Da wir auf die unterirdischen Götter, zu denen übrigens die Acca Laurentia in einer ähnlichen Beziehung stand, wie die griechische Proserpina, im folgenden Kapitel kommen, dürfen wir hiermit unsere Skizze des römischen Götterwesens abschließen.


Kaum ein anderes Wort ist mit verschiedeneren Ideeen und Gefühlen je nach Zeit, Ort, Rasse, Kulturentwickelung und endlich Individualität vergesellschaftet, als das kaum noch eine bestimmte Definition zulassende Wort „Religion“. Ein feinfühliger Christ wird mit vollem Rechte dieses Wort als mißbräuchlich angewandt bezeichnen auf ein Göttersystem, wie das in diesem Kapitel skizzierte römische, das sich bis zur Vergöttlichung von Freudenmädchen verstiegen habe. Er mag eben durch den Kontrast die geistige Höhe des Christentums um so angemessener schätzen lernen.

Allein er darf sich dadurch nicht zu einem ungerechten Urteil über die sittliche Bedeutung der heidnischen Religionen und der römischen insbesondere hinreißen lassen.

Alle heidnischen Religionen und so auch die römische, sind eben reine Naturreligionen. Die Natur und ihre Kräfte werden in anthropomorpher Weise personifiziert, und wie diese Phantasiethätigkeit ausfällt, das hängt eben von dem mehr oder weniger edlen Typus des Menschen ab. Nun läßt sich keineswegs behaupten, daß die römische Naturreligion auf einem besonders niedrigen sittlichen Niveau gestanden hat; wenngleich die orientalischen Religionen stellenweise den Anschein größerer spekulativer Tiefe an sich tragen, so sind ihre Gedanken- und Phantasiebildungen darum weder reiner noch inniger. Selbstverständlich bildet in jeder reinen Naturreligion die Fruchtbarkeit und Zeugungskraft und somit das Natürlich-Geschlechtliche den wichtigsten Gegenstand der Andacht. Der Phallusdienst z. B. erstreckte sich über ganz Asien und nahm wohl die wüstesten orgiastischen Formen bei den von Natur wollüstig und zerfahren veranlagten semitischen Stämmen an (Mylitta- und Kybele-Dienst). Bei den Römern hielt er sich stets in relativ sehr anständigen Schranken. Die geschlechtliche Sinnlichkeit des Römers war stark, aber, so lange sie nicht durch schlechte internationale Einflüsse corrumpiert ward, naturwüchsig gesund und forderte gesetzliches Maß und Ordnung. Erwähnt wurde bereits die lange Jahrhunderte hindurch streng gewahrte Heiligkeit der Ehe. Nicht die unbefangene Natürlichkeit in sexuellen Angelegenheiten, sondern das naturwidrig Raffinierte, was sich ja oft gerade mit asketischen Enthaltsamkeits-Tendenzen als anderem Extrem vereint, ist das allgemein Unsittliche. Die fescenninischen Verse und krassen Priapejen der Römer sind nicht so unsittlich, wie manche mit äußerlicher Eleganz geschriebene hochmoderne Litteraturerzeugnisse. Oder war etwa das germanische Mittelalter, das an vielen Dingen keinen Anstoß nahm, die heute auszusprechen, ein arger Verstoß ist, darum sittenloser, als die Neuzeit, in der ernstliche Schriftsteller die Frage diskutieren können, ob nicht z. B. die Ehe vielfach zu einer konventionellen Lüge geworden sei? Man kann sogar behaupten, daß das gesetzliche und im engeren Sinne moralische Gefühl die Römer weit länger vor der Ansteckung mit den wüsten Formen des orientalischen, mystisch angehauchten Wollustkultus bewahrt hat, als das mehr bloß ästhetische Maß die Hellenen. Wenn die Griechen es als die erste und höchste Pflicht betrachteten, daß alles, was zur Verehrung der Götter geschehe, schön sei, glaubten die Römer mit konservativer Zähigkeit und peinlichster Sorgfalt darauf achten zu müssen, daß alles exakt und pünktlich sei. Allerdings wurde die subjektive Religion bei ihnen von der positiven, dem Kultus, völlig absorbiert, wie dies in gewissem Grade ja auch im Gegensatz zu den vielen anderen Abzweigungen des Christenthums sich noch im römischen Katholizismus wiederholt. Noch in den Zeiten des schon begonnenen Verfalls der römischen Religion schrieb der Geschichtsschreiber Dionysius (II. 18), indem er die römische Religion der griechischen gegenüberstellt:

„Der Stifter des römischen Staates hat die von den Göttern überlieferten Sagen, welche Verunglimpfungen und Lästerungen derselben enthalten, als nichtswürdig, unnütz und ungebührlich, und nicht einmal rechtschaffener Menschen, geschweige Götter würdig, samt und sonders verbannt, und es so eingerichtet, daß die Menschen von den Göttern nur das Edelste und Beste erzählen und sich einbilden, und ihnen keine solchen Eigenschaften andichten, welche seliger Wesen unwürdig sind. Denn man weiß bei den Römern nichts von Entmannung des Uranus durch seine eigenen Söhne, nichts von der Kinderverschlingung des Kronos aus Furcht vor deren Nachstellungen, nichts von Entthronung und Einkerkerung im Tartarus, die Zeus an seinem eigenen Vater verübt habe, nichts von der Götter Kämpfen, Verwundungen, Fesselungen und Knechtsdiensten bei den Menschen, und es wird bei ihnen kein Fest in Trauerkleidern und mit Wehklagen begangen, wo sich die Weiber unter Weinen und Schreien die Brüste zerschlagen über das Verschwinden einer Gottheit, wie die Griechen bei dem Raube der Persephone und den Leiden des Dionysos und anderen dergleichen Gelegenheiten thun; auch erblickt man bei ihnen, trotzdem, daß die Sitten bereits verdorben sind, kein Außersichgeraten und Verrücktthun, kein Bettelpriestertum, kein Begeistertsein noch geheime Weihen, kein Durchnachten der Männer mit den Frauen in Heiligtümern, kurz nichts von allen diesen Gaukeleien und Schwärmereien, sondern statt dessen bloß Andacht und Achtsamkeit auf Worte und Handlungen in allen religiösen Verrichtungen, wie bei keinem anderen Volke der Griechen oder Barbaren.“


Allerdings ist nicht zu verkennen, daß eben diese äußerlich gesetzliche Auffassung der Religion ein wirklich religiös fühlendes Gemüt abstoßend berührt, wenn dabei die Einsicht hervortritt, daß die gebildeten Römer in Ermangelung jeder spekulativen Vertiefung des Religionsinhalts, wie sie den gebildeten Griechen sich in den Mysterien frühzeitig darbot, dieselbe als eine bloß politische Staatseinrichtung betrachtet haben. Der Geschichtsschreiber Polybius freilich, der dieses Verhältnis klar durchschaute, findet gerade deshalb die römische Staatskunst ebenso wie nach ihm Machiavelli besonders bewundernswert: „Den größten Vorzug“, schreibt er (VI, 56), „scheint mir die römische Politik hinsichtlich ihrer Religionsmaximen zu haben: und zwar giebt, wie mich dünkt, gerade die Sache, welche man anderwärts tadelnswert findet, dem römischen Staat seine Festigkeit, ich meine den Aberglauben. Denn dieser Punkt ist mit einer solchen Wichtigkeit behandelt und dergestalt mit dem öffentlichen und Privatleben verwebt, daß nichts darüber geht. Hierüber mögen sich nun manche wundern: mir aber scheint dies um der Menge willen geschehen zu sein. Wenn freilich der Staat ein Zusammentritt lauter Weiser wäre, so hätte man dergleichen Mittel nicht nötig: nun aber die Menge immer wetterwendisch ist und regellosen Begierden, unvernünftigen Leidenschaften und stürmischen Aufregungen gehorcht, so bleibt nichts übrig, als sie durch blinde Furcht und solches Gaukelspiel im Zaum zu halten. Darum scheinen mir die Alten den Glauben an die Götter und die Vorstellungen von der Hölle keineswegs aus Unverstand und Unüberlegtheit der Menge eingeprägt zu haben, vielmehr die Jetzigen ihn unverständig und unbesonnen zu verbannen.“