Der Fürst hatte das Urtheil nach dessen Empfang nicht an Sidonie abgesandt, sondern zögerte damit, wozu ihn besondere Gründe, die wir später erfahren werden, veranlaßten. Sidonie befand sich daher hinsichts der über sie getroffenen Maßregeln in Ungewißheit. Zwar war ihr bekannt, daß die Verhandlungen von den über sie von dem Fürsten eingesetzten Richtern betrieben wurden, auch hatte sie mit einem derselben auf den Wunsch des Fürsten mehre Unterredungen gehabt; indessen waren Monate dahin gegangen, ohne daß über ihr und des Grafen Schicksal entschieden worden war.

Wir haben aus Boisière's Worten erfahren, daß sie seit dem erkannten Verrath ein stilles, eingezogenes Leben führte, und fügen hinzu, daß dieses Leben durch die Ungewißheit über des Grafen Geschick noch wesentlich getrübt wurde.

Alle von Aurelien angestellten Bemühungen, irgend etwas Bestimmtes darüber zu erforschen, waren vergebens gewesen; Niemand kannte des Grafen Aufenthalt. Um so mehr befestigte sich in den Freundinnen die Voraussetzung einer geheimnißvollen Verhaftung, und wir wissen, daß sie sich darin nicht irrten. Die Gräfin Römer hatte in der auf Aureliens Brief an diese gesandten Antwort die Absicht ausgesprochen, durch ihre Freunde nach dem Aufenthaltsort ihres Sohnes sogleich Nachforschungen anstellen zu lassen; es waren jedoch mehre Monate dahin gegangen, ehe die Gräfin weitere Nachrichten sandte. Diese bestätigten nun leider die von Sidonien gehegten Besorgnisse, indem sie des Grafen Haft in der Festung als begründet bezeichneten. Die Gräfin hatte dabei zugleich bemerkt, daß man fortan bemüht sein würde, mit dem Grafen entweder in schriftlichen oder persönlichen Verkehr treten zu können, und wollte den erzielten Erfolg seiner Zeit Aurelien mittheilen. Bald darauf hatte Sidonie die große Freude, durch Römer's Freund Näheres über den Grafen so wie die beabsichtigte Verwendung für diesen bei dem Fürsten zu erfahren.

Baron Steinwerth hatte sich nämlich seinem Versprechen gemäß nach genommener Rücksprache mit des Grafen Verwandten nach der Residenz begeben, um bei dem Fürsten eine Audienz nachzusuchen und also für des Grafen Interesse zu wirken.

Der Fürst hatte ihm dieselbe nur mit Unmuth bewilligt, da er sich wenig dazu geneigt fühlte und sie doch auch nicht ablehnen durfte; über die dabei zur Sprache kommenden Angelegenheiten jedoch nicht im Zweifel, war er daher auch bedacht, eine erweiterte Unterredung zu vermeiden und den Baron so kurz als möglich abzufertigen. Dies gelang ihm jedoch nicht; denn Steinwerth war ein muthiger Mann, der sich nicht so leicht einschüchtern ließ, besonders da ihn die Ueberzeugung von Römer's Schuldlosigkeit erfüllte, und so hatte der Fürst keinen eben leichten Stand gegen einen Mann, der kühn genug war, die Maßnahme gegen den Grafen als ungerechtfertigt zu erklären, selbst für den Fall, daß dieser sich eines Vergehens schuldig gemacht hatte.

Wir haben in der Unterredung des Fürsten mit dem Chevalier einzelne Andeutungen des Ersteren über die Anmaßungen des Adels vernommen und bemerkten, daß dieselben lediglich eine Folge des mit Steinwerth gehabten Gesprächs waren, und werden daraus zugleich auf den Charakter desselben schließen können. Trotz der Erfolglosigkeit seiner Bemühungen war Steinwerth dennoch später bedacht, den Fürsten durch schriftliche Vorstellungen zu bestimmen, Römer frei zu geben, ohne daß sich derselbe dazu bequemte. Der Fürst glaubte dies um so weniger thun zu dürfen, da die Haft ein Beweis von des Grafen begründeter Schuld sein sollte. Da er ihn in solcher Weise einmal hatte verhaften lassen, so mußte er sich auch seiner Ansicht nach treu bleiben. Ließ sich der Graf zur Flucht verleiten, wie er bestimmt hoffte, so waren seine Maßnahmen um so mehr gerechtfertigt. Ueberdies ging er darin durchaus sicher, da er wußte, daß Sidonie für schuldig erkannt werden würde und damit auch des Grafen Schuld begründet wurde.

Weitere persönliche Unterredungen in dieser Angelegenheit hatte der Fürst durchaus abgelehnt, und ebenso die einlaufenden schriftlichen Vorstellungen unbeachtet gelassen. Um sich jedoch in seiner Autorität zu behaupten, den störrischen Adel einzuschüchtern und dessen weiteren Verkehr mit dem Grafen unmöglich zu machen, ließ er den Letzteren, wie wir erfahren haben, auf's Neue in Nacht und Nebel nach einer andern Festung bringen, indem zugleich den dabei Betheiligten das strengste Schweigen anbefohlen wurde, damit des Grafen Aufenthalt nicht entdeckt werden konnte.

Alle diese Vorgänge hatte Sidonie durch Aurelie erfahren, der sie durch des Grafen Mutter mitgetheilt worden waren. Wie groß ihr Schmerz darüber war und wie sehr sich derselbe steigerte, als ihr Aurelie die Erfolglosigkeit der Bemühungen Steinwerth's, den Grafen auf's Neue zu sprechen, mittheilte, darf kaum bemerkt werden.

So waren denn alle Anstrengungen zur Erleichterung der Lage des Geliebten vergebens, und das beugte Sidonie um so tiefer nieder, da sie nur zu wohl wußte, wie sehr der Graf und dessen Mutter darunter leiden mußten. Wie sehr hätte es sie beglückt, wäre es ihr gestattet gewesen, der von ihr so hochgeachteten Frau ein paar Worte zu schreiben; doch daran durfte sie nicht denken und mußte thatenlos Alles über sich ergehen lassen. Mit so trüben Gedanken erfüllt saß sie in ihrem Boudoir und schaute sinnend durch das Fenster in die Weite, und ihre Seele suchte den Geliebten in seinem düstern Gefängniß auf, in welchem er für sie litt. Ihr bleiches Antlitz verrieth, daß sie seinen Kummer theilte. Aurelie, mit der Freundin Gemüthsstimmung nur zu wohl bekannt, war unablässig bedacht, sie in angenehmer Weise zu zerstreuen, was ihr jedoch nur in geringem Maß gelang.

Sidonie beschäftigte sich viel mit ihrer lieblich heran blühenden Tochter, die sie ein wenig unterrichtete. Das Kind war die meisten Stunden des Tages in ihrer Nähe und gewährte ihr unter den obwaltenden so trüben Verhältnissen eine tröstende Freude, deren sie in der bangen Erwartung der kommenden Dinge so sehr bedurfte.