Kaum war dies Ungewitter vorübergezogen, als sich ein zweites über mir zusammenzog. Ich erhalte nämlich von M... die Anzeige, daß der Käufer, der auf die früher erwähnten Mantel-Stoffe reflektirte, jetzt gänzlich renoncire und daß überdies der Handel sehr nachtheilig für mich ausfallen würde, indem die Douane jetzt nicht wie sonst, einen Realen, sondern zwei Realen Zoll pro Vara dafür fordere. Diese Nachricht erzeugte in mir den Gedanken, daß der Fleisch-Inhaber mich tranchiren wolle; ich schnitt sofort eine Probe von einem der Stücke jenes Stoffs, ließ für den Collecter der Douane durch den Advokaten A.. eine Supplik anfertigen, in welcher vorgestellt war, wie durch ein Versehen meines vorigen Commissionairs für wollene Waaren ein Zoll von seidenen bezahlt worden sei — welcher Zoll von den letztern beinahe noch einmal so hoch ist, als der von den ersteren; — ich hoffe, der Herr Intendant werde den Befehl ertheilen, für diese Waaren, welche im Tarif aufzuführen man vergessen habe, den Zoll von Filleilas und nicht den für seidene Waaren zu erheben.
Der Collecter zeigte sich zur Abänderung geneigt und forderte, daß ich an die Intendantur, unter Beifügung dieser Probe, eine schriftliche Auseinandersetzung einreichen solle, bemerkte jedoch sofort, daß ich den Zoll für die erste Parthie, die durch den Commissionair als seidene Waaren versteuert worden seien, nicht zurück erhalten könne.
Wie aus den Wolken gefallen, stand ich beim Eintritt in das nächste Zimmer, als ich des M.. Expedienten dort fand und zwar, als sei er der Ober-Inspector, meinem Gesuche entgegentretend. „Diese Waare ist für dasjenige eingegangen, wofür Sie den Zoll bezahlen müssen und bezahlen werden; abgeändert kann hierbei nichts werden.“ Entrüstet über diese Bosheit, begab ich mich sogleich nach dem Comptoir des Herrn M.., um durch den Waaren-Aufseher, der mir versichert hatte, diese Parthie sei für Filleilas eingegangen und koste nur einen Realen Zoll, die Wahrheit zu erhärten. Aber welche Antwort erhielt ich? „Nun! wenn sie als etwas anderes als Filleilas eingegangen ist, so werden Sie sich dem unterwerfen müssen!“ — Ich ließ die Supplik dem Intendanten übergeben und nach einigen Tagen erhielt ich durch einen der Estimateurs den Bescheid: „Sie haben zwei Realen als Zoll für diese Waaren zu erlegen, indessen soll es Ihnen freistehen, dieselbe zollfrei auszuführen.“
Aufgebracht hierüber und über vieles Andere, beschloß ich, unverzüglich meine Rechnung mit Herrn M... zu schließen und sah mich zu diesem Zwecke nach einem Vermittler um. Ein Schottländer, Namens Dakin, schien mir die geeignetste Person hierzu, da er, wie ich erfahren hatte, früher mit jenem in ähnlichen Verhältnissen, wie ich, gewesen war. Allein hier kam ich aus dem Regen in die Traufe; er versprach mir — ein Zug von Redlichkeit! — das Beste für mich bei dieser Auseinandersetzung zu thun. Er that auch wirklich so viel, daß ich in Folge seines Vielthuns über meine Kräfte viel für M... thun und viel Geld einbüßen mußte. Ich mußte ihm nämlich eine Bescheinigung ausstellen, mit seiner Abrechnung vollkommen zufrieden zu sein, ungeachtet daß ich in einer Abrechnung etwa 50 Procent für mein Capital und in den andern mehr oder weniger zurückerhielt, um meine Waaren und Gelder, welche er (M...) nicht unter andern Bedingungen ausliefern wollte, zur freien Disposition zu haben. Außerdem fand ich in seiner Rechnung Summen für Provision von 5 Procent, für Waaren, die ich selbst verkauft und wobei er gar nichts zu thun gehabt hatte, so wie auch Summen für Negerlohn, die mir eine volle Ladung Neger hätten zugesichert. Allein — ich mußte mich fügen. Einen Prozeß in Havana, dachte ich, magst du der Erfahrung wegen haben, Einer ist aber auch genug.
