„Wir haben noch keine Gelegenheit gehabt, unsere Verbündeten über die Note seiner Heiligkeit zu befragen, und sind nicht in der Lage, uns über eine Beantwortung der Vorschläge Seiner Heiligkeit betreffend Bedingungen eines dauernden Friedens zu äußern. Unserer Ansicht nach besteht keine Wahrscheinlichkeit dafür, diesem Ziele näherzukommen, solange sich nicht die Zentralmächte und ihre Verbündeten in offizieller Form über ihre Kriegsziele und darüber geäußert haben, zu welchen Wiederherstellungen und Entschädigungen sie bereit sind, durch welche Mittel in Zukunft die Welt vor der Wiederholung der Greuel, unter denen sie jetzt leidet, bewahrt werden könnte: Selbst hinsichtlich Belgiens (und in diesem Punkte haben die Zentralmächte anerkannt, im Unrecht zu sein) ist uns niemals eine bestimmte Erklärung über ihre Absicht bekannt geworden, die völlige Unabhängigkeit wiederherzustellen und die Schäden wieder gutzumachen, die sie es hat erdulden lassen. Seiner Eminenz dürften zweifellos die Erklärungen gegenwärtig sein, die von den Alliierten in Beantwortung der Note des Präsidenten Wilson abgegeben worden sind. Weder von Österreich noch von Deutschland ist jemals eine solche (equivalent) Erklärung erfolgt. Ein Versuch, die Kriegführenden in Übereinstimmung zu bringen, erscheint so lange vergeblich, als wir nicht über die Punkte im klaren sind, in denen ihre Ansichten auseinandergehen.“
In ihrem Wortlaut und in ihrem Sinn ist diese Instruktion des Foreign Office an seinen vatikanischen Gesandten das Gegenteil eines Friedensangebots. Es ist die in höfliche Form gekleidete Ablehnung einer Beantwortung der päpstlichen Friedensnote unter dem durchsichtigen Vorwand, daß die Alliierten ja ihre Kriegsziele bereits in ihrer Antwortnote vom 10. Januar 1917 an den Präsidenten Wilson (Band II, S. [375–378]) niedergelegt hätten, von Deutschland aber äquivalente Erklärungen bisher nicht erfolgt seien. Allein schon der Hinweis auf jene Antwortnote an den Präsidenten Wilson, die den Versailler Vertrag bereits in nuce enthielt — mitsamt dem Schuldbekenntnis Deutschlands und mitsamt der Weigerung, mit Deutschland auf gleichem Fuß zu verkehren —, stellt den Charakter der Depesche außer Zweifel.
Gerade weil die Depesche diesen Sinn hatte, sprach die französische Regierung den Wunsch aus, sich gegenüber dem Vatikan den in der Depesche enthaltenen Gesichtspunkten anschließen zu dürfen. Auch hiervon wurde der Graf Salis benachrichtigt.
Der Papst und sein Kardinalstaatssekretär, geleitet von dem brennenden Wunsch, der Welt zum Frieden zu verhelfen, sahen die Depesche, die der britische Gesandte dem Kardinalstaatssekretär vorzeigte, mit andern Augen an. Sie wollten in dem Hinweis auf Belgien, der bestimmt war, die Anklage gegen Deutschland besonders zu unterstreichen, eine Möglichkeit der Anknüpfung sehen. Der Kardinalstaatssekretär erbat sich von dem britischen Gesandten das Dechiffré des Telegramms, und der Gesandte überließ es ihm, nachdem er, wie italienische Zeitungen berichtet haben, Kopf und Unterschrift weggeschnitten und es so in ein „Aide-Memoire“, wie der diplomatische Fachausdruck heißt, verwandelt hatte.
Dieses Aide-Memoire wurde nun der deutschen Regierung mitgeteilt, und zwar mit dem Schreiben des Nuntius Pacelli vom 30. August, das erwähnte, daß die französische Regierung sich den Darlegungen des Telegramms angeschlossen habe, die Aufmerksamkeit des Reichskanzlers in besonderer Weise auf den Belgien betreffenden Passus hinlenkte und zum Ausdruck brachte, daß nach der Meinung des Kardinalstaatssekretärs „durch eine befriedigende Erklärung der deutschen Regierung zu diesem Punkte ein bedeutender Schritt zur weiteren Entwicklung der Verhandlungen gemacht würde“.
Nach den von dem Unterstaatssekretär im Foreign Office, Herrn Harmsworth, Anfang August 1919 abgegebenen Erklärungen und nach dem britischen Weißbuch vom 12. August 1919 hat der Kardinalstaatssekretär dem britischen Gesandten mitgeteilt, er werde antworten, wenn er von der deutschen Regierung die von dieser erbetene Erklärung über Belgien erhalten habe. Um seine Meinung befragt, äußerte sich der Gesandte rein persönlich dahin, daß eine solche Erklärung über Belgien wünschenswert sei, aber immerhin sei dieser Punkt nur einer unter vielen Streitpunkten zwischen den Kriegführenden. Das Foreign Office jedoch ließ seinen Gesandten wissen, „daß es inopportun sei, sich in eine Teildiskussion dieser Frage einzulassen“. Der Gesandte erhielt am 26. August den Auftrag, „in keiner Weise in die Verhandlungen zwischen dem Vatikan und Deutschland einzugreifen und seine Meinung zurückzuhalten, wenn man ihn von neuem danach frage“. — Der britische Gesandte wurde also vom Foreign Office in aller Form „zurückgepfiffen“. Vorausgegangen war ein dringender Schritt des französischen Geschäftsträgers, der erklärte: Seine Regierung habe sich der von dem Grafen Salis dem Vatikan zu machenden Mitteilung angeschlossen, in der Annahme, daß diese Mitteilung eine mündliche sei und eine ausführlichere Antwort auf die Papstnote überflüssig machen werde. Jetzt habe Graf Salis dem Papst ein schriftliches Dokument in die Hand gegeben, und seine Aktion habe eine Diskussion über das Schicksal Belgiens eröffnet. Das sei nicht, was die französische Regierung wünsche. Herr Ribot vertraue, daß die britische Regierung seine Ansicht teile und dem Grafen Salis Instruktionen geben werde, die alle weiteren Versuche des Kardinalstaatssekretärs zu einer halboffiziellen Intervention zwischen den Kriegführenden entmutigen würden. — Am 30. August — also unter dem Datum des Pacelli-Briefs — teilte das Foreign Office den britischen Vertretungen bei den verbündeten Regierungen mit, daß nach seiner Ansicht in Rücksicht auf die — gänzlich ablehnende — Note Wilsons an den Papst keinerlei weitere Antwort irgendwelcher Art an den Vatikan nötig sei.
Die päpstliche Anfrage an Deutschland ist mithin nicht nur nicht auf Veranlassung des Foreign Office und der französischen Regierung, sondern gegen deren Willen erfolgt.
Das Schreiben des Nuntius Pacelli erweckte im Auswärtigen Amte in Berlin den Eindruck, daß hier immerhin die Möglichkeit eines von der französischen Regierung ausdrücklich gebilligten Friedensfühlers der britischen Regierung vorliege. Da aber der Inhalt des dem Schreiben beigefügten britischen Telegramms sowie andere Wahrnehmungen dem zu widersprechen und zu beweisen schienen, daß die britische Regierung und ihre Verbündeten zu ihrem in der Antwortnote an den Präsidenten Wilson vom 10. Januar 1917 eingenommenen Standpunkt, der jede Verhandlung ausschloß, zurückgekehrt seien, hielt es der Reichskanzler, dem Rate des Staatssekretärs von Kühlmann folgend, für geboten, zunächst einmal durch einen absolut vertrauenswürdigen spanischen Diplomaten, der über ausgezeichnete Beziehungen zur englischen Regierung verfügte, in London sondieren zu lassen, ob dort überhaupt Geneigtheit zu Verhandlungen auf einer für uns annehmbaren Grundlage bestehe. Wie berechtigt diese Vorsicht war, ergibt die oben geschilderte Haltung des Foreign Office und der französischen Regierung gegenüber dem vatikanischen Schritt.
Um sich die notwendige Bewegungsfreiheit für die weitere Aktion zu sichern, hielt der Reichskanzler eine für alle Instanzen bindende Entscheidung des Kaisers über Belgien für notwendig. Diese Entscheidung wurde in dem Kronrat vom 11. September 1917 herbeigeführt, der so verlief, wie ich das oben (S. [171]) geschildert habe. Der Kaiser entschied zugunsten des Antrags des Reichskanzlers und entgegen den von dem Chef des Admiralstabs und den beiden Vertretern der Obersten Heeresleitung dargelegten Wünschen dahin, daß die politische Leitung ermächtigt sei, gegebenenfalls die Wiederherstellung der territorialen Integrität und der Souveränität Belgiens zuzugestehen, mit dem Vorbehalt einer erneuten Prüfung, falls der Verzicht auf Belgien nicht bis zum Jahresschluß den Frieden sichere und so einen neuen Kriegswinter erspare.