Daneben ihm öffentlich und förmlich erkläre:
Wie es ihm höchst verdrösse und leid wäre,
Daß er ihn, Klägern, als ’nen ehrlichen Mann,
So getäuschet und schrecklich geführet an.“
12.
Diese Klaggründe ließen sich nun zwar gut hören,
Allein Hieronimus ließ im Termino dagegen erklären:
„Daß pro primo alles, was geschehn,
Von ihm weder gebilligt sei, noch gesehn;
13.