Die Bescheinigung wurde also, wie M... verlangte, ausgefertigt und ich hatte einen funkelnagelneuen Commissionair, der, wie ich mich bald überzeugte, in den Mysterien des Commissions-Geschäfts aufs genaueste eingeweiht war. Wie ist dies möglich in so kurzer Zeit? werden die geehrten Leser fragen. Ein gewisser, für Westindien unentbehrlicher Herr K.. verfertigte in der Art des sogenannten faulen Rechenknechts ein Hülfsbüchlein für Commissionaire, so wie auch Preis-Courante für Europäer; dieser höchst brauch- und unbrauchbare Mann sorgt also dafür, daß selbst die jüngsten und in Geschäften unerfahrensten nicht dermaßen zu Grunde gehen, wie er wiederholt zu Grunde gegangen ist.
Mit meinem Dakin hatte ich es mithin jetzt zu thun. Zunächst erhielt er von M... die schriftliche Ordre, die Waaren, welche für meine Rechnung im Packhofe lagerten, in Empfang zu nehmen. Bald bemerkte ich jetzt, daß die Mantelstoffe zum Theil als Filleilas zum Theil als Ginghams einpassirt waren, benachrichtigte Dakin hiervon und sagte: „nun dürfen Sie nur einen Realen als Zoll bezahlen;“ er indeß hatte die Sache anders geleitet. Am folgenden Morgen begegnete er mir und sprach: ich muß Ihnen eine gute Nachricht mittheilen, der Douanier hat Ihre Mantelstoffe für das passiren lassen, was sie sind, nämlich für Filleilas à einen Realen Zoll; ich habe demselben jedoch 102 Piaster (6 Unzen) versprochen, weil er sie der falschen Declaration des M... wegen hätte confisciren können. — Geben Sie, erwiederte ich, dem Douanier für Ihre Rechnung so viele Unzen, wie Sie wollen, aber nichts für die meinige, denn die Waaren sind für Filleilas eingegangen und müssen auch dafür passiren. — Ich werde ihm geben, so viel ich versprach, sagte er im Fortgehen, weil ich den Mann in meinem Geschäfte brauchen muß, und somit fand ich auch wirklich in der Rechnung: Allowance to guard for reduction of duty and excuse of fines 102 Piaster (d. h. Geschenk dem Zollbeamten für Nachlaß auf Steuer und Niederschlagung der Strafe.) In Europa würde sich wohl schwerlich Jemand diese Frechheit erlauben.
Glücklicherweise sah ich mich bald in Stand gesetzt, mich des Dakins zu debarrassiren. Zufällig traf ich nämlich den Mercader, der auf die Mantelzeuge reflektirte. Wie erstaunte ich, als er mir erzählte, daß er stets darauf reflektirt hätte, von M... aber nie etwas bestimmtes habe erfahren können. Ich verkaufte die Parthie und befreite mich von Dakins. Die Rechnung, die ich jetzt von diesem Dilettanten in der commissionärischen Kunst erhielt, wich um kein Haar breit von denjenigen der frühern Commissionaire ab; sogar drei Piaster für Volanten-Lohn seiner Diener fanden sich darin. Als ich denselben wegen aller Prellereien zur Rede stellte, da ergriff er ein Federmesser und drohte, mich damit zu durchbohren.
