Als ich am 1. Februar in die Reichsleitung eintrat, stand die Erklärung des U-Boot-Handelskrieges unmittelbar bevor. Es war eine Bekanntmachung vorbereitet, in der die Gewässer um Großbritannien und Irland als Kriegsgebiet erklärt wurden; vom 18. Februar 1915 an sollte jedes in diesem Kriegsgebiet angetroffene feindliche Kauffahrteischiff zerstört werden. Die Bekanntmachung fügte hinzu, daß es nicht immer möglich sein werde, die dabei der Besatzung und den Passagieren drohenden Gefahren abzuwenden; daß ferner auch neutrale Schiffe im Kriegsgebiet Gefahr liefen, da es angesichts des von der britischen Regierung am 31. Januar angeordneten Mißbrauchs neutraler Flaggen und der Zufälligkeiten des Seekrieges nicht immer vermieden werden könne, daß die auf feindliche Schiffe berechneten Angriffe auch neutrale Schiffe treffen.

Neben der Bekanntmachung war eine begründende Denkschrift vorbereitet, die am 4. Februar 1915 mit der Bekanntmachung den neutralen und den feindlichen Mächten zugestellt worden ist. Die Denkschrift legte zunächst in großen Zügen dar, wie England in seiner Seekriegführung sich über alles Völkerrecht hinaussetze, um durch eine Lahmlegung auch des legitimen neutralen Handels das deutsche Volk auszuhungern; sie wies dann darauf hin, daß die neutralen Mächte sich den völkerrechtswidrigen Maßnahmen der britischen Regierung im großen und ganzen gefügt hätten, daß sie sich mit theoretischen Protesten abzufinden und die von England für seine völkerrechtswidrige Seekriegführung angerufenen britischen Lebensinteressen als eine hinreichende Entschuldigung für jede Art von Kriegführung gelten zu lassen schienen; solche Lebensinteressen müsse nunmehr auch Deutschland für sich anrufen und die britische Kriegsgebietserklärung damit beantworten, daß es die Gewässer rings um Großbritannien und Irland als Kriegsschauplatz bezeichne und der feindlichen Schiffahrt daselbst mit allen verfügbaren Kriegsmitteln entgegentrete. Weiter wurden in der Denkschrift die Neutralen aus den schon in der Bekanntmachung angegebenen Gründen gewarnt, feindlichen Schiffen, die das Seekriegsgebiet beführen, Mannschaften, Passagiere und Waren anzuvertrauen, und es wurde ihnen dringend empfohlen, auch für ihre eigenen Schiffe das Einlaufen in das Seekriegsgebiet zu vermeiden; „denn wenn auch die deutschen Seestreitkräfte Anweisung haben, Gewalttätigkeiten gegen neutrale Schiffe, soweit sie als solche erkennbar sind, zu unterlassen, so kann es doch angesichts des von der britischen Regierung angeordneten Mißbrauches neutraler Flaggen und der Zufälligkeiten des Krieges nicht immer verhütet werden, daß auch sie einem auf feindliche Schiffe berechneten Angriff zum Opfer fallen.“

Die letzte Zustimmung von Kaiser und Kanzler stand noch aus. Beiden ist sie nicht leicht geworden. Die Gefahr, daß dieser Art Kriegführung friedliche Passagiere, auch Frauen und Kinder zum Opfer fallen könnten, dazu die Aussicht auf Verwicklungen mit den Neutralen, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, stand beiden vor Augen. Ein Zufall hatte es gefügt, daß ich zwei Monate zuvor einen Einblick in die Auffassung des Kaisers hatte tun können. Ich war am Abend des 25. November 1914 in Charleville zur kaiserlichen Tafel befohlen. Der Kaiser brachte die Nachricht mit, daß sich der Untergang des auf eine deutsche Mine gelaufenen britischen Überdreadnought „Audacious“ bestätige. Bei Tisch bemerkte ein hoher Marineoffizier — nicht der Admiral von Tirpitz —, um ein Haar sei auch der englische Riesenpassagierdampfer „Oceanic“ auf eine Mine gelaufen. Der Kaiser antwortete: „Gott sei Dank, daß es nicht dazu gekommen ist!“ Auf eine etwas erstaunte Geste des Admirals richtete sich der Kaiser hoch auf und sagte mit lauter Stimme: „Meine Herren, denken Sie immer daran: unser Schwert muß rein bleiben. Wir führen keinen Krieg gegen Frauen und Kinder. Wir wollen den Krieg anständig führen, einerlei, was die andern tun. Merken Sie sich das!“

Ermöglicht wurde dem Kanzler wie dem Kaiser die Zustimmung zu der Erklärung des Tauchbootkrieges in den Gewässern um England durch die Anweisung, daß neutrale Schiffe im Seekriegsgebiet geschont werden sollten. Man war sich klar darüber, daß die Wirkung des U-Bootkriegs dadurch beeinträchtigt werde; aber aus Gründen der Humanität wie zur Vermeidung schwerer Konflikte mit den Neutralen hielt man diese Einschränkung für unerläßlich. Es ist späterhin mitunter behauptet worden, der Reichskanzler sei nachträglich der Marine mit dieser Einschränkung in den Arm gefallen und habe dadurch die von der Marine erwartete Wirkung jenes ersten U-Bootkriegs vereitelt. Diese Annahme ist unrichtig; wie sich schon aus dem Text der Bekanntmachung und der Denkschrift vom 4. Februar 1915 ergibt, war die Anweisung an die U-Boote, „Gewalttätigkeiten gegen neutrale Schiffe zu unterlassen“, schon bei der Ankündigung der neuen Seekriegführung gegeben.

Die Marine rechnete auf einen raschen Erfolg. Zwar war die Zahl und die Leistungsfähigkeit der verfügbaren U-Boote gering; aber man hoffte auf eine starke Wirkung durch Abschreckung.

Wenn es gelang, den Schiffsverkehr der britischen Inseln erheblich zu beeinträchtigen, so war damit in der Tat England an den Wurzeln seiner Lebenskraft gefaßt. Denn noch ungleich viel mehr als Deutschland waren die britischen Inseln in die Weltwirtschaft hineingebaut. Nicht nur die Industrie, sondern auch die Volksernährung des Vereinigten Königreichs war in weit höherem Maße, als das in Deutschland der Fall war, von reichlichen und ungestörten überseeischen Zufuhren abhängig. Deutschland hatte in seiner Wirtschaftspolitik der letzten Jahrzehnte die Förderung seines Außenhandels in Einklang gebracht mit der Erhaltung und der Entwicklung seiner heimischen Urproduktion. In den Gesamtwerten unseres Außenhandels waren wir England nahe gerückt; aber wir hatten gleichzeitig unsere Eigenproduktion, insbesondere an den wichtigsten Nährfrüchten, in noch stärkerem Verhältnis gesteigert, als unsere Bevölkerung sich vermehrt hatte.

England dagegen hatte im Vertrauen auf seine Seeherrschaft sein Wirtschaftsleben, vor allem auch seine Volksernährung, immer mehr auf die überseeische Zufuhr eingestellt und seine Landwirtschaft verkümmern lassen. Seinen Bedarf an Brotgetreide hatte England in den letzten Jahren vor Kriegsausbruch zu drei Vierteln bis vier Fünfteln, seinen Bedarf an Butter zu nahezu zwei Dritteln, an Fleisch zu etwa zwei Fünfteln durch überseeische Zufuhren decken müssen. Außerdem war sein Kohlenbergbau auf starke Zufuhren von Grubenholz, seine Eisen- und Stahlindustrie auf starke Zufuhren fremder hochhaltiger Eisenerze angewiesen. Seine große Textilindustrie war von ausländischen Rohstoffen abhängig. Das für die Kriegführung so wichtige Petroleum und die Petroleumprodukte, wie Benzin, mußten über See zugeführt werden. Die Gesamteinfuhr Großbritanniens im letzten Friedensjahr stellte eine Menge von rund 57 Millionen Tonnen dar. Davon kamen auf Nahrungs- und Genußmittel rund 20 Millionen Tonnen, also ein starkes Drittel, auf Holz nahezu 16 Millionen Tonnen, auf Eisenerz rund 7½ Millionen Tonnen, auf alle andern Waren zusammen rund 13½ Millionen Tonnen. Eine erhebliche Einschränkung des Schiffsverkehrs nach den britischen Inseln mußte also diejenigen Kategorien treffen, die für die Volksversorgung und die Kriegführung unentbehrlich waren und für die Ersatz im eigenen Lande entweder überhaupt nicht oder nur langsam und nur innerhalb enger Grenzen beschafft werden konnte.

In der Ausfuhr überwogen der Menge nach die Kohlen. Von einer Gesamtausfuhrmenge des Jahres 1913 in Höhe von rund 92 Millionen Tonnen entfielen auf die Kohlenausfuhr allein rund 78 Millionen Tonnen, auf alle andern Güter nur rund 14 Millionen. Volkswirtschaft und Kriegführung der Verbündeten Englands waren auf die britischen Kohlen doppelt stark angewiesen, seit Deutschland das belgische und nordfranzösische Kohlenbecken besetzt hielt.

Das alles waren Momente, die den U-Boot-Handelskrieg als eine wirksame Repressalie gegen den britischen Handels- und Hungerkrieg erscheinen ließen, immer vorausgesetzt, daß es gelingen würde, den Schiffsverkehr von und nach den britischen Inseln ausgiebig und in fortgesetzt steigendem Maße abzudrosseln.