunft der preußischen Truppen ruhig zu erwarten.

Am 13. Juli 1849 ließ mich der Amtsverweser verhaften, am 20. kam ich auf den Transport nach Freiburg, am 21. fiel es einem churhessischen Offizier ein, mich ohne den mindesten Anlaß von meiner Seite am frühen Morgen in Stühlingen mit Handschellen zu bedenken und zu seinem Privatvergnügen eine starke halbe Stunde vor seinem Hause gleichsam an den Pranger zu stellen. Der Amtmann wollte nichts von Beschwerde hören; ich verzeihe es ihm sammt seinem energisch ausgedrückten Herzenswunsche, daß es mir und meinem Leidensgefährten "recht schlecht" ergehen möge, verzeihe auch gern Anderes, was mir vom churhessischen und mecklenburgischen Militär sehr unnöthig angethan wurde und mit soldatischer Biederkeit nicht sonderlich viel zu schaffen hat.

Am 22. Juli kamen wir noch immer geschlossen, mit einer Eskorte, als ob ich und der gefangene Bauer am Jahr 1848 und 1849 dazu Vaterstelle vertreten hätten, in Freiburg an und lebte als Kriegsgefangener 7 Monate unter den Preußen, über deren strenge Aufsicht nur ein Narr klagen könnte, während alle Kriegsgefangenen Freiburgs hinsichtlich der ehrenhaften und menschlichen Behandlung von Seite der Offiziere und Soldaten wohl einstimmig sein und bleiben werden.

Ehre und Dank den preußischen Offizieren und Soldaten!—

Im September ward ich den ordentlichen Gerichten überantwortet, im October jedoch, obwohl ich in meinem allerersten Verhöre Alles gesagt hatte, was zu sagen war und worauf später das Urtheil sich stützte, vor die Untersuchungskommission des Standgerichtes gestellt, im November in Folge einer Verschiebung des Gerichtstages und einer Verordnung des höchstseligen Großherzogs abermals den ordentlichen Gerichten überwiesen. Am 28. Januar 1850 wurde mir das hofgerichtliche Erkenntniß eröffnet, welches auf acht Jahre gemeinen Zuchthauses lautete. Ich verzichtete auf einen Vertheidiger und vertheidigte mich selbst bei der höchsten Instanz, jedoch in einer so unklugen und trotzigen Weise, daß ich meine verbrecherische d. h. revolutionäre Gesinnung dadurch abermals unwiderlegbar constatirte und eher Schärfung des Urtheils fürchtete als Milderung hoffte.