Die Aussprache in der Kommission verlief befriedigend. In meiner persönlichen Angelegenheit wurde anerkannt, daß sachlich an meiner Beantwortung der Interpellation kaum etwas auszustellen sei; aber es sei der Ton, der die Musik mache. Ich konnte meinerseits nur darauf hinweisen, daß in diesem Fall die von einem Teil des Reichstags gemachte Musik nicht ganz ohne Einfluß auf meinen Ton habe bleiben können. Der Nachtragsetat mit dem Vizekanzlerposten wurde schließlich vom Hauptausschuß erneut mit allen Stimmen gegen diejenigen der Sozialdemokraten angenommen. Der Weg für die Erledigung der Interpellation und des Nachtragsetats im Plenum schien auf das beste vorbereitet.

Aber die Plenarverhandlung des folgenden Tages brachte einen neuen unerwarteten Zwischenfall, der für die Kanzlerschaft des Herrn Michaelis verhängnisvoll werden sollte.

Zum Verständnis dieses Zwischenfalles muß ich vorausschicken, daß im Juli oder August unter den Mannschaften der Hochseeflotte eine Verschwörung entdeckt worden war, die darauf hinausging, in einem noch zu bestimmenden Augenblicke durch gemeinschaftliche Gehorsamsverweigerung die Flotte lahmzulegen und dadurch den Frieden zu erzwingen. Von den Rädelsführern wurden einige zum Tode verurteilt — wenn ich mich recht erinnere, sechs, wovon drei begnadigt wurden; andere erhielten schwere Freiheitsstrafen. Die Untersuchung ergab, daß die Rädelsführer dieses Komplotts sämtlich Mitglieder der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei waren, und daß ihre Werbung für das Komplott Hand in Hand ging mit der Werbung für die Unabhängige Sozialdemokratie; daß ferner die Rädelsführer des Komplotts in persönliche Beziehungen zu führenden Mitgliedern der Unabhängigen Sozialdemokratie, insbesondere den Abgeordneten Haase, Dittmann und Vogtherr getreten waren und von diesen reichlich mit Agitationsmaterial versehen worden waren. Nicht schlüssig erwiesen war, daß die Rädelsführer des Marinekomplotts die genannten sozialistischen Abgeordneten auch in ihre aufrührerischen und landesverräterischen Pläne eingeweiht hatten und von diesen nicht nur für die Werbetätigkeit zugunsten der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei, sondern auch für jene verbrecherischen Pläne Aufmunterung und Unterstützung erhalten hatten. Der Reichsanwalt war infolgedessen zu der Ansicht gekommen, daß das Material zu einem strafrechtlichen Einschreiten gegen die drei Reichstagsabgeordneten nicht ausreiche.

Der Reichskanzler hatte im Laufe des September Vertrauensleuten der Reichstagsfraktionen von den Vorkommnissen eingehende Mitteilungen gemacht und ihnen durch den Reichsanwalt die Akten vortragen lassen. Man war zu der Ansicht gekommen, daß vor allem Weiteren eine Vervollständigung der Untersuchung und bis zu deren Abschluß — schon in Rücksicht auf das Ausland — die strengste Geheimhaltung notwendig sei. Die Vervollständigung der Untersuchung stieß insofern auf große Schwierigkeiten, als die Todesurteile an den Haupträdelsführern, die mit den drei Abgeordneten in Verbindung getreten waren, bereits vollstreckt waren. Bis zu der Tagung des Reichstags im Oktober war neues belastendes Material jedenfalls nicht zutage gefördert worden.

Für die Sitzung des Reichstags vom 9. Oktober war als erster Redner in der Fortsetzung der Interpellationsdebatte der Abgeordnete Dittmann vorgemerkt. Es war zu erwarten, daß er in der von ihm gewohnten scharfen Weise gegen das Hineintragen der alldeutschen Agitation in das Heer vorgehen werde, ohne sich dadurch beirren zu lassen, daß er selbst und seine Parteigenossen eine zum mindesten auf die Erschütterung der Disziplin und die Lähmung der Kampfeskraft gerichtete Agitation in die Marine hineingetragen hatten. Um hier vorzubeugen und zu warnen, hatte ich in meinen Ausführungen vom 6. Oktober ausdrücklich betont, daß die Politik von keiner Seite in die Armee hineingetragen werden dürfe, weder von rechts noch von links. Der Reichskanzler, der beabsichtigte, bei der Fortsetzung der Debatte seine in dem Hauptausschuß abgegebenen und dort als befriedigend anerkannten Erklärungen zu wiederholen, wollte nicht als erster das Wort ergreifen, sondern erst nach dem Abgeordneten Dittmann sprechen und diesem gegenüber den Standpunkt mit Nachdruck vertreten, daß der Abgeordnete Dittmann und seine Parteigenossen am allerwenigsten berechtigt seien, über politische Agitation im Heer Klage zu führen, und daß er, der Reichskanzler, am allerwenigsten eine politische Agitation in der bewaffneten Macht dulden werde, die auf eine Erschütterung des festen Gefüges und des guten Geistes von Heer und Flotte hinausgehe.

Hätte der Kanzler sich darauf beschränkt, so wäre er sowohl von den Unabhängigen Sozialdemokraten wie auch von den übrigen Parteien, deren Führer ja über die Vorkommnisse in der Marine und die Rolle des Herrn Dittmann bei diesen Vorkommnissen unterrichtet waren, verstanden worden und der allgemeinen Zustimmung sicher gewesen. Der Kanzler ging jedoch über diese Linie hinaus. Dem Abgeordneten Dittmann, der in seiner Rede außer den erwarteten Maßlosigkeiten auch die Todesurteile und Zuchthausstrafen gegen Matrosen, die angeblich „wegen Bekundung ihrer politischen Gesinnung“ gefällt worden seien, vorgebracht hatte, antwortete er, indem er einmal Mitteilungen des Staatssekretärs von Capelle ankündigte, die begründen sollten, daß Herr Dittmann der letzte sei, der über Agitation im Heer und in der Marine sprechen dürfe; dann, indem er erklärte, sein Wort, daß er allen Parteien mit voller Objektivität gegenüberstehen wolle, gelte nur mit der Einschränkung, sofern diese Parteien nicht staatsgefährdende Ziele verfolgten; die Partei der Unabhängigen Sozialdemokratie stehe für ihn „jenseits dieser Linie“.

Nach dem Kanzler erhob sich der Staatssekretär von Capelle, um über die Vorkommnisse in der Marine zu sprechen. Er enthüllte die geplante Verschwörung und fügte hinzu:

„Es ist eine Tatsache, daß diese Leute Beziehungen mit der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei angeknüpft haben. Es steht aktenmäßig fest, daß der Hauptagitator hier im Reichstag im Fraktionszimmer der Unabhängigen Sozialdemokraten den Abgeordneten Dittmann, Haase und Vogtherr seine Pläne vorgetragen und Billigung gefunden hat. Die Abgeordneten haben zwar auf das äußerst Gefährliche des Vorgehens hingewiesen und zur größten Vorsicht gemahnt, aber ihre volle Unterstützung durch Übermittlung von Agitationsmaterial zur Aufreizung der Flotte zugesagt.“

Diese Erklärung mußte dahin verstanden werden, daß die Rädelsführer der Matrosenverschwörung den drei Abgeordneten ihren Plan der Lahmlegung der Flotte durch gemeinschaftliche Gehorsamsverweigerung mitgeteilt und für die Ausführung dieses Planes deren Billigung und Unterstützung erhalten hätten. Das war aber gerade der Punkt, für den auch jetzt noch ein schlüssiger Beweis nicht vorlag.