Natürlich handelt es sich hier zunächst um Gebiete, in welchen die Frauen von Alters her tätig gewesen waren[10]. Dahin gehört das ganze Gebiet der Textilindustrie. Die Weberei war zwar seit dem XII. Jahrhundert ein eigenes Gewerbe in Männerhand; indessen blieben die Vorrichtungsarbeiten, das Wollkämmen, Spinnen, Garnziehen, Spulen, fast überall noch lange Zeit in den Händen der Frauen. Wir finden deshalb an vielen Orten ein zahlreiches weibliches Arbeiterpersonal in der Wollweberei: Kämmerinnen, Spinnerinnen, Spulerinnen, Garnzieherinnen, Nopperinnen — meist abhängige Lohnarbeiterinnen nach Art unserer Heim- oder Fabrikarbeiterinnen. In Frankfurt a. M. standen sie unter der Aufsicht von zwei Mitgliedern des Rats. Ihre Tätigkeit war an sehr eingehende Vorschriften gebunden, und wir haben in der Frankfurter Weberordnung von 1377 wohl das älteste Beispiel einer Regulierung der Frauenarbeit durch die öffentliche Gewalt[11]. Auch als Weberinnen finden wir die Frauen nicht selten tätig, und hier nicht bloss im Lohndienst, sondern auch als selbständige Mitglieder der Zunft. So in Bremen, in Köln, in Dortmund, in Danzig, in den schlesischen Städten, in Speier, Strassburg, Ulm, München. »Wer Webermeister oder Meisterin ist«, heisst es in einer Münchener Ratsverordnung aus dem XIV. Jahrhundert, »der soll haben, ob er will, einen Lernknecht und eine Lerndirne und nicht mehr«.
Was die Leinenweberei betrifft, so ist hier eine vielseitige selbständige Beteiligung der Frauen am Handwerk um so weniger zu bezweifeln, als in einem grossen Teile von Deutschland auf dem Lande die Frauen bis ins XIX. Jahrhundert hinein Leinwand gewebt haben. In Hamburg konnten Frauen in der Leinenweberei beim sogen. »schmalen Werke« selbständig werden (1375); in Strassburg wurden die Schleier- und Leinenweberinnen (1430) zu den Zunftlasten herangezogen; in Frankfurt a. M. finden wir ebenfalls selbständig steuernde »Lineberssen« (1428), ohne dass es freilich ersichtlich wäre, ob dieselben als Meisterinnen oder als Lohnarbeiterinnen betrachtet werden müssen. Die Schleierweberei und Schleierwäscherei ist dort ganz in den Händen der Frauen; ebenso scheinen sie die Schnur- und Bortenwirkerei im XIV. und XV. Jahrhundert allein betrieben zu haben. In den schlesischen Städten bildete das Garnziehen ein eigenes Gewerbe, an dem Männer und Frauen beteiligt waren. In Köln bestand eine eigene Zunft von Garnmacherinnen; sie mussten sechs Jahre lernen und keine Meisterin durfte mehr als drei Mägde oder Lohnwerkerinnen halten. In der zu Anfang des XV. Jahrhunderts aufgekommenen Barchentweberei haben dagegen weibliche Arbeitskräfte bis jetzt nicht nachgewiesen werden können.
Etwas anders lagen die Verhältnisse im Schneidergewerbe. Hier konnten freilich die Frauen auch das Recht hergebrachten Besitzes für sich geltend machen, da sie in älterer Zeit nicht bloss die eigenen Kleider, sondern auch diejenigen der Männer gefertigt hatten. Lesen wir doch noch im Nibelungenliede, dass Chriemhilde mit ihren Mägden den ausziehenden Recken das Gewand bereitet. Aber beim ersten Auftreten der Schneiderzünfte arbeiteten die Schneider nicht bloss alle Arten von Männerkleidern, sondern auch die Frauengewänder, ja sie hatten selbst die ganze Weisszeugnäherei[12]. Indessen bemerken wir doch auch hier eine rege Frauentätigkeit. Nicht nur dass im Schneidergewerbe Frauen und Töchter der Zunftmeister in weiterem Masse als in anderen Handwerken mitarbeiteten; an nicht wenigen Orten konnten auch Frauen als selbständige Meisterinnen in die Zunft treten, ja sie durften selbst Arbeiterinnen haben und Lehrmädchen annehmen. In Frankfurt und Mainz, wie wohl in allen mittelrheinischen Städten, suchte man ihre Aufnahme in die Zunft durch Festsetzung geringerer Aufnahmegebühren für Frauen zu erleichtern[13]. Erst im XV. Jahrhundert entstanden in den rheinischen Städten sehr langwierige Streitigkeiten zwischen den Schneidern und den Näherinnen, die schliesslich damit endeten, dass das Gebiet der letzteren auf diejenigen Arten des Nadelwerks beschränkt wurde, welche noch heute den Frauen eigen sind.
Noch eine Reihe von anderen Handwerken lässt sich nachweisen, die im Mittelalter Frauen im Amte hatten. Es würde indes zu weit führen, hier auf die Einzelheiten einzugehen. Ich begnüge mich deshalb damit, hier kurz die zünftigen Gewerbe zu nennen, bei welchen weibliche Arbeitskräfte Verwendung fanden. Es sind: die Kürschner (in Frankfurt und in den schlesischen Städten), die Bäcker (in den mittelrheinischen Städten), Wappensticker, Gürtler (Köln, Strassburg), die Riemenschneider (Bremen), die Paternostermacher (Lübeck), die Tuchscherer (Frankfurt), die Lohgerber (Nürnberg), die Goldspinner und Goldschläger (in Köln). In den Statuten der letzteren hiess es: »Kein Goldschläger, dessen Frau Goldspinnerin ist, darf mehr als drei Töchter zum Goldspinnen haben; die Goldspinnerin dagegen, deren Mann nicht Goldschläger ist, darf vier Töchter haben und nicht mehr, dass sie ihr Gold spinnen.« An der Spitze beider Gewerbe stand je ein Meister und eine Meisterin, welche das Werk des Amtes zu besehen und zu prüfen hatten. Natürlich konnte es sich hier überall nur um Gewerbe handeln, welche der Natur ihres Betriebes nach für das zarte Geschlecht geeignet waren; denn es war stehender Grundsatz des alten Handwerksrechtes, dass niemand in der Zunft sein solle, der das Gewerbe nicht mit eigener Hand treiben könne.
Im ganzen können wir sonach behaupten, dass im Mittelalter die Frauen von keinem Gewerbe ausgeschlossen waren, für das ihre Kräfte ausreichten. Sie waren berechtigt, Handwerke ordnungsmässig zu lernen, sie als Gehilfinnen, ja selbst als Meisterinnen zu treiben[14]. Indessen bemerken wir schon frühe die Tendenz, die Frauenarbeit mehr und mehr zurückzudrängen. Dieselbe wendet sich zunächst gegen die Meisterswitwen, deren Recht auf eine gewisse Zeit (Jahr und Tag) beschränkt oder an bestimmte Bedingungen geknüpft wird. Sodann gegen das Mitarbeiten der Mägde und der weiblichen Familienglieder, endlich auch gegen die selbständige Tätigkeit der Frauen in den Zünften. Die Gesellenverbände fangen an, sich zu weigern, neben den weiblichen Arbeitern zu dienen; die Meister klagen über Beeinträchtigung ihres Nahrungsstandes. Im XVI. Jahrhundert leistet noch die öffentliche Gewalt diesen engherzigen Bestrebungen Widerstand, im XVII. Jahrhundert erlahmt sie darin völlig, und so kommt es, dass nur in vereinzelten Fällen bis ins XVIII. Jahrhundert die Frauenarbeit im Handwerk sich erhalten hat[15].
Was die nichtzünftigen Gewerbe betrifft, so unterlag in diesen die Frauenarbeit wohl nie irgend welchen Beschränkungen. Nur beim stehenden Kleinhandel, der jetzt so vielen Frauen Selbständigkeit und Unterhalt gewährt, scheint die Marktpolizei vielfach zu Ungunsten der Frauen eingegriffen zu haben, während sie beim Hausierhandel anscheinend stärker vertreten waren. So wird bei den Gewandschneidern und Fischhocken in Frankfurt der Verkauf durch die Frauen verboten, mit Ausnahme des Falles, wo der Mann abwesend ist; in München sollte keines Fleischhackers oder Metzgers Weib in der Bank stehen und Fleisch verkaufen[16]; in Passau durfte die Frau eines Salzhändlers nur wenn der Mann krank war dessen Geschäft versehen. Die Hocken und Viktualienhändler sind fast allerwärts Männer; nur in Ulm bilden die Käuflerinnen ein eigenes weibliches Gewerbe[17].
Es wird vielleicht zur Veranschaulichung des Gesagten beitragen, wenn hier noch kurz die Berufsarten namhaft gemacht werden, bei welchen ich in Frankfurter Urkunden aus der Zeit zwischen 1320 und 1500 Frauen beschäftigt gefunden habe. Sie lassen sich in vier Gruppen zerlegen. In der ersten, welche die Berufe umfasst, für die nur weibliche Namen vorkommen, ergaben sich 65 Beschäftigungsarten. Die zweite enthält die Berufe, in welchen die Frauen überwiegen; ihrer sind freilich nur 17. Aber ihnen stehen 38 Berufe gegenüber, in denen Männer und Frauen etwa gleich stark sich vertreten fanden und 81, in denen der Umfang ihrer Tätigkeit hinter derjenigen der Männer zurückblieb[18]. Das ergibt rund 200 Berufsarten mit Frauenarbeit. Unter ihnen treten allerdings die schon erwähnten Hilfsgewerbe der Textilindustrie am stärksten hervor. Die Verfertigung von Schnüren und Bändeln, Hüllen und Schleiern, Knöpfen und Quasten ist ganz in ihren Händen. Wie an der Schneiderei beteiligen sie sich an der Kürschnerei, Handschuh- und Hutmacherei, verfertigen Beutel und Taschen, lederne Brustflecke und Sporleder. Selbst bis in die kleine Holz- und Metallindustrie reicht ihre Tätigkeit: Nadeln und Schnallen, Ringe und Golddraht, Besen und Bürsten, Matten und Körbe, Rosenkränze und Holzschüsseln gehen aus ihren Händen hervor. Die Feinbäckerei scheint vorzugsweise ihnen obzuliegen; fast ausschliesslich beherrschen sie die Bierbrauerei und die Herstellung von Kerzen und Seife. In dem außerordentlich spezialisierten Kleinhandel überwiegen sie: Obst, Butter, Hühner, Eier, Häringe, Milch, Käse, Mehl, Salz, Oel, Senf, Essig, Federn, Garn, Sämereien werden fast nur von ihnen vertrieben. Das Hockenwerk und das Trödelgeschäft, ja selbst der sehr entwickelte Handel mit Hafer und Heu sind vielfach in den Händen von Frauen. Sie treiben sich unter den Abenteurern und Gauklern hausierend umher. In den Badstuben Frankfurts bedienten 30 bis 40 Bademägde; ja man konnte sich zuweilen selbst von zarten Händen rasieren und immer in den Weinschenken sich von weiblichen Musikanten, wie Lauten- und Zimbelschlägerinnen, Pfeiferinnen, Fiedlerinnen und Schellenträgerinnen, etwas vorspielen lassen. Abschreiberinnen und Briefdruckerinnen kommen wenigstens vereinzelt vor; schon 1346 wird eine Malerin und von 1484 ab häufig Juttchen die Puppenmalerin genannt. Ja selbst im städtischen Dienst werden Frauen verwendet, nicht bloss als Hebammen und Krankenpflegerinnen, sondern selbst als Schlaghüterinnen, Pförtnerinnen, Turmwächterinnen[19], Zöllnerinnen und beim Hüten des Viehs. Unter den 11 Personen, welchen 1368 der Rat das Geldwechselgeschäft übertragen hatte, werden nicht weniger als 6 Frauen genannt; wir begegnen einer Frau als Pächterin des Leinwandzolles und einer anderen als Aufseherin und Einnehmerin in der Stadtwage[20]. Im XIV. Jahrhundert findet sich häufig eine weltliche Schulmeisterin, Lyse, die die Kinde leret, auch kurz lerern oder kindelern — vielleicht eine mittelalterliche Kindergärtnerin. Aber 1361 wird zugleich mit ihr Katherine schulmeistern genannt — ein Beweis, dass keine vereinzelte Erscheinung vorliegt. In Lübeck war es von alters üblich, dass ehrbare Frauen kleine Mädchen schreiben und lesen lehren durften. Ferner hat es während des ganzen XIV. und XV. Jahrhunderts in den meisten Städten weibliche Aerzte gegeben. Zwischen 1389 und 1497 konnten in Frankfurt nicht weniger als 15 Aerztinnen mit Namen nachgewiesen werden, unter diesen 4 Judenärztinnen und 3 Augenärztinnen[21]. Verschiedenen von ihnen werden sogar wegen Heilung städtischer Bediensteten Ehrungen und Steuererleichterungen vom Rate bewilligt. Endlich war es nichts seltenes, dass in unsicheren Zeiten, wenn raubende und plündernde Haufen in der Umgegend sich sammelten, Frauen im Kundschafterdienst verwendet wurden[22]. Einer der höchsten Träume unserer modernen Emanzipationsfreunde war somit im Mittelalter schon einmal volle Wirklichkeit.
Wie ausgedehnt man sich auch das Gebiet selbständiger Erwerbstätigkeit vorstellen mag, welches den Frauen im Mittelalter zugänglich war — auf keinen Fall reichte es hin, sämtliche des männlichen Schutzes entbehrenden Frauen zu beschäftigen. Für die jüngeren bot hier wohl der Gesindedienst, der im Mittelalter verhältnismässig mehr Kräfte erforderte als heute, Arbeit und Brot; auch gab es ausser der Weberei und der Bekleidungsindustrie noch andere Handwerke, die weibliche Arbeitskräfte beschäftigten. So in Lübeck die Nadler, Maler, Bernsteindreher und Bader. Aber die Weiberlöhne[23] waren auch im Mittelalter überaus niedrig, wohl wegen des grossen Zudrangs von Arbeiterinnen zu den erwähnten industriellen Beschäftigungen. Viele waren deshalb gezwungen, in anderer Weise ein Unterkommen zu suchen.