„Auch heute sehe ich bei England und bei Frankreich noch nichts von Friedensbereitschaft, noch nichts von Preisgabe ihrer ausschweifenden Eroberungs- und wirtschaftlichen Vernichtungsziele... Glaubt denn bei dieser Verfassung unserer westlichen Feinde jemand, durch ein Programm des Verzichts und der Entsagung diese Feinde zum Frieden bringen zu können? Und darauf kommt es doch an! Soll ich diesen unseren westlichen Feinden geradezu eine Versicherung geben, die ihnen gestattet, ohne jede Gefahr eigenen Verlustes den Krieg ins Ungemessene zu verlängern?... Oder soll ich das Deutsche Reich nach allen Richtungen hin einseitig auf eine Formel festlegen, die von der Gesamtheit der Friedensbedingungen doch nur einen Teil erfaßt, die einseitig die Erfolge preisgibt, die unsere Söhne und Brüder mit ihrem Blut errungen haben, und die alle übrigen Rechnungen in der Schwebe läßt? Eine solche Politik lehne ich ab.... Und soll ich etwa umgekehrt ein Eroberungsprogramm aufstellen? Auch das lehne ich ab. Nicht um Eroberungen zu machen, sind wir in diesen Krieg gezogen und stehen wir jetzt im Kampf fast gegen die ganze Welt, sondern ausschließlich, um unser Dasein zu sichern und die Zukunft der Nation fest zu gründen. Ebensowenig wie ein Verzichtprogramm hilft ein Eroberungsprogramm den Sieg gewinnen und den Krieg beenden. Im Gegenteil! Ich würde lediglich das Spiel der feindlichen Machthaber spielen, ich würde es ihnen erleichtern, ihre kriegsmüden Völker weiter zu betören und den Krieg ins Ungemessene zu verlängern.“

Der Reichskanzler konnte mit solchen Erklärungen weder nach rechts noch nach links befriedigen. Und doch bin ich auch heute noch der Meinung, daß seine Haltung die richtige, ja die einzig mögliche war. Entweder waren unsere Feinde bereit, auf ihre Eroberungs- und Vernichtungsziele zu verzichten, dann boten die wiederholten Erklärungen des Reichskanzlers über unsere grundsätzliche Bereitwilligkeit, uns mit der Erreichung unseres Verteidigungszieles zu begnügen, eine hinreichende Grundlage für die Einleitung von Friedensverhandlungen. Oder aber die Feinde waren — und so lagen die Dinge in Wirklichkeit — nicht bereit zu einem Verzicht auf ihre Eroberungs- und Vernichtungsziele, dann konnte auch eine Bekanntmachung aller Einzelheiten unseres Friedensprogramms nicht zu Friedensverhandlungen führen, sondern nur, wie jede einseitige Festlegung, dem Gegner für jede weitere Entwicklung den Vorteil der freien Entschließung bei begrenztem Risiko, uns den Nachteil der gebundenen Hand bei unbegrenztem Risiko geben.

Aber das waren schließlich Fragen der Taktik, über die man streiten kann und leider sehr viel, sehr heftig und sehr öffentlich gestritten hat.

In der Sache selbst glaube ich folgendes sagen zu können:

Wenn in irgendeinem Zeitpunkt des Krieges sich die Möglichkeit ergeben hätte, zu einem Frieden zu kommen, der uns in den großen Linien unseren vorkriegerischen territorialen und wirtschaftlichen Besitzstand belassen hätte, so wäre der Friede dagewesen; er wäre an keiner von uns geforderten Entschädigung und Grenzregulierung, auch nicht an irgendwelchen deutschen Forderungen in bezug auf Belgien gescheitert, wenn unsere nach diesen Richtungen gehenden Wünsche sich nur um den Preis einer Fortsetzung des Kriegs hätten durchsetzen lassen. Dies ist meine Überzeugung, wenngleich zwischen den an der Entscheidung beteiligten Persönlichkeiten das letzte Wort noch nicht gesprochen war und ohne die genaue Kenntnis der Lage im Augenblick wirklicher Verhandlungen auch gar nicht gesprochen werden konnte. Wer jemals große und wichtige Verhandlungen zu führen gehabt hat, der weiß, daß die letzten Entschlüsse nicht vor, sondern während der Verhandlungen gefaßt werden, und zumeist in einem Zeitpunkt, der dem Ende der Verhandlungen wesentlich näher liegt als ihrem Anfang; daß die letzten Zugeständnisse niemals durch Überredung in Erörterungen über noch unpraktische Eventualitäten, sondern stets nur unter dem unmittelbaren Druck der Verantwortlichkeit für das Ja oder Nein zustandekommen. Ich bin sicher, daß kein Kanzler, weder Bethmann noch Michaelis noch Hertling, unmittelbar vor die Wahl zwischen einem Status-quo-Frieden oder einer unabsehbaren Fortsetzung des Krieges gestellt, etwas anderes gewählt haben würden als den Frieden; und ich bin ebenso sicher, daß der Kaiser eine solche Entscheidung gebilligt und durchgehalten hätte, auch gegen die stärksten Widerstände anderer Ratgeber und gegen eine heftige Auflehnung starker politischer Strömungen. Denn so wenig der Kaiser den Krieg gewollt hat, auch wenn sein Auftreten mitunter einen kriegerischen Eindruck machte, so sehr litt der Kaiser unter dem Krieg und wünschte er für sich und für das deutsche Volk den Frieden. —

Das Scheitern aller unserer Bemühungen, im Wege einer Verständigung zum Frieden zu gelangen, mußte unvermeidlich einen starken Einfluß auf unsere Kriegführung ausüben, insbesondere auf die Entscheidungen in der heiß umstrittenen Frage des U-Bootkrieges. Je deutlicher die Abgeneigtheit unserer Feinde zu Friedensverhandlungen zutage trat, desto mehr Gewicht mußte bei uns die Forderung gewinnen, daß jedes verfügbare Kriegsmittel unter Hintanstellung aller anderen Rücksichten zur Niederkämpfung des Feindes eingesetzt werde.

Die erste Phase des U-Bootkriegs

In der Frühe des 22. September 1914 versenkte „U 9“ unter dem Kommando des Kapitänleutnants Weddigen im Laufe einer einzigen Stunde die drei britischen Kreuzer „Abukir“, „Hogue“ und „Cressy“. Die drei Torpedoschüsse hallten über die ganze Welt. In England weckten sie ernste Besorgnis, ja Bestürzung. In Deutschland lösten sie überschwengliche Hoffnungen aus: man begann in dem U-Boot die Waffe zu sehen, die bestimmt sei, die britische Seetyrannei zu zerschlagen.

Diese Hoffnungen erhielten einen starken Antrieb, als der Admiral von Tirpitz am 21. Dezember 1914 gegenüber einem Vertreter der amerikanischen „United Press“ von der Möglichkeit eines U-Bootkriegs gegen die feindlichen Handelsschiffe sprach, durch den England an seiner verwundbarsten Stelle, der Zufuhr von Nahrungsmitteln und Rohstoffen, getroffen werden könne. Jedermann sagte sich, daß die höchste Marineautorität einen solchen öffentlichen Hinweis nur geben könne, wenn die Wirksamkeit der U-Bootwaffe gesichert sei und wenn hinter der Drohung die Tat stehe. Die völkerrechtlichen Bedenken hatte England in der deutschen öffentlichen Meinung im voraus zerstört durch seine völkerrechtswidrige Handels- und Hungerblockade, insbesondere durch die schon am 3. November 1914 erfolgte Erklärung der ganzen Nordsee zum Kriegsgebiet.