Aber die einmal ausgelöste Bewegung drängte weiter. Nationale Bestrebungen, wirtschaftliche Bedürfnisse und der bolschewistische Schrecken wirkten zusammen in der Richtung der Erhaltung der Einheit des Baltenlandes und der Anlehnung an Deutschland. In Deutschland fanden diese Bestrebungen einen lebhaften Widerhall. Im April trat zu Riga ein Vereinigter Landesrat von Livland, Estland, Riga und Ösel zusammen und faßte den Beschluß, an das Deutsche Reich die Bitte zu richten, die baltischen Länder dauernd unter seinem militärischen Schutz zu behalten und sie bei der endgültigen Durchführung ihrer Loslösung von Rußland zu unterstützen. Der Beschluß sprach ferner den Wunsch aus, daß die sämtlichen baltischen Gebiete zu einem einheitlichen monarchisch-konstitutionellen Staat zusammengeschlossen, durch Personalunion mit Preußen und durch militärische und wirtschaftliche Konventionen mit dem Deutschen Reiche verbunden werden möchten.
Der Kaiser antwortete dem Vorsitzenden des Vereinigten Landesrats auf die Mitteilung dieses Beschlusses am 14. April 1918, die Bitte um Anschluß an das Deutsche Reich unter seinem Zepter werde mit Wohlwollen geprüft werden; er nehme sie als ein Zeichen des Vertrauens zu seiner Person, zu seinem Hause und zu Deutschlands Zukunft.
Am 21. April 1918 wurde eine Deputation des Vereinigten Landesrates vom Grafen Hertling empfangen. Graf Hertling teilte mit, der Kaiser sei bereit, den baltischen Ländern den Schutz des Deutschen Reiches zu gewähren, sie bei der Durchführung ihrer Loslösung von Rußland wirksam zu unterstützen und sie nachher auch formell als selbständige Staaten anzuerkennen. Die kaiserliche Zusage einer wohlwollenden Prüfung des Wunsches nach Anschluß an das Deutsche Reich und Preußen wurde durch den Mund des Reichskanzlers wiederholt.
Diese Antwort trug dem Umstande Rechnung, daß eine Anerkennung der Selbständigkeit Estlands und Livlands und die Durchführung des Anschlusses dieser Gebiete an das Deutsche Reich ohne Verletzung des Brester Friedens so lange nicht möglich war, als Rußland sich nicht mit dem Ausscheiden dieser Gebiete aus dem Verband des Russischen Reiches einverstanden erklärt hatte. Die Unterstützung, die Kaiser und Kanzler dem Vereinigten Landesrat für die Durchführung seiner Bestrebungen zugesagt hatten, mußte also in erster Linie eine diplomatische Unterstützung bei der russischen Regierung sein, an die sich die Balten verwiesen sahen. Für diese Unterstützung ergab sich bald eine Gelegenheit. Am 13. Mai 1918 erschienen Vertreter der baltischen Provinzen bei dem diplomatischen Vertreter der russischen Sowjetrepublik in Berlin, Herrn Joffe, um ihm eine Note zu übergeben, in der mitgeteilt wurde, daß die Bevölkerung Livlands und Estlands durch die Erklärung ihrer Vertretungen von dem Recht der Selbstbestimmung Gebrauch gemacht und die Loslösung von Rußland vollzogen hätten. Herr Joffe verweigerte die Entgegennahme dieser Note und verwies die Abordnung auf den Weg einer direkten Mitteilung nach Moskau oder auf die Vermittlung des deutschen Auswärtigen Amtes. Die Abordnung wählte den letzteren Weg, und das Auswärtige Amt fand sich bereit, die Note der baltischen Abordnung Herrn Joffe amtlich zu übermitteln. In seiner Antwort an den Staatssekretär des Auswärtigen Amtes erinnerte Herr Joffe an einen bereits früher erhobenen Einspruch dagegen, daß über das Schicksal Estlands und Livlands ohne vorheriges Einvernehmen mit der russischen Regierung entschieden werden könne; er sprach außerdem der baltischen Delegation, die er als „Vertreter der Ritterschaft“ bezeichnete, das Recht ab, im Namen des estnischen und lettischen Volkes zu sprechen. Unter voller Wahrung dieses Standpunktes habe er seiner Regierung die ihm vom Auswärtigen Amt zugestellten Schriftstücke übermittelt.
Im weiteren Verlauf wurde die Angelegenheit in die Ende Mai von der russischen Regierung angeregten Verhandlungen über gewisse mit der Auslegung und Durchführung des Brester Friedens zusammenhängende Fragen einbezogen, auf die ich weiter unten zu sprechen kommen werde.
In Litauen hatte der Landesrat schon am 11. Dezember 1917 die Wiederherstellung eines unabhängigen litauischen Staates mit der Hauptstadt Wilna proklamiert und den Schutz und die Hilfe des Deutschen Reiches erbeten. Der Beschluß hatte sich ferner für ein ewiges, festes Bundesverhältnis des litauischen Staates mit dem Deutschen Reiche ausgesprochen, das seine Verwirklichung hauptsächlich in einer Militär- und einer Verkehrskonvention sowie in einer Zoll- und Münzgemeinschaft finden sollte. Mitte Februar 1918 befaßte sich der litauische Landesrat abermals mit der Errichtung des litauischen Staates. Er proklamierte erneut „die Wiederherstellung eines auf demokratischer Grundlage aufgebauten unabhängigen litauischen Staates mit der Hauptstadt Wilna und seine Abtrennung von allen staatlichen Verbindungen, die mit anderen Völkern bestanden haben“. Die Grundlagen dieses Staates und seine Beziehungen zu den anderen Staaten sollten durch eine von allen Einwohnern auf demokratischer Basis zu wählende konstituierende Versammlung endgültig festgelegt werden. Der Beschluß wurde durch den obersten Litauischen Nationalrat in Bern allen in der Schweiz beglaubigten diplomatischen Vertretungen übermittelt.
Auf deutscher Seite vermißte man in diesem Beschluß die ausdrückliche Wiederholung des Wunsches einer engeren militärischen und wirtschaftlichen Verbindung mit dem Deutschen Reiche. Nachdem von litauischer Seite anerkannt worden war, daß der Beschluß vom Februar denjenigen vom Dezember nicht aufhebe, empfing der Reichskanzler am 23. März 1918 eine Abordnung des litauischen Landesrats und sprach vor dieser auf Grundlage der Erklärung des Landesrats vom 11. Dezember 1917 namens des Deutschen Reiches die Anerkennung Litauens als eines freien und unabhängigen Staates aus. Mit dieser Formulierung war die enge militärische und wirtschaftliche Verbindung des neuen litauischen Staatswesens mit dem Deutschen Reiche zur Voraussetzung der Anerkennung der litauischen Unabhängigkeit gemacht.
Die deutsche Politik arbeitete also im Anschluß an den Brester Frieden auf eine militärische und wirtschaftliche Angliederung sowohl Litauens als auch der baltischen Provinzen an das Deutsche Reich. Man ging dabei über die Widerstände hinweg, die sich sowohl in Litauen wie auch teilweise bei den Letten und Esten gegen eine solche Lösung zeigten. Die Angliederung dieser Randstaaten wurde bei uns namentlich auch von den militärischen Stellen betrieben, die in dieser Lösung am einfachsten einen besseren Grenzschutz nach Osten hin zu erreichen hofften und für den Fall des Unterbleibens der Angliederung nicht unerhebliche Grenzregulierungen zugunsten Deutschlands für notwendig erklärten.
Gleichzeitig gestalteten sich die Dinge in Polen sehr unerfreulich. Die Selbständigkeit Polens mit Anlehnung an die beiden Kaiserreiche war seit dem Zwei-Kaiser-Manifest vom 5. November 1916 ein erklärter Grundsatz der deutschen und österreichisch-ungarischen Politik. Aber während die Polen immer stürmischer auf den Ausbau ihrer Selbständigkeit und ihrer eigenen staatlichen Einrichtungen noch während des Krieges drängten und dabei von der Wiener Politik wie von der deutschen Reichstagsmehrheit unterstützt wurden, verflüchtigte sich die Anlehnung an die Mittelmächte mehr und mehr. Noch unter der Kanzlerschaft des Herrn Michaelis war den Polen in dem Patent vom 12. September 1917 ein Regentschaftsrat, ein Ministerium und ein erweiterter Staatsrat mit gesetzgeberischen Befugnissen zugestanden worden; dagegen blieb das künftige Verhältnis Polens zu den Zentralmächten nach wie vor ungeklärt. Während Berlin und Wien sich über die Gestaltung dieses Verhältnisses nicht einigen konnten und die von Wien nach wie vor mit Hartnäckigkeit vertretene austro-polnische Lösung diskutierten, entfachte der Abschluß des Friedens mit der Ukraine bei den Polen einen Sturm der Entrüstung, der deutlicher, als es bisher geschehen war, deren wahres Gesicht zeigte. Die Bestimmungen des Friedensvertrags über das Gouvernement Cholm veranlaßten das polnische Ministerium zur Demission und den polnischen Regentschaftsrat zu einem Manifest an das polnische Volk, das in heftigen Worten gegen die „neue Teilung“ protestierte und verkündete, daß der Regentschaftsrat das Recht zur Ausübung der obersten Staatsgewalt, das er wenige Monate zuvor aus den Händen der beiden Kaiser entgegengenommen hatte, aus dem Willen des Volkes herleite in der Überzeugung, daß das polnische Volk ein Symbol der Unabhängigkeit haben wolle und sich um dieses zu scharen beabsichtige. Schon kurz zuvor, am 22. Januar, hatte der Polenklub im österreichischen Abgeordnetenhaus eine Resolution eingebracht, die erklärte, daß sich das Selbstbestimmungsrecht der Polen auf alle Polen ohne Rücksicht auf die politischen Grenzen beziehen müsse und daß die einzig mögliche Lösung der polnischen Frage die Vereinigung aller polnischen Gebiete mit Zutritt zum Meere sei. Jetzt, nach dem Abschluß des Friedens mit der Ukraine, erklärte das Präsidium des Polenklubs, daß der ganze Polenklub sich genötigt sehe, im Reichsrat und in der österreichischen Delegation zur Opposition überzugehen. Auch eine nachträgliche für Polen günstige Modifikation der das Cholmer Gebiet betreffenden Bestimmung des Friedensvertrags brachte keine Beschwichtigung der kochenden polnischen Volksseele. Dieses edle Volk, das lediglich den Waffenerfolgen Deutschlands und seiner Verbündeten und dem Blute vieler Tausender von Deutschen und Österreichern die Aussicht auf seine staatliche Wiederauferstehung verdankte, das für dieses große nationale Ziel keine Hand gerührt und keinen Tropfen Blut vergossen, sondern in diesem größten Krieg aller Zeiten abwartend beiseitegestanden hatte, wandte sich, nachdem es von Rußland nichts mehr zu befürchten hatte, immer deutlicher gegen seine Befreier. Die polnische Frage, das schwierigste aller östlichen Probleme, wurde also durch die Brester Friedensverträge nicht nur nicht gelöst, sondern geradezu verschärft.
Auch hinsichtlich der Ukraine und Finnlands schuf der Brester Friede keine endgültigen Verhältnisse.