Nachdem ich mehrere von meinen unverkauft gebliebenen Waaren nach New-York expedirt hatte, — worauf ich später zurückkommen werde, hätte ich unterdessen von Havana abreisen können, wäre nicht — mein Prozeß gewesen. Schon waren drei volle Monate verstrichen und noch immer kam es mir so vor, als sei gar nichts geschehen, obgleich der Herr Advokat mich immer so vertröstete, als ob ich innerhalb acht Tagen am Ziele sein würde. Endlich entschloß ich mich, einen andern Weg einzuschlagen, auf welchem der geübte Forscher nicht ganz unbefriedigt abzieht und siehe da! es gelang mir; ich erfuhr, daß in der Sache noch gar nichts geschehen, daß noch nicht einmal mein und meines Gegners Name genannt worden sei. Im Zorn lief ich sogleich, als ich dies gewiß wußte, zu Herrn A.., überhäufte ihn mit Vorwürfen und er überzeugte sich sehr bald, daß sein Herr Procurator mit dem meines Gegners in gutem Einverständnisse sein müsse.
Hierbei kann ich zu bemerken nicht unterlassen, daß ich unterdessen mehrere edle Spanier zu meinen Freunden gewonnen hatte, die sich meiner annahmen. Auch des englischen Consul muß ich rühmlichst erwähnen; von meiner ersten Ankunft an behandelte er mich mit der größten Aufmerksamkeit und Auszeichnung und lud mich sogar zu sich ein, obgleich ich keine weitere Empfehlung hatte, als seinen Namen von einem seiner Jugendfreunde in Hamburg auf einem Zettelchen geschrieben, zu präsentiren. Von Spaniern also wurde ich jetzt in Allem unterstützt. Ueberhaupt ist mein Rath, daß Jeder, der Geschäfte auf Havana treiben will oder muß, sich nur an Spanier wendet, man gewahrt in ihren Comptoirs zwar nicht Legionen von Commis in Pantoffeln und Negligée, allein man bemerkt bald, daß die wenigen Arbeiter viel und gut arbeiten.
Nach der Weisung eines Kaufmannes und Beisitzers im Gerichte verfuhr ich jetzt. Ich ließ mir sofort von meinem Advokaten eine Klage niederschreiben, trug sie auf die Gerichtsstube des Friedensrichters und erlegte die Sporteln. Einige Tage darauf erhielt ich die Vorladung, vor dem Friedensrichter zu erscheinen. Am bestimmten Tage fand ich mich ein; allein, da ich nicht hinreichend Spanisch verstand, so wurde mir bedeutet, daß ich meinen Anwalt zur Seite haben müsse. Ich ging zu demselben, aber er wollte sich bei der großen Hitze nicht dazu verstehen, mich zu begleiten und expedirte einige Zeilen an den Friedensrichter. Dieser indeß wollte nichts von diesen schriftlichen Vorschlägen wissen und bestand auf dessen persönlicher Erscheinung. Durch viele Vorstellungen und Bitten, mir von der süßen Insel durch seinen Beistand los zu helfen, gelang es mir endlich, ihn zum Mitgehen zu bewegen — ein hierselbst nie in der Advokatenwelt vorgekommener Fall, da diese, wie schon bemerkt, nie selbst in den Gerichtshöfen auftreten. Beim Hingehen eröffnete mir der brave Advokat, daß er sich auf die Entscheidung von guten oder Schiedsmännern nur unter einer Bedingung einlassen würde und zwar der folgenden: daß die Schiedsmänner aus den Assessoren des Gerichts erwählt würden. Er änderte jedoch nach einer langen Unterredung mit dem Friedensrichter seine Ansicht, wendete sich zu mir und sagte: „ich habe genehmigt, daß hiesige Kaufleute, Einer für jede der Partheien den Streit schlichten sollen; Sie haben mithin ohne Weiteres zu bestimmen, wem Sie die Sache übertragen wollen.“ Ich wählte den englischen Consul und mein Gegner auch. Es ward sogleich ein Protokoll von dieser Verhandlung ausgefertigt und beigefügt, daß die Partheien sich gutwillig dem Ausspruche, wie er auch ausfallen möge, unterwerfen müßten und nur alsdann die Hülfe des Gerichtshofs, gegen Bezahlung von 500 Piaster an die andere Parthei, in Anspruch nehmen dürften. Mein Gegner und ich unterzeichneten dies Protokoll, welches einige Piaster kostete und es wurde zugleich festgestellt, daß die Entscheidung von Seiten des Richters in spätestens 14 Tagen erfolgen müsse.