Am 12. Dezember übergab der Reichskanzler den Vertretern der neutralen Mächte, die den Schutz unserer Interessen in den uns feindlichen Staaten übernommen hatten, eine Note mit dem Ersuchen um Übermittlung an die mit uns im Kriege liegenden Staaten. Das gleiche geschah um dieselbe Zeit in Wien, Konstantinopel und Sofia. Dem Reichstag machte der Reichskanzler, nachdem tags zuvor die Parteiführer verständigt worden waren, alsbald Mitteilung von dem vollzogenen Schritt. Nach einem kurzen und wirksamen Überblick über die Lage führte er aus:
„Nach der Verfassung lag am 1. August 1914 auf Seiner Majestät dem Kaiser persönlich der schwerste Entschluß, den je ein Deutscher zu fassen gehabt hat, der Befehl der Mobilmachung, der ihm durch die russische Mobilmachung abgerungen wurde. Während der langen und schweren Kriegsjahre bewegte den Kaiser der einzige Gedanke, wie einem festgesicherten Deutschland nach siegreich gefochtenem Kampfe wieder der Friede bereitet werde. Niemand kann das besser bezeugen als ich, der ich die Verantwortung für alle Regierungshandlungen trage. Im tiefsten sittlichen und religiösen Pflichtgefühl gegen sein Volk und darüber hinaus gegen die Menschheit hält der Kaiser jetzt den Zeitpunkt für eine offizielle Friedensaktion für gekommen. Seine Majestät hat deshalb in vollem Einvernehmen und in Gemeinschaft mit seinen hohen Verbündeten den Entschluß gefaßt, den feindlichen Mächten den Eintritt in Friedensverhandlungen vorzuschlagen.“
Der Kanzler verlas nunmehr die Note, die angesichts ihrer Bedeutung für die Friedensfrage hier im vollen Wortlaut Platz finden möge:
„Der furchtbarste Krieg, den je die Geschichte gesehen hat, wütet bald seit zwei und einem halben Jahre in einem großen Teil der Welt. Diese Katastrophe, die das Band einer gemeinsamen, tausendjährigen Zivilisation nicht hat aufhalten können, trifft die Menschheit in ihren wertvollsten Errungenschaften. Sie droht, den geistigen und materiellen Fortschritt, der den Stolz Europas zu Beginn des zwanzigsten Jahrhunderts bildete, in Trümmer zu legen.
„Deutschland und seine Verbündeten, Österreich-Ungarn, Bulgarien und die Türkei, haben in diesem Kampfe ihre unüberwindliche Kraft erwiesen. Sie haben über ihre an Zahl und Kriegsmaterial überlegenen Gegner gewaltige Erfolge errungen. Unerschütterlich halten ihre Linien den immer wiederholten Angriffen der Heere ihrer Feinde stand. Der jüngste Ansturm im Balkan ist schnell und siegreich niedergeworfen worden; die letzten Ereignisse beweisen, daß auch eine weitere Fortdauer des Krieges ihre Widerstandskraft nicht zu brechen vermag, daß vielmehr die gesamte Lage zur Erwartung weiterer Erfolge berechtigt.
„Zur Verteidigung ihres Daseins und ihrer nationalen Entwicklungsfreiheit wurden die vier verbündeten Mächte gezwungen, zu den Waffen zu greifen. Auch die Ruhmestaten ihrer Heere haben daran nichts geändert. Stets haben sie an der Überzeugung festgehalten, daß ihre eigenen Rechte und begründeten Ansprüche in keinem Widerspruch zu den Rechten der anderen Nationen stehen. Sie gehen nicht darauf aus, ihre Gegner zu zerschmettern oder gar zu vernichten.
„Getragen von dem Bewußtsein ihrer militärischen und wirtschaftlichen Kraft und bereit, den ihnen aufgezwungenen Kampf nötigenfalls bis zum äußersten fortzusetzen, zugleich aber von dem Wunsch beseelt, weiteres Blutvergießen zu verhüten und den Greueln des Krieges ein Ende zu machen, schlagen die vier verbündeten Mächte vor, alsbald in Friedensverhandlungen einzutreten. Die Vorschläge, die sie zu diesen Verhandlungen mitbringen werden und die darauf gerichtet sind, Dasein, Ehre und Entwicklungsfreiheit ihrer Völker zu sichern, bilden nach ihrer Überzeugung eine geeignete Grundlage für die Herstellung eines dauerhaften Friedens.
„Wenn trotz dieses Anerbietens zu Frieden und Versöhnung der Kampf fortdauern sollte, so sind die vier verbündeten Mächte entschlossen, ihn bis zum siegreichen Ende zu führen. Sie lehnen aber feierlich jede Verantwortung dafür vor der Menschheit und der Geschichte ab.“
Am gleichen Tage wurde ein Kaiserlicher Armeebefehl erlassen, der lautete: