»Ein wahres Wort!« rief Burkhard von Mansfeld, worauf sich im ganzen Kreise unverhohlener Beifall kundgab.

»Euer gräflich Hochgeschlecht in unverbrüchlichen Ehren, edle Herren,« kehrte sich der Kapitular zu den Umsitzenden, »aber mit gnädiger Erlaubung frage ich euch: sind wir etwa bisher ohne Rechtsprechung im deutschen Reiche gewesen? Seit unvordenklichen Zeiten ist von den Schöffenstühlen unter Königsbann nach alter, guter Gewohnheit geurteilt worden.«

»Und auf den althergebrachten Volks- und Gewohnheitsrechten habe ich mein neues Recht aufgebaut und von ihnen so viel darin beibehalten, wie nur möglich war,« beschied ihn Eike. »Aber mit dem schauderhaften Wirrwarr, daß in jedem Gau, nein, in jeder Stadt ein anderes Recht gilt, muß endlich von Grund aus aufgeräumt werden.«

»Ja, hochwürdiger Herr, das ist unser aller Meinung,« fiel Graf Hoyer ein, und die anderen stimmten ihm zu.

»Eure Dignität auch in unverbrüchlichen Ehren, Herr Domdechant,« spottete Graf Hohnstein, »doch wisset: unsere Landsassen, Semperfreien, Bürger und Bauern verlangen mit demselben Maße gemessen zu werden wie die Höchsten im Reiche, einzig den Kaiser ausgenommen, ob sie eine Krone auf dem Haupte tragen oder die Inful, oder ob sie barhäuptig und barfuß gehen. In den festen Schranken des Gesetzes soll der Schöffenstuhl über allem, auch über dem Bischofsstuhl stehen.«

Im Dechanten wallte es grimmig auf. »Unerhört!« stieß er erregt aus. »Ihr treibt das Spiel zu hoch.«

»Spiel? das ist kein Spiel, es ist uns allen bitterer Ernst damit, Herr Domdechant!« drohte der Graf von Regenstein.

»Wirklich? Fast sieht es so aus. Die Herren scheinen sich im geheimen schon verständigt zu haben. Waret ihr denn auf mein Kommen vorbereitet?«

»Wir sind auch – gewarnt worden,« versetzte Graf Hoyer anzüglich, »und jetzt, hochwürdiger Herr, wollet uns mitteilen, an welchen Satzungen des Ritters Ihr Anstoß nehmt.«

»Gern will ich das, Herr Graf! dazu bin ich ja hier,« sagte der Halberstädter, der auf diese Aufforderung nur gewartet hatte. »Also zum ersten! da steht: der Papst darf den Kaiser nicht bannen. Diese Bestimmung ist ein offenbares sacrilegium. Der Papst ist das unfehlbare Oberhaupt aller Christenheit und kann bannen und lösen nach seinem alleinigen Bedünken. Schon mancher Papst hat einen Kaiser gebannt, und erst vor ein paar Jahren hat der heilige Vater seinen trotzigen Widersacher, den Hohenstaufen Friedrich den Zweiten in den Bann getan.«