»Das soll heißen: Du wünschest, daß dir Melissa die Hälfte deiner Schuld erläßt, – in Ansehung des Objektes ein sonderbarer Wunsch.«

»Die ganze erlasse ich ihm, verzichte auf alles,« rief Melissa ziemlich erregt.

»Das darfst du nicht, ich will durch Annahme der Buße von meiner Schuld befreit werden,« begehrte Wilfred auf.

»Wenn dich die Schuld drückt, geh doch wieder zu Luitgard, die erlöst dich gern davon,« höhnte Melissa.

»Mit der hab' ich nicht gewettet,« entgegnete Wilfred brummig. »Auf weniger als die Hälfte lasse ich mich nicht herunterdrücken, und wenn mir mein Recht nicht freiwillig gewährt wird, so nehme ich's mir.« Dabei machte er eine Bewegung gegen Melissa, als wollte er sie überfallen, so daß sie erschrocken einen Schritt von ihm zurückwich.

»Halt!« lachte Eike, »das verbiet' ich, das wäre Mundraub im wörtlichsten Sinne, und der ist strafbar. Übrigens, wie denkt ihr euch denn die Teilung der Buße in zwei Hälften? Die Hälfte von sieben Küssen sind drei und ein halber. Worin sich aber ein halber Kuß von einem ganzen unterscheiden soll, kann ich mir nicht vorstellen, mit einem halben wüßte ich, weder als Schöffe auf dem Stuhl noch als Mensch im Leben etwas anzufangen.«

So eine verwünschte Wette! woher mag der Windhund, der Wilfred, die Witterung haben, daß ich nicht wiederkommen wollte? dachte er, fand aber den Schlüssel zu diesem Geheimnis nicht.

Dann hub er wieder an: »Ja, wenn es sich um gemünztes Geld handelte! Den Hof- und Pachtzins oder den Zehnten kann man dem Zinsherrn auf die Schwelle legen, an den Zaun oder an die Türklinke binden, daß er ihn dort findet, steht in meinem Gesetzbuch. Aber beim Küssen ist diese Art von Schuldentilgung nicht anwendbar. Ein ganz verzwickter casus! – non liquet, non liquet!« murrte er und rannte, die Hände auf dem Rücken, im Zimmer hin und her.

»Ihr seid doch nun einmal Rechtsgelehrter, Herr Ritter, und müßt unseren Streit zum Austrag bringen können,« erinnerte ihn Melissa.