X.
Das Pfeifergericht. Das Wort hatte einen sehr verschiedenen Klang in den Ohren der fahrenden Leute. Den Einen graute davor, weil sie, irgend eines Vergehens angeklagt, ihrer Verurtheilung und Bestrafung entgegensahen und das fröhliche Spielmannsfest für Manchen ein trauriges Ende hinter Schloß und Riegel finden sollte. Die Anderen aber freuten sich darauf, weil dabei allerhand lustige Dinge zu Tage kamen und die Verhandlungen oft einen für die Zuhörer sehr ergötzlichen Verlauf nahmen. In den Satzungen der Bruderschaft waren bestimmte Vergehungen auch mit bestimmten Strafen bedroht, aber die tausend Thorheiten, Seitensprünge und Schelmenstreiche, in denen sich das leichtlebige Völklein so sehr gefiel, konnten unmöglich alle voraus bedacht und verboten werden. So war es denn meist ein ungeschriebenes, althergebrachtes Gewohnheitsrecht, das im mündlichen Verfahren durchaus unparteiisch gehandhabt wurde, und die Entscheidungen waren lediglich dem Ermessen des erkennenden Richters anheimgegeben, der seine Beisitzer gelegentlich dabei zu Rathe zog. Dieser Richter, zu dessen Gerechtigkeit die Fahrenden ein unbegrenztes Vertrauen hatten und gegen dessen Urtheil es keinen Widerspruch und keine Berufung gab, war Hans Loder, der Pfeiferkönig. Er, selber ein Spielmann und einer alten Spielmannsfamilie entsprossen, war in der Lebensauffassung und Denkweise von seines Gleichen aufgewachsen und alt geworden, fühlte mit ihnen Lust und Leid und redete mit ihnen in ihrer Sprache, derb und grobkörnig, frank und frei, so wie sie es liebten. Heute, nur heute, trug er auf dem Haupte eine vergoldete Krone und um die Schultern einen vorn zurückgeschlagenen hellblauen Mantel. So sah er in seiner ehrwürdigen Stattlichkeit mit dem langen, grauen Barte fast aus wie einer der heiligen drei Könige aus dem Morgenlande.
Die Gerichtsstelle war unter freiem Himmel auf dem Markte, damit möglichst viel Volk zuhören konnte. An einem Tische, vor dem genügender Raum für Kläger, Beklagte und Zeugen bleiben mußte, hatte Loder seinen für ihn allein etwas erhöhten Sitz, und rechts und links neben ihm saßen die vier Weibel.
Die Verhandlungen fingen früh Morgens an und mußten bis Sonnenuntergang beendet sein. Die Aussagen wurden meist auf Treu und Glauben hingenommen, oft aber auch durch Zeugen erhärtet. Versuchtes Leugnen wurde schnell als haltlose Ausreden durchschaut, und sehr selten kam es vor, daß einer Partei oder einem Zeugen ein feierlicher Eid gestabt wurde, wozu der Pfeiferkönig die Befugniß hatte.
Bis Mittag, wo eine kurze Pause gemacht wurde, war bereits eine erkleckliche Zahl mehr oder minder verzwickter Fälle erledigt. Freigesprochen war Niemand, denn alle Vorgeladenen hatten irgend etwas auf dem Kerbholz mit Ausnahme der wenigen, die selber als Kläger auftraten.
Zu diesen Letzteren gehörte ein Fahrender, der nicht grade den Eindruck hochkünstlerischer Begabung machte und doch wegen schwerer Kränkung seiner Spielmannsehre den Schutz des Gerichtes anrief. Der Stättmeister von Molsheim hatte ihn öffentlich einen elenden Geigenbuckler geschimpft und behauptet, daß bei dem Kratzen und Schaben auf seiner kreischenden Fiedel die Hunde heulten, die Menschen davonliefen und das Bier in den Krügen sauer würde. Drei Ohrenzeugen bestätigten die boshafte Schmährede, und der Beleidigte verlangte Genugthuung.
»Sollst Du haben, Gumpenberger!« tröstete ihn Loder, »das brauchst Du Dir, auch wenn es mit dem Gekratz seine Richtigkeit hätte, nicht gefallen zu lassen. Brich Dir einen handfesten Knüppel vom Zaune und prügele damit den Schatten des Stättmeisters aus Leibeskräften durch, wenn Du ihn erwischen kannst und er stillhält. Aber nimm Dich in Acht, daß Du nicht statt seines Schattens den wohlgeborenen Herrn Stättmeister selber triffst, denn das könnte Dir übel bekommen. Fertig! weiter!«
Dem Nächsten wurde nachgewiesen, daß er es in der Gewohnheit hätte, um nichts und wieder nichts so gottsjämmerlich zu fluchen, daß es Einem kalt über den Rücken liefe. Kürzlich hätte er das sogar gethan, als zufällig ein ehrwürdiger Pater vorübergegangen wäre, der sich vor Schreck gleich dreimal hinter einander bekreuzt hätte.
»Schäme Dich, Wilwolt!« sprach Loder streng. »Gleich bittest Du's unserer Mutter Erde ab, daß sie einen so wüsten Gesellen tragen und nähren muß! Da knie nieder, schreib mit dem Finger ein Kreuz in den Staub und küsse es reu- und demüthig mit Deinem gottlosen Munde.«
Wilwolt that, wie ihm geheißen war, und machte sich dann schnell davon, froh, mit so leichter Buße losgekommen zu sein.