So entwickelte sich im Laufe des Krieges erst allmählich der ganze Ernst der Lage und damit die Erkenntnis der ganzen Größe der zu bewältigenden Aufgabe. Unsere Kriegswirtschaft ist nicht entstanden aus einem von vornherein die Aufgabe in ihrer Gesamtheit umfassenden einheitlichen Plan; sie ist allmählich herausgewachsen aus tastenden Versuchen und aus oft unzulänglichen, oft über das Ziel hinausschießenden Notmaßnahmen, mit denen die wirtschaftlichen Berufskreise und die staatlichen Gewalten den immer schwerer und dringender werdenden Anforderungen der Zeit gerecht zu werden suchten. An ihrem Anfange stand der unmittelbar nach dem Kriegsausbruch einsetzende Zusammenschluß großer an dem Bezug ausländischer Rohstoffe interessierter Kreise des Gewerbes und Handels zur gemeinsamen Überwindung der sich auftürmenden gewaltigen Schwierigkeiten durch einheitliches Vorgehen und gemeinsames Tragen der mit einem Schlage so enorm gestiegenen Risiken (Zentraleinkaufsgesellschaft, Kriegsausschuß für Öle und Fette, Kautschukabrechnungsstelle u. a. m.); ferner die Errichtung der Kriegsrohstoffabteilung im Kriegsministerium zum Zweck der Sicherung und Beschaffung der kriegsnotwendigen Rohstoffe; dann gewisse Notmaßnahmen auf dem Gebiete der Ernährungspolitik, wie die — übrigens von der Vertretung der Landwirtschaft selbst angeregte — Festsetzung von Höchstpreisen für Brotgetreide, die Ausmahlungsvorschriften, die Schaffung eines einheitlichen Kriegsbrotes, die Verwendungsbeschränkung (Verbot der Verfütterung von Brotgetreide) und ähnliche Maßnahmen mehr. Von diesen Anfängen ausgehend, erstreckte sich die Kriegswirtschaft auf immer weitere Gebiete unserer ganzen Wirtschaft. Zu dem einen sich immer weiter ausdehnenden Kreis von Waren erfassenden System der Höchstpreise, Richtpreise und Preisprüfung kamen immer weitergehende Verwendungsbeschränkungen, Beschlagnahmen, Enteignungen, Ablieferungsverpflichtungen, Rationierungen des Verbrauchs durch Karten, Bezugsscheine und Verteilungsschlüssel, eine fortschreitende Zentralisation der Beschaffung und Bewirtschaftung von wichtigen Nahrungsmitteln, Rohstoffen und Fabrikaten; weiterhin staatliche Eingriffe in den Aufbau einzelner Gewerbezweige im Wege zwangsweisen Zusammenschlusses, verbunden mit Stillegungen und Produktionsregulierungen; schließlich der Versuch einer staatlichen Regulierung der wirtschaftlichen Arbeit durch das Hilfsdienstgesetz. Ergänzt wurde diese Entwicklung der kriegswirtschaftlichen Organisation durch die Mitwirkung der wirtschaftlichen Verbände des Unternehmertums und der Arbeiterschaft, durch die mit bewundernswerter Tatkraft und erstaunlichem Erfolg durchgeführte Anpassung der Gütererzeugung in Landwirtschaft und Gewerbe an die neuen Verhältnisse und an die gewaltigen Anforderungen des Krieges, durch die im Zusammenwirken von Wissenschaft, Technik und wirtschaftlicher Tatkraft erzielten Fortschritte im Produktionsverfahren, die zu einer ungeahnten Steigerung der wirksamen Ausnutzung von Stoffen und Kräften führten und teilweise ganz neue Wege von bleibender Bedeutung erschlossen.
Ich werde im weiteren Verlaufe meiner Darstellung Gelegenheit haben, auf einzelne Teile der Entwicklung unserer Kriegswirtschaft, an denen ich persönlich mitzuarbeiten berufen war, des näheren einzugehen.
Die politische und militärische Entwicklung des Krieges bis zum Friedensangebot
Die großen militärischen Entscheidungen der ersten Kriegsmonate hatten uns in die Verteidigung gebracht. Im Westen in einer festen, weit in das Feindesland ausholenden Linie, die im Stellungskrieg gehalten werden mußte. Im Osten in einem weiten freien Raum, der eine offensive Verteidigung im Bewegungskrieg gestattete. Starke feindliche Übermacht hier wie dort, dazu eine Übermacht, die — wenigstens soweit Rußland und das britische Imperium in Betracht kamen — durch vermehrten Kräfteeinsatz noch einer wesentlichen Steigerung fähig war. Und diese feindliche Übermacht konnte aus ihrer freien Berührung mit der gesamten Welt Ergänzung und Entlastung finden, während die Mittelmächte auf sich selbst gestellt waren.
Wir standen, wie am ersten Tage des Krieges, so nach den ersten gewaltigen Kraftproben vor der Gefahr, trotz allen Heldentums und aller Heldentaten erdrosselt und zermalmt zu werden. In dieser Lage hieß es, nach jeder möglichen Hilfe ausschauen, die uns aus der furchtbaren Umklammerung befreien konnte.
Die Türkei als Bundesgenosse
Während unser italienischer und unser rumänischer Bundesgenosse sich von Anfang an der Erfüllung ihrer Bundespflicht enthielten, während Japan seine zunächst erklärte Neutralität schon am 19. August durch sein an uns gerichtetes Ultimatum aufgab und sich der Koalition unserer Feinde anschloß, während die Neutralen abwartend und zumeist mit für uns recht kühlen Gefühlen beiseite standen, stellte sich die uns seit langem befreundete, aber niemals verbündete Türkei als ein willkommener und wichtiger Mitkämpfer ein.