Es war am zweiten Tage, nachdem der Fürst Sidoniens Urtheil unterzeichnet hatte, und sie befand sich wie gewöhnlich in Gesellschaft Aureliens und ihrer Tochter, als ihr ein Handbillet des Fürsten überreicht wurde. Dasselbe war ziemlich umfangreich. Kaum hatte sie das Schreiben erblickt, so erbleichte sie, von der Ahnung ergriffen, dasselbe könnte den über sie gefällten Richterspruch enthalten. Ihr fehlte der Muth; es zu öffnen, und darum reichte sie es Aurelien mit der Bemerkung hin, das Schreiben zu lesen.
»Es wird mein Urtheil enthalten,« fügte sie mit bebender Stimme hinzu.
»Fassung, meine theure Freundin! Wir sind ja auf Uebles vorbereitet; so wird uns die Sentenz nicht überraschen. Uebrigens freue ich mich, daß der peinigenden Ungewißheit endlich ein Ende gemacht wird,« beruhigte und ermunterte die sorgliche Freundin, obgleich auch ihr treues Herz vor Erwartung bebte.
Sidonie neigte bejahend, doch schweigend das Haupt, drückte ihre Tochter fester an sich und schaute zu Boden. »Lies, liebe Aurelie,« bemerkte sie alsdann fast tonlos.
Und Aurelie entfaltete das Schreiben. Die Prinzessin hatte sich in ihren Erwartungen nicht getäuscht; neben einem Billet von dem Fürsten befand sich die Sentenz.
Der Fürst schrieb:
»Madame! Ich sende Ihnen anbei den über Sie gefällten Richterspruch; Sie erkennen daraus, daß Sie des Vergehens für schuldig befunden worden sind und ihre Ehe mit dem Prinzen getrennt ist. Zu Ihrem künftigen Aufenthalt habe ich Schloß Waldburg bestimmt, das für Ihre Aufnahme eingerichtet werden wird. Sie werden sich dahin innerhalb zwei Wochen begeben und dürfen dasselbe ohne meine besondere Erlaubniß fortan nicht verlassen. Eine Hofmeisterin und eine Gesellschaftsdame werden Sie mit der entsprechenden Dienerschaft begleiten. Ihr Jahrgehalt ist bestimmt und wird Ihnen seiner Zeit stets ausgezahlt werden.«
»Verbannt, verbannt und meiner Freiheit beraubt!« rief Sidonie, von dem Vernommenen tief erschüttert.
»O, meine arme Freundin, hofftest Du Besseres?« fragte Aurelie mit feuchtem Auge Sidonie anschauend.
»Ich glaubte ein Recht auf ein milderes Urtheil zu besitzen. Doch es sei; ich will mich deshalb nicht beklagen, da ich in solcher Weise mit meinem theuern Freunde leiden kann. Ja, ich will diese Verbannung mit Freuden begrüßen, wenn Römer seiner Haft nicht entlassen werden sollte. Und ich fürchte, es wird so sein. Geht man so hart mit mir um, so wird man noch schlimmer mit ihm verfahren. So wird er nicht allein leiden,« sprach Sidonie, von Liebe und Hochgefühl erglüht. »O, ich hatte es mir anders gedacht,« fuhr sie darauf fort; »ich habe gehofft, daß mir mit der Trennung der Ehe auch meine Freiheit gewährt werden würde und ich diesem Lande für immer entfliehen könnte. Ich vergaß, daß ich eine entehrende Strafe erleiden mußte, um der Welt meine Schuld zu bezeichnen. Darum Verbannung, Verbannung nach einem verödeten Schloß.«