„Mich streifte nur ein Blick aus seinen dunkeln Augen,
Die tief versenkt im faltigen Gesicht;
Dann wandte er sich zu den Rathscollegen,
Die lauschten still; sein Votum fand Gewicht.
Ich aber konnt’ den Blick nicht von ihm trennen,
Mir war, als sollt’ ich diese Augen kennen.”

„„Wollt nicht aburteln,”” kam es aus des Männleins Munde,
„„Eh’ Ihr zuvor auch mich gela’n.
In jener Unglücksnacht sah ich vom Fenster
Des Wetters Toben lange Zeit mit an;
Die Erde zitterte in ihren Gründen
Und jeder Strahl schien in der Stadt zu zünden.””

„„Da ist es leichtlich, daß wir doch uns irren könnten
Und Wahrheit wäre, was der Bursche spricht.
Ich fordre also Namens seiner Zeugen,
Ihm zu beweisen, eh’ den Stab man bricht,
Daß er es war, wie uns die Klage kündet,
Und nicht der Strahl, der uns das Haus gezündet.””

„„Der Unschuld Blut vergießen, heißt sich selber strafen;
Doch ist, Gottlob, noch Recht allhier der Brauch,
Daß, wenn wir richten, wir nicht fürchten müssen,
Es komme Unheil uns durch solchen Gauch.
Drum fordre Zeugen ich zum andern Male,
Dem Recht das Recht zu wahren hier im Saale!””

„„So weit die Sonne scheinet in des Kaisers Landen,
So weit noch Christenglocke tönt im Reich,
So weit an Mutterbrüsten Kindlein hangen,
So weit wir alle vor dem Herre gleich,
So weit am Himmel mahnen Blitzes Flammen,
Soll keinen rechtlos man zum Tod verdammen.””

„„Wie wir durch Gottes Gnade Seligkeit erhoffen,
So ist’s, nach altem Brauche, Richters Pflicht,
Beweise von dem Kläger einzufordern,
Eh’ man ein Urtel dem Verklagten spricht —
Traun! diesem Brauche wollen wir uns beugen:
Zum dritten Male fordre ich die Zeugen!””

„„Hochedler Schultheiß, wollet nun gebieten, nachdem
Die Männer wir besiebnet, daß man hört,
Was jene wissen und ob jeder willig,
Die Aussage mit seinem Eid beschwört;
Dann möget Ihr getrost das Urtel sprechen
Und — trägt der Bursche Schuld, den Stab ihm brechen!””

„Nach diesen Worten hielt das Männlein keuchend inne;
Das Sprechen ward ihm sichtbar endlich schwer.
Er ließ sich auf die nächste Siedeln nieder,
Wo nun er harrte, ob sie dem Begehr
Nach Zeugen, die ihr Wort beschwören sollten,
Im Rathe unverkürzt willfahren wollten.”

„Doch mocht’ des Alten Wort im Rathe Geltung haben;
Es dauerte nicht lange, ward erklärt
Vom Schultheiß, der im Rath den Vorsitz hatte,
Daß man die Zeugenabhör ihm gewährt,
Und seien jene eidlich zu verhören;
Kein Irrthum dürfe gutes Recht bethören.”

„Ein Nicken von dem Alten galt als Dank dem Schultheiß;
Dann rief ein Schreiber laut die Zeugen vor.
Es waren vier’, die in die Schranken traten,
Doch ihre Namen ich schon lang verlor;
Nur Einen kannt’ ich an den Fäusten wieder,
Die mich beim Brande damals schlugen nieder.”