»Unbedingt, mein Fürst. Des Barons Verhalten in dieser Angelegenheit berechtigt durchaus dazu.« —
»Gut denn! Ich will mir das zu Nutzen machen, falls die Prinzessin unter solchen Umständen wirklich kühn genug sein sollte, mir gegenüber die Tugendhafte und Gekränkte zu spielen. Wir wollen das jedoch abwarten und darum auch nicht das Mindeste thun. Doch muß ich wissen, ob der Besuch des Mädchens im Schauspiel mit Zustimmung des Prinzen erfolgt ist. Begeben Sie sich also zu diesem, erkundigen Sie sich nach seinem Befinden und lassen Sie sich in meinem Auftrage Aufklärungen darüber geben, damit ich vollkommen informirt bin. Ich bin Willens, diesem ewigen Streit ein- für allemal ein Ende zu machen; ihn länger zu dulden, wäre eine Schwäche, ganz abgesehen, daß die wichtigeren Zwecke dabei nicht erreicht werden können. Gehen Sie nun zu dem Prinzen, lieber Chevalier, und nehmen Sie zugleich meinen Dank für Ihre so klugen Maßnahmen und Vorschläge. Ich denke, wir werden damit etwas Erkleckliches ausrichten.« —
Mit diesen Worten entließ der Fürst den Kammerherrn, und dieser begab sich sofort zu dem Prinzen, über das gnädige Wohlwollen Serenissimi hoch erfreut.
Siebentes Kapitel.
Während sich an dem fürstlichen Hofe ein bedeutsames Drama vorbereitete, dessen Entwicklung nicht bestimmt werden konnte, sah Graf Römer die Tage unter einer eintönigen, jedoch vermehrten Thätigkeit schwinden.
Die Regelung der äußeren Verhältnisse war ihm durch den Tod seines Vaters zugefallen und er unterzog sich derselben mit der an ihm gewöhnten Umsicht und Genauigkeit. Hatte er auch anfangs erwartet, daß diese Angelegenheiten eine rasche Erledigung finden müßten, so war dies dennoch nicht der Fall, und er sah sich zu einem verlängerten Aufenthalt in der Heimath genöthigt.
Ein anderer Umstand übte hierauf noch einen weiteren Einfluß aus.
Wie wir erfahren haben, hegte seine Mutter, die auf der Besitzung lebte, den Wunsch, Römer möchte sich endlich vermählen, und sie dadurch Gelegenheit finden, in seiner Familie ihre Tage zu beschließen. Einige Wochen nach ihres Gemahls Tode hatte sie ihm ihren Wunsch und ihre Hoffnung angedeutet, jedoch zu ihrem Schmerz erkannt, daß sie dem Grafen damit nicht gelegen zu kommen schien. Er war darauf nicht eingegangen und hatte wie gewöhnlich eine Vermählung bestimmt abgelehnt. Dieser Umstand veranlaßte sie, darauf nicht wieder zurück zu kommen und es ihm zu überlassen, ihr seine Entschlüsse freiwillig mitzutheilen. So gütig dies auch war, litt Römer dennoch unter diesen Verhältnissen. Zu wohl erkannte er den Wunsch seiner Mutter, und nicht minder tief fühlte er die Pflicht, ihr denselben zu erfüllen; dennoch vermochte er das nicht. Zu tief war seine Liebe für die Prinzessin, um sie auf ein anderes weibliches Wesen übertragen zu können, ganz abgesehen, daß ein solcher Schritt die ohnehin Unglückliche nur noch tiefer verletzen und dem Untergange zuführen würde.
Von einer Vermählung durfte also nicht die Rede sein; doch eine Frage war es, ob er die Pflicht für die geliebte Mutter nicht über diejenige für die Prinzessin zu stellen hätte, und sein edles Herz bejahte dieselbe nach kurzem Kampf. Und so war er entschlossen, fortan auf seiner Besitzung zu leben und seiner Mutter die letzten Lebenstage durch seine Anwesenheit zu verschönen.
Ging ihm dabei auch die Hoffnung verloren, Sidonie wieder zu sehen und ihr Schicksal durch seinen längeren Besuch zu erleichtern, so ergab er sich dennoch der ihm heiligen Pflichterfüllung, wenngleich mit dem schmerzlichen Bedauern, nicht anders handeln und beide Interessen vereinen zu können.