»Lacht nur!« sagte der Graf ruhig, »wahr ist es doch.«
»Nein! nein, sag' ich! Hans Landschad, der Ehehasser, der eingefleischte Hagestolz! bedenkt doch –«
»Eben! der Hagestolz!« unterbrach ihn der Graf. »Bödigheim, habt Ihr schon einmal von einem Recht der Hagestolze gehört?«
Der Ritter rieb sich die Stirn. »Von einem Recht der Hagestolze; wartet mal –«
»Ich will Eurem Gedächtnis zu Hilfe kommen,« sagte der Graf. »Wenn ein einläufiger Mann fünfzig Jahr, drei Monat und zwei Tage alt wird und stirbt, so fällt seine Hinterlassenschaft nicht an seine Blutsfreunde, sondern an den Landesfürsten. Erinnert Ihr Euch nun vielleicht?«
»Ja, ja! so war's; jetzt dämmert es in mir auf; vor langen Jahren hab' ich einmal so etwas gehört.«
»Besinnt Ihr Euch?« lächelte der Graf. »Nun, Hans Landschad ist neunundvierzig Jahr alt und soll, um dem Recht der Hagestolze zu entgehen, Frau Rüdt von Kollenberg heiraten. Bligger will es so.«
»Bligger? Das sieht ihm ähnlich! Nun glaub' ich Euch; der bringt alles fertig; das Wetter schlage drein!« knirschte der Burgherr.
»Ruhig Blut, Bödigheim!« ermahnte der Graf. »Ich sagte: wenn nichts dazwischen kommt!«