Nun brütete der Sommer mit seiner stärksten Glut über Wald und Flur, um Körner und Früchte zu reifen, obwohl jetzt jeder Tag schon um einen Hahnenschritt kürzer wurde als der gestrige. Das Laub war noch frisch und saftig, von häufigen Gewitterregen vor zu frühem Welken bewahrt, und die Waldblumen blühten üppig im Grün der Kräuter und Gräser.

Die Insassen der Burg lagen ihren täglichen Pflichten ob, gingen in den leichtesten Kleidern einher und hatten von der Hitze wenig zu leiden, da es innerhalb der dicken Mauern fast noch kühler war als im Schatten des dicht bestandenen Hochwaldes. Sie waren alle froh und zufrieden mit Ausnahme von zweien, und diese waren Wilfred und Eike von Repgow.

Wilfred seufzte unter der Fron seines handwerksmäßigen Schreiberdienstes und klagte Melissa, daß ihm von seinem jetzt manchmal recht borstigen Herrn und Meister eine allzu scharfe Rüge erteilt worden wäre, weil er sich in einem Kapitel über Bannleihe, Fahnen- und Zepterlehen einige Auslassungen und Fehler im Texte hätte zuschulden kommen lassen, und nun sollte er die Abschrift des ganzen Kapitels am nächsten Sonntag aufs neue anfertigen und könnte dann nicht zu seinem lieben Fuchse gehen.

Auf Melissas Frage, was das wäre, Bannleihe und Fahnenlehen, hatte er ihr erklärt: »Bannleihe ist die königliche Bestallung für die Träger der gräflichen Gerichtsbarkeit. Fahnenlehen bezeichnet und unterscheidet in der Heerschildordnung die Schöffenbarfreien, die unter Königsbann, und die bei ihren eigenen Hulden dingen. Wahrzeichen der königlichen Gerichtshoheit ist die Gerichtsfahne. Wahrzeichen für die Edelinge auf den Schöffenstühlen sind Kreuz, Schwert, Strohwisch, Hut und eiserne Hand. Das habe ich verwechselt und durcheinander gebracht; irren ist menschlich.«

Gegen Melissas Meinung, daß ihm dann ganz recht geschähe, wenn er die Arbeit noch einmal machen müsse, hatte er eingewandt, Sonntagsarbeit wäre wider die Hausordnung und von der Frau Gräfin verboten, und sollte ihm dergleichen noch einmal zugemutet werden, würde er sich über seinen Peiniger beschweren. Darauf hatte ihm Melissa geantwortet: »So! und was würde die Folge davon sein? dann ließe dich der Ritter die ganze Nacht am Tische sitzen, um die verpfuschte Abschrift genau und ordentlich zu liefern.« Diese Möglichkeit hatte dem eine unverkürzte Nachtruhe Liebenden schreckhaft eingeleuchtet, und knirschend über sein hartes Los hatte er sich von der treuen Warnerin getrennt. –

Auch Eike war unzufrieden, nicht bloß mit Wilfred, sondern auch mit sich selber. Er war in der Ausdrucksweise einzelner Stellen seines Konzeptes, das er doch so volkstümlich wie möglich gestalten wollte, auf unvorhergesehene Schwierigkeiten gestoßen, die ihm tagelang zu schaffen machten. Er wählte und verwarf sprachliche Formen und Satzgefüge, bis er sich zur Klärung und völligen Beherrschung des widerspenstigen Stoffes durchgekämpft hatte.

In solche ihm bisher gänzlich fremde, die Arbeit hemmende Verlegenheiten war er letzterzeit mehrmals geraten und so auch heute wieder, wo er sich abmühte, die Machtbereiche und Amtsbefugnisse der weltlichen und der geistlichen Gerichte gegeneinander abzuwägen und miteinander zu vereinbaren. ›Weltliches Gericht und geistliches sollen miteinander gehen‹ lautete eine seiner Aufzeichnungen zu diesem Kapitel. Aber wie war das in die Wege zu leiten und mit unbestreitbarem Erfolge durchzuführen? Sodann kam die Frage, ob bei einem Zwiespalt in derselben Sache das weltliche oder das geistliche Urteil das ausschlaggebende, obsiegende sein sollte, und ferner, ob der vom Papst ausgesprochene Bann, der das Heil der Seele schädigte, oder die vom Kaiser verhängte Reichsacht, die den Betroffenen an Leib und Leben bedrohte, als die härtere Strafe zu betrachten sei. Bei so grundsätzlichen, in Gemüt und Gewissen der Menschen eingreifenden Entscheidungen mußte auf Gewohnheitsrecht und die althergebrachten, tief eingewurzelten Anschauungen des Volkes Rücksicht genommen werden.

Doch auch diesmal gelang es ihm, die Schwierigkeiten zu überwinden, und als er endlich das, was ihm das Rechte dünkte, gefunden, und es von der Feder schwarz auf weiß festgehalten vor sich hatte, lehnte er sich in seinen Sessel zurück und atmete erleichtert auf.

»Eike, dieser Artikel deines Gesetzbuches wird bei allen Geschorenen und Kuttenträgern vom stolzesten Bischof bis zum erbärmlichsten Bettelmönch böses Blut machen,« murmelte er vor sich hin. »Hättest du dabei Gräfin Gerlinde zu Rate gezogen, würde sie anders entschieden haben. Selbstverständlich, hätte sie gesagt, ist das geistliche Gericht das höchste, das geistliche Urteil das ausschlaggebende und der Bannfluch seiner Heiligkeit des Papstes die schwerste Strafe, die einen sündhaften Christenmenschen für Zeit und Ewigkeit treffen kann.«

Er versank in tiefes Sinnen, schloß die Augen und malte sich aus, wie sie mit Glaubenseifer und frommen Überzeugungen gewappnet, ihn angegriffen, ihre Meinung verfochten und ihn mit Vorstellungen und Bitten zu beeinflussen gesucht hätte. Und sich mehr und mehr in seinen Träumen von ihr einspinnend sah er sie im Geiste leibhaftig an seinem Schreibtische sich gegenüberstehen in all ihrer strahlenden Schönheit. Er sah ihre herrliche Gestalt im fließenden, schmiegsamen Gewande, ihr Antlitz, ihren bezaubernden Blick, ihr sonniges Lächeln. Da weckte ihn ein Geräusch aus seinem Dämmerzustande und brachte ihn zum Bewußtsein der Wirklichkeit zurück, die ihm ein anderes Gesicht zeigte als das schnell zerronnene, verführerische Traumbild.