»Mit der Absicht, in ganz Sachsenland Rechtseinheit zu schaffen, in allen Herzogtümern und Grafschaften, allen Städten und Dörfern, gleiches Recht für alle ohne Unterschied des Standes und der Geburt,« lautete unverzüglich Eikes Antwort.

»Habt Ihr auch wohl in Betracht gezogen, ob es Gottes Wille sein kann, daß Ihr den einen nehmt, was Ihr den andern gebt?«

»Ich gebe Gott, was Gottes ist, dem Kaiser, was des Kaisers ist, aber auch dem Volke, was des Volkes ist.«

»Das klingt fromm und christlich, Herr Ritter! und doch geht Ihr in Eurem Buche auf eine Trennung von Recht und Glauben aus.«

»Nein, hochwürdiger Herr! Ich ehre Gottes heilige Gebote, aber der Glaube hat nichts zu schaffen mit der Erkenntnis des Guten und des Bösen beim Urteilen und Richten über eine vollführte Tat.«

»Unsere Erkenntnis von gut und böse ist Stückwerk wie all unser Wissen,« erwiderte der Prälat. »Das aber unterliegt keinem Zweifel: zwischen kanonischem und öffentlichem Recht besteht ein unvereinbarer Gegensatz.«

»Das bestreit' ich, Herr Domdechant! Wenn jedermann Recht geschieht und niemand Unrecht, kann die Kirche und die Laienwelt zufrieden sein.«

»Da täuscht Ihr Euch. Mit Gesetzen könnt Ihr der Menschheit den seelischen Frieden, der doch hienieden das Höchste ist, nicht gewährleisten.«

»Aber ihm ein gutes Fundament schaffen. Auf vernünftigen, allgemein gültigen Gesetzen beruht die Sicherheit und Wohlfahrt des einzelnen wie der Gesamtheit, und eine geordnete Rechtspflege, zu der das Volk Vertrauen hat, ist eins der unschätzbarsten Güter, die man ihm bescheren kann.«