Natürlich fanden der Ankläger wie auch die Richter an dieser seltsamen Verteidigungsrede, voller Selbstbewußtsein und wissenschaftlicher Analyse, genügend Momente, die reizten und ärgerten. Niemand konnte sich diese Verstiegenheit der Diktion, dieses buchmäßige und weltfremde Wissen anders denn mit Heuchelei erklären. Und man machte aus dieser Überzeugung keineswegs ein Hehl.
„In dem einen Jahr, das er in Untersuchungshaft saß, hatte der Angeklagte hinreichend Zeit, sich diese Phrasen zurechtzulegen, und bei seiner Schlauheit und Verstocktheit nimmt es nicht wunder, daß er diese