Welche von den beiden Fräulein Ernsts Verlobte war, erkannte der Abt sofort an der großen Verzagtheit Richildens, die sich ihm zögernden Schrittes und mit gesenkten Wimpern nahte, während Sidonie dem mit dem goldenen Kreuz geschmückten Prälaten in kampflustiger Stimmung entgegentrat und sich mit gewinnender Anmut vor ihm verneigte.
Herr Meinhard von Angeloch begrüßte beide mit einer würdevollen Höflichkeit, denn auch Sidoniens Namen hatte ihm Ernst schon in der ersten Unterredung genannt. Dann aber, als alle Platz genommen, richtete er seine Worte zunächst an Richilde, setzte ihr väterlich wohlmeinend auseinander, warum er dem von Ernst ausgesprochenen Wunsche nicht willfahren könnte, und hielt darauf ihr, noch mehr aber ihrem Entführer klar vor Augen, einer wie unbedachten und rücksichtslosen Handlung sie sich beide schuldig gemacht, indem sie Richildens Mutter so schmählich hintergangen, sich gegen deren ausdrückliches Verbot trotzig aufgelehnt hätten und wider alle Zucht und Sitte heimlich miteinander geflohen wären.
Die also Getadelten nahmen ihre wohlverdiente Rüge schweigend hin. Als aber der Abt in seiner Rede eine Pause machte, um der Reue Zeit zu lassen möglichst tief in die erweichten Herzen seiner Zuhörer einzudringen, ergriff Sidonie das Wort und sagte: »Hochwürdigster Herr! wenn Ihr mit den beiden armen Sündern da fertig seid, so bitte auch ich mir meine gebührende Strafpredigt aus, denn ich bin wie die Schlange im Paradiese die eigentliche Anstifterin ihres Vergehens. Ich habe den beiden die verbotene Frucht gezeigt und ihnen zuerst den Vorschlag gemacht, zu entführen und sich entführen zu lassen.«
Der geistliche Herr war so liebenswürdig, auf den scherzhaften Ton der Mutwilligen einzugehen und ihr lächelnd zu erwidern: »Dann, mein edles Fräulein, hätte ich nicht übel Lust, Euch kraft meines Amtes für diesen Frevel eine recht empfindliche Buße aufzulegen.«
»Der ich mich zerknirscht unterziehen will, hochwürdigster Herr,« versetzte der Schalk, »wenn Ihr kraft Eures Amtes meinen Frevel dadurch sühnen wollt, daß Ihr Böses mit Gutem vergeltet und die Hände dieser beiden mit Eurem Segen zusammenbindet.«
»Das wäre nicht Sühne, sondern Billigung und obenein Belohnung ihres Fehltrittes,« sprach der Abt.
»Ihnen der Lohn und mir die Strafe, hochwürdigster Herr! dann gleicht sich's aus,« sagte Sidonie. »Was meint Ihr, wenn Ihr mir aufgäbet, von hier zu Fuße, meinetwegen barfuß, nach der Minneburg zu wallfahrten, Frau Juliane die vollzogene eheliche Verbindung ihrer Tochter mit Junker Ernst Landschad zu verkünden und mich als einzig Schuldige ihrem Strafgericht zu stellen? Das wäre eine Buße, hochwürdiger Herr, deren ganze Höhe Ihr nur zu ermessen vermöchtet, wenn Ihr Frau Juliane kenntet, wie ich sie kenne.«
»Darüber ließe sich reden, mein Fräulein!« lächelte der Abt. »Nur müßte Eure Wallfahrt vor vollzogener Verbindung geschehen, und Ihr müßtet Frau Juliane bewegen, sich hierher zu bemühen und ihre Tochter selber zum Altar zu führen. Glaubt Ihr das vollbringen zu können, so gebt mir Eure Schuh und Strümpfe in Verwahrung und macht Euch flugs auf die Sohlen. Die beiden Widerspenstigen würden wir hier, voneinander getrennt, so lange hinter Schloß und Riegel halten, bis Ihr –«
Es klopfte, und gleich darauf steckte derselbe junge Mönch, der Ernst und Richilde zum Abt gerufen hatte, sein geschorenes Haupt zur Tür herein, um eine Meldung zu machen. Aber ehe er noch sprechen konnte, flog die Tür weit auf, der Mönch von einem kräftigen Stoß beiseite, und auf der Schwelle stand – Junker Hans Landschad.