»So weißt du es also nicht? weißt nicht, daß dich Hans Landschad nur heiratet, um dem Recht der Hagestolze zu entgehen?« gab Elisabeth der Ahnungslosen zu hören.

Juliane schüttelte unwillig ihr schönes Haupt. »Recht der Hagestolze! was soll das nun wieder?« sagte sie, immer erstaunter, aber auch immer unruhiger werdend.

»Wie alt ist Junker Hans?« frug Elisabeth dagegen.

»Danach habe ich ihn nie gefragt,« erwiderte Juliane; »ich weiß nur, daß ich nicht zu jung für ihn wäre.«

»Er ist neunundvierzig Jahr,« belehrte sie die Freundin. »Wenn er aber fünfzig Jahre, zwei Monate und drei Tage alt wird und dann als unverheirateter Mann stirbt, so fällt sein Hab und Gut, seine Burg, sein Teil vom Wald- und Landbesitz der Steinachs als Erbe an den Pfalzgrafen. Das nennt man das Recht der Hagestolze, und damit seine Hinterlassenschaft dem Geschlecht der Landschaden nicht verloren geht, muß Junker Hans bis dahin eine Frau haben. Verstehst du nun?«

»Empörend!« rief Juliane außer sich. Zwei große Tränen quollen ihr unter den Wimpern hervor. Sie trocknete sich die Augen und sagte nach kurzem Besinnen: »Ach, das ist ja gar nicht denkbar! Elisabeth, du bist die Schwester Brunos; dein Eifer für ihn –«

»Nein, nein!« unterbrach sie die andere, »nicht von meinem Bruder hab' ich es erfahren, obwohl auch er es mir bestätigt hat.«

»So ist's ein Irrtum; solcher Schändlichkeit ist Hans nicht fähig,« sprach Juliane entrüstet.

»Was soll er machen?« erwiderte Elisabeth kaltblütig, »er muß! Die Zeit drängt. Den eilenden Jahren und Tagen und solchem Rechte gegenüber hält auch der wütendste Ehehaß auf die Dauer nicht stand.« Es klang wie absichtlicher Hohn, als sie im Hinblick einer Verheiratung Julianens mit Hans dessen Ehehaß erwähnte.