„Nach Rücksprache von Vertretern verschiedener Parteien des Reichstags mit dem Herrn Reichskanzler über die gesamte äußere und innere Lage sind wir gemeinschaftlich zu folgender Auffassung gelangt:
Sollte Seine Majestät der Kaiser zu dem Entschlusse kommen, einen Kanzlerwechsel eintreten zu lassen, so dient es dem höchsten Staatsinteresse, für ruhige innerpolitische Entwicklung bis Kriegsende volle Gewähr zu schaffen. Nur hierdurch kann diejenige Geschlossenheit hergestellt werden, deren das Volk in Waffen und in der Heimat dringend bedarf.
Der Weg zu diesem Ziel ist eine vertrauensvolle Verständigung über die äußere und innere Politik des Reiches bis zum Kriegsende. Die innerpolitischen Schwierigkeiten der letzten Monate sind auf den Mangel einer solchen Verständigung zurückzuführen.
Seine Majestät den Kaiser bitten wir daher, vor der von ihm zu treffenden Entschließung die zur Leitung der Reichsgeschäfte in Aussicht genommene Persönlichkeit zu beauftragen, sich mit dem Reichstag zu besprechen.“
In diesem Schriftstück wie in den mündlichen Unterhaltungen der Parteiführer mit Herrn von Valentini wurde der Versuch gemacht, die Personenfrage, die in dem Sinn der Verabschiedung des Herrn Michaelis ohne weiteres als entschieden angenommen wurde, gleichzeitig zu einer verfassungsrechtlichen Frage zu machen: Die Parteien wünschten bei der bevorstehenden Ernennung des neuen Reichskanzlers vor der Kaiserlichen Entscheidung mitsprechen zu dürfen, und zwar in Form einer Verhandlung mit dem neuen Reichskanzler über eine „vertrauensvolle Verständigung über die äußere und innere Politik des Reiches bis zum Kriegsende“. Dieser Wunsch war in die Form einer Bitte an den Kaiser gekleidet und trug so dem verfassungsmäßigen Rechte des Kaisers zur Ernennung des Reichskanzlers Rechnung. Auch sachlich war gegen den Wunsch, daß der neue Reichskanzler vor seiner endgültigen Ernennung mit den Parteien des Reichstags Fühlung nehmen möchte, nichts einzuwenden. Jeder, der in voller Kenntnis der Verhältnisse sich vor den Entschluß gestellt sah, die Leitung der Reichsgeschäfte zu übernehmen, mußte ohnedies aus sich heraus das Bedürfnis fühlen, vor seiner eigenen Entschließung über die Annahme des Kanzlerpostens sich darüber zu vergewissern, ob er mit dem Reichstag werde zusammenarbeiten können oder nicht. Immerhin wurde, wenn der Kaiser dem Wunsche der Führer der Mehrheitsparteien des Reichstags entsprechend die als neuen Reichskanzler in Aussicht genommene Persönlichkeit beauftragte, sich vor ihrer endgültigen Ernennung „mit dem Reichstag zu besprechen“, ein Vorgang geschaffen, der angesichts der großen Rolle, die Tradition und Übung im Verfassungsleben aller Völker spielen, künftighin als neues Recht in Anspruch genommen werden würde. Insofern war die Angelegenheit von nicht geringer Tragweite. Außerdem aber hatte der Kaiser sich erst noch zu entscheiden, ob er Herrn Michaelis, der noch kein Entlassungsgesuch eingereicht hatte und dazu auch keine Neigung zeigte, veranlassen wollte, um seinen Abschied zu bitten.
Und auch diese letztere Frage lag keineswegs einfach. Es handelte sich nicht nur um die Eignung des Herrn Michaelis zur Führung der Reichsgeschäfte, sondern auch um die Frage, ob der Anlaß für die Verabschiedung des Herrn Michaelis ein geeigneter war. Ich vertrat gegenüber Herrn von Valentini, der mich am 24. Oktober besuchte, den Standpunkt, daß der Anlaß der denkbar ungeeignetste sei. Die „Krisis“ war unmittelbar veranlaßt durch das Auftreten des Reichskanzlers gegen die in ihrer Gefährlichkeit gar nicht hoch genug einzuschätzende Agitation der Unabhängigen Sozialdemokraten in Heer und Flotte. Es war schon schlimm genug, daß die bürgerlichen Mehrheitsparteien, verstärkt durch die Nationalliberalen, zusammen mit den Mehrheitssozialisten in dieser Frage gegen den Reichskanzler Stellung genommen hatten; schon das war eine unverantwortliche Förderung dieser unsere nationale Existenz untergrabenden Wühlarbeit. Der Schaden mußte aber ins Unermeßliche gesteigert werden, wenn der Kaiser einen Kanzler in die Wüste schickte, weil dieser es gewagt hatte — wenn auch in nicht ganz geschickter Form —, gegen diese Wühlarbeit aufzutreten. Bei aller Loyalität, die ich dem Reichskanzler schuldete, konnte ich Herrn von Valentini nicht verhehlen, was ich auch gegenüber dem Kanzler selbst offen ausgesprochen hatte, daß auf die Dauer Herr Michaelis als Kanzler nicht zu halten sein werde; aber ebenso bestimmt sprach ich mich dahin aus, daß Herr Michaelis nicht vor den Triumphwagen der Unabhängigen Sozialdemokraten gespannt werden dürfe. Bei einiger Besonnenheit auf seiten der Reichstagsparteien hätte sich ein erträglicher Ausweg finden lassen müssen.
An der nötigen Besonnenheit aber fehlte es ganz und gar.
Schon zwei Tage nach dem ersten Schritt der Mehrheitsparteien bei Herrn von Valentini erschien dort der Zentrumsabgeordnete Trimborn als Beauftragter der Mehrheitsparteien von neuem, um das Erstaunen auszusprechen, daß trotz der bei Herrn von Valentini erhobenen Vorstellungen behauptet werde, Herr Michaelis solle bleiben, und um zu fragen, ob und wann die Mehrheitsparteien überhaupt eine Antwort zu erwarten hätten. Herr von Valentini zeigte sich seinerseits erstaunt über das Drängen; nachdem man zwei Tage zuvor ausdrücklich betont habe, man wolle dem Kaiser die Freiheit der Entschließung lassen, müsse man ihm auch die Zeit für eine Entschließung gewähren.
An dem Nachmittag desselben 25. Oktober besuchte mich der Abgeordnete Conrad Haußmann im Auftrag seiner in der interfraktionellen Besprechung vereinigten Kollegen, um folgende Anfragen an mich zu richten: