Des Reichstags bemächtigte sich eine gewaltige Aufregung, die sich zunächst gegen die Unabhängigen Sozialdemokraten richtete, dann aber, als sich herausstellte, daß für den Hauptpunkt der schlüssige Beweis fehlte, gegen den Kanzler und den Staatssekretär des Reichsmarineamts. Die Erregung wurde dadurch verschärft, daß Herr Michaelis die von ihm im September über die Vorfälle in der Marine orientierten Parteien mit keinem Wort davon unterrichtet hatte, daß er im Gegensatz zu der damals mit ihnen vereinbarten Linie die Angelegenheit im Plenum des Reichstags vorbringen wolle. Es war wieder einmal eine unglückliche Improvisation. Der Kanzler hatte auch mir gegenüber, der ich noch unmittelbar vor der Sitzung mit ihm über die Entgegnung auf die zu erwartenden Dittmannschen Angriffe gesprochen hatte, kein Wort von einer Absicht gesagt, die Marineangelegenheit jetzt zu einem Vorstoß gegen die Unabhängigen Sozialdemokraten zu benutzen. Anderenfalls hätte ich ihm dringend abgeraten, die Angelegenheit in dieser Form und überhaupt ohne Vereinbarung mit den Parteien über eine gemeinschaftliche Stellungnahme im Reichstag zur Sprache zu bringen. Auf meine erstaunte Frage über den Anlaß zu diesem doch offenbar mit dem Staatssekretär des Reichsmarineamts verabredeten Vorstoß antwortete mir der Kanzler, auf dem Wege zu dem Sitzungssaale habe er Herrn von Capelle getroffen, der ihm gesagt habe, der Abgeordnete Dittmann werde die Verurteilungen in der Marine vorbringen, da müsse er doch klaren Wein einschenken; er habe sich damit einverstanden erklärt; seinerseits habe er es für richtig gehalten, in seiner Erwiderung auf die Dittmannsche Rede im voraus auf die Erklärungen des Herrn von Capelle hinzuweisen.

Ich tat während des Fortgangs der Sitzung in Unterhaltungen mit Führern der bürgerlichen Parteien mein möglichstes, um diese davon abzuhalten, aus dem vorliegenden Anlaß einen neuen Sturm gegen den Reichskanzler zu inszenieren. Man mochte das Vorgehen des Reichskanzlers und des Staatssekretärs des Reichsmarineamts vom Standpunkt der Taktik, der Zweckmäßigkeit und der Rücksicht auf die Reichstagsparteien beurteilen wie man wollte, — über die schweren Gefahren der Agitation der Unabhängigen Sozialdemokraten in der Marine und im Heer konnte sich kein politisch denkender Mensch einem Zweifel hingeben. Zudem sprach im vorliegenden Fall, wenn auch das letzte Glied in der Beweiskette fehlte, ein so hoher Grad von Wahrscheinlichkeit mindestens für eine moralische Mitschuld der Unabhängigen Sozialdemokraten an der Marineverschwörung, daß es mir geradezu ungeheuerlich erschien, wenn jetzt ein großer Teil der bürgerlichen Parteien sich anschickte, die Unabhängigen Sozialdemokraten als die gekränkte Unschuld zu schützen und sich gegen den Reichskanzler und Herrn von Capelle zu wenden. Und doch ließ die Mehrheit des Reichstags auch diesen Anlaß, ihre politische Unreife zu zeigen, nicht vorübergehen.

Den Reigen eröffnete namens des Zentrums Herr Trimborn, der es in noch verhältnismäßig milder Form als recht „bedenklich und nicht angängig“ bezeichnete, die Partei der Unabhängigen Sozialdemokraten in ihrer Gesamtheit ohne weiteres mit den gegen die drei Abgeordneten erhobenen Beschuldigungen in Zusammenhang zu bringen; er sprach ferner die Erwartung aus, daß für diese Beschuldigungen hinreichend schlüssiges Material vorliege, das die Möglichkeit gebe, gegen die drei Abgeordneten wegen Hoch- und Landesverrats vorzugehen. Auch der Führer der Nationalliberalen, Dr. Stresemann, verlangte, daß gegen die drei Abgeordneten ein strafrechtliches Verfahren eingeleitet werde. Der Abgeordnete Naumann, der für die Fortschrittliche Volkspartei sprach, ging erheblich weiter. Er protestierte feierlich dagegen, „daß man aus einem nicht vollzogenen Verfahren hier entehrende Folgerungen gegen jemand zieht, der zur deutschen Reichs- und Volksvertretung gehört“, und daß ein Vorgehen einzelner, selbst wenn es bewiesen sei, auf eine ganze Partei ausgedehnt werde; er fügte hinzu: „Durch das, was der Herr Reichskanzler vorhin gesagt hat, sind wir alle genötigt worden, nun für diese Partei und ihre Existenz recht einzutreten.“

Der Sprecher einer bürgerlichen Partei brachte es also zuwege, aus falsch verstandener Gerechtigkeit zu verlangen, daß der Reichstag, weil vom Regierungstisch eine Ungeschicklichkeit begangen worden war, für die Unabhängige Sozialdemokratische Partei eintreten müsse, deren Agitation in Heer und Flotte, wie die Marineverschwörung gezeigt hatte, zum mindesten den Boden bereitete für eine Bewegung, die uns mitten im Krieg wehrlos machen mußte. Vergeblich bemühte sich der Reichskanzler, der in jener Sitzung noch zweimal das Wort nahm, seine mißverständlichen und mißverstandenen Worte von der „außerhalb der Linie stehenden“ Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei auf den ihnen zugedachten Sinn zurückzuführen; vergeblich hob er hervor, daß es sich bei der ganzen Debatte um die Frage der politischen Agitation in der bewaffneten Macht handele, und daß er angesichts des Nebeneinandergehens der Werbung für den Aufruhr und Kriegsverrat und der Werbung für die Unabhängige Sozialdemokratische Partei eine Agitation der Unabhängigen Sozialdemokraten in Heer und Flotte nicht dulden könne, — es blieb dabei, daß die Reichstagsmehrheit den von der Regierungsbank gemachten taktischen Fehler weit übertrumpfte, indem sie, statt der Regierung beizuspringen, den Unabhängigen Sozialdemokraten als den zu Unrecht Angegriffenen Deckung gegen die Reichsregierung gewährte. Die, wenn auch der Mitwisserschaft und Mittäterschaft an dem Verbrechen des militärischen Aufruhrs und des Landesverrats nicht überführten, so doch immerhin schwer bloßgestellten und in ihrer Gefährlichkeit entlarvten Führer der Unabhängigen Sozialdemokratie standen dank des Versagens der bürgerlichen Mehrheitsparteien am Schluß jener verhängnisvollen Reichstagssitzung als die Triumphatoren da.

Daß bei diesem Verhalten der bürgerlichen Mehrheitsparteien die Mehrheitssozialisten einen doppelten Eifer zeigten, für die gekränkte Unschuld ihrer feindlichen Brüder einzutreten, konnte nicht wundernehmen. Der Abgeordnete Ebert ging mit ungewöhnlicher Schärfe mit dem Reichskanzler ins Gericht. Es sei unerhört, ohne die Angeschuldigten vorher zu unterrichten, plötzlich mit so schweren Anklagen vor aller Öffentlichkeit im Parlament hervorzutreten. Nach dem vorgetragenen Material seien die erhobenen Anklagen nicht gerechtfertigt. Wenn die Heeresleitung selbst die Politik in das Heer hineintrage, dann dürfe sie sich nicht beschweren, wenn „andere Parteigruppen“ ebenfalls im Heer Propaganda trieben. Der Reichskanzler habe mit seiner Erklärung der ganzen Sache die Krone aufgesetzt: er habe kurzerhand eine ganze Partei außerhalb des Rechts gestellt (wovon gar keine Rede war). Dies sei ein Rückfall in die Ausnahmegesetzgebung. Eine solche Erklärung habe nur von einer Regierung erfolgen können, die sich ihrer großen Verantwortung nicht bewußt und ihrer großen Aufgabe in keiner Weise gewachsen sei; „und ich spreche es weiter offen aus,“ fügte er hinzu, „jeder Tag, der das deutsche Volk früher von dieser Regierung befreit, wird von uns begrüßt werden.“

Das war eine Kampfansage in aller Form. Wer das Bestreben der bürgerlichen Mehrheitsparteien kannte, unter allen Umständen die geschlossene Front mit den Mehrheitssozialisten aufrechtzuerhalten, wer außerdem Bescheid wußte über die starken Kräfte, die in den bürgerlichen Mehrheitsparteien gegen die Kanzlerschaft des Herrn Michaelis am Werke waren, der konnte nicht im Zweifel sein, welche Stunde geschlagen hatte.

Zwar wurde ein von den Sozialdemokraten beider Richtungen beantragtes Mißtrauensvotum gegen den Kanzler von den bürgerlichen Parteien abgelehnt, jedoch nur, weil man einen Kanzlersturz in offener Reichstagssitzung zu vermeiden wünschte; aber die bürgerlichen Mehrheitsparteien, einschließlich der Nationalliberalen, kamen überein, nach der unmittelbar bevorstehenden Vertagung des Reichstags Herrn Michaelis zu eröffnen, daß er nach ihrer Ansicht nicht Kanzler bleiben könne.

Von Michaelis zu Graf Hertling

Im November sollte der Reichstag zur Bewilligung eines neuen Kriegskredits abermals zusammentreten. Schon am 22. Oktober versammelte sich die interfraktionelle Kommission der Mehrheitsparteien, diesmal unter Hinzutritt der Nationalliberalen, um über die Kanzlerkrisis zu beraten. Am folgenden Tag besuchten die Vertreter der Mehrheitsparteien den Chef des Zivilkabinetts des Kaisers, Herrn von Valentini, um diesem ihre Auffassung über die Lage darzulegen. Der Rücktritt des Herrn Michaelis wurde dabei als etwas Unvermeidliches behandelt. Die Herren ließen Herrn von Valentini ein Schriftstück zurück, das folgendermaßen lautete: