»Das denkbar günstigste, hochwürdiger Herr!«

»Ei, ei! und ist dieses Lob ohne jede Einschränkung?«

»Das Werk ist von der höchsten Bedeutung und zeugt von einer außerordentlichen Kenntnis unserer Rechtszustände, die Herr von Repgow für einer gründlichen Besserung sehr bedürftig erklärt. Es behandelt das Lehnrecht, das Land-, Stadt-, Hof-, Send- und Dingrecht, das Ehe- und Erbrecht, das Weichbildrecht und das Gewohnheitsrecht,« zählte Gerlinde der Reihe nach auf.

»Ihr habt das Kirchenrecht vergessen, Frau Gräfin,« betonte Herr Engelhard. »Sollte das in dem Elaborat des Ritters nicht die ihm gebührende Berücksichtigung finden?«

»Das Recht der Kirche und der ihr Geweihten fährt darin nicht so gut wie alle die anderen Rechte,« gestand Gerlinde.

»Das wäre doch sehr zu beklagen. Dann ist es wohl gar in einem ganz freidenkerischen Geiste geschrieben?« forschte der Benediktiner mit einem lauernden Blick.

»Ja, das läßt sich leider nicht leugnen,« gab Gerlinde unumwunden zu. »Das ist aber auch das einzige, woran ich Anstoß nehme.«

»Könnt Ihr auf den jungen Edeling, der mit seiner stattlichen Erscheinung viel eher in den Sattel und in den Harnisch als an den Schreibtisch des Gelehrten paßt, nicht einwirken, daß er Euch zu Liebe dieser verderblichen Richtung absagt und der Kirche gegenüber andere, ehrfürchtigere, wohlwollendere Saiten aufzieht? Ihr tätet damit ein gutes, Gott wohlgefälliges Werk,« sprach der Abt.

Mir zu Liebe? dachte Gerlinde betroffen. Was will er damit sagen? sollte er gemerkt haben, was es mit mir und Eike im geheimen für eine Bewandtnis hat?

»Nein, hochwürdiger Herr! ich habe keinen Einfluß auf den Ritter,« erwiderte sie. »Er ist in seinen Grundsätzen und in den Schlußfolgerungen seiner Wissenschaft so selbständig und unabirrbar fest, daß er Einrede und Widerspruch von einem Nichtfachmann und vollends von einer Frau nicht dulden würde.«