Vor allem handelte es sich darum, wer Frau Juliane die erste Mitteilung von dem Geschehenen machen sollte, und hierüber gab es in dem kleinen Kreise so viel verschiedene Meinungen, wie die Zahl der Beratenden betrug.
Ernst behauptete, das wäre sein Recht sowohl wie seine Pflicht, und wollte sich stehenden Fußes nach der Minneburg begeben, um bei Frau Juliane in aller Form um die Hand ihrer Tochter zu werben.
Hiltrud meinte, Richilde wäre es ihrer Mutter schuldig, dieser ein offenes Geständnis ihrer Liebe und ihres mit Ernst geschlossenen Bundes selber abzulegen, bevor es Frau Juliane aus irgendeinem anderen Munde, selbst aus dem des hoffnungsvoll Werbenden, erführe.
Dazu hatte jedoch Richilde nicht den Mut, teils weil sie ihr Unrecht fühlte, sich überhaupt ohne Wissen und Zustimmung ihrer Mutter verlobt zu haben, teils weil sie, trotz der angebahnten Versöhnung, doch noch einigen Zweifel hegte, ob Frau Juliane nun auch gleich eine eheliche Verbindung ihrer Tochter mit einem Landschaden gestatten würde. Daher fürchtete sie, sowohl harte Vorwürfe von ihrer Mutter zu bekommen wie auch heftigen Widerstand bei derselben zu finden, und wünschte sich wenigstens von dem ersten und stärksten Erguß des mütterlichen Zornes etwas entfernt zu halten.
Sidonie tadelte Richildens Mangel an Mut und versicherte dabei, sie würde die Gefühle und Taten ihres Herzens der ganzen Welt gegenüber vertreten und alles dafür erdulden, wenn sie nur das Ziel ihrer Sehnsucht erreichte. Dann aber erklärte sie sich nicht nur gern bereit, das auf der Minneburg drohende Ungewitter über ihr ohnehin schuldbeladenes Haupt ergehen zu lassen, sondern sie nahm auch die Ehre, – »und das Vergnügen«, fügte sie mit einem schelmischen Lächeln hinzu – Frau Juliane zuerst in die vollendete Tatsache einzuweihen, als etwas mit Fug und Recht ihr allein Zukommendes für sich in Anspruch. Denn, machte sie geltend, sie hätte die Liebe der beiden zuerst entdeckt, hätte sie gestärkt und gefördert und auch die gegenwärtige Zusammenkunft hier ins Werk gesetzt. Sie wäre also die eigentliche Urheberin des glücklichen Ereignisses und würde das heute hier Begonnene auch glücklich zu Ende führen, wenn sich die beiden zunächst Beteiligten ihrem Schutz und Schirm und ihrer sicheren Leitung anvertrauen wollten.
Ernst aber ließ sich nicht davon abbringen, daß es ihm als Mann gezieme, mit tatkräftigem Handeln voranzugehen, seine Liebe und die Geliebte der etwa zürnenden Mutter gegenüber selber zu verteidigen, alle Schuld und alle Vorwürfe auf sich zu nehmen und sein und seiner Verlobten schwankendes Lebensschifflein mit eigener, fester Hand in den winkenden Hafen zu steuern. Er sagte daher Sidonien allen Dank für ihre freundliche Bereitwilligkeit und bat sie, ihm und Richilde bei etwa entstehenden Schwierigkeiten auch ferner mit gutem Rat und kluger Vermittlung beizustehen, erklärte jedoch auf das bestimmteste, die drei Freundinnen zur Minneburg begleiten und sich selber die Entscheidung aus Frau Julianens Munde holen zu wollen.
Hiltrud und Richilde waren damit einverstanden; Sidonie dagegen sprach: »Mit uns zugleich hinaufgehen, Ernst, kannst du nicht. Das sähe ja gerade so aus, als hätten wir dich herbeigeholt, ich möchte fast sagen eingefangen und brächten dich nun als geworbenen Werber im Triumph auf die Burg.«
»Da hast du wirklich recht,« lachte Ernst; »so geht es nicht. Einer muß voran, ihr oder ich.«
Nun entspann sich ein neuer Streit darüber, wer vorangehen sollte. Sidonie wollte es tun, und Ernst wollte es auch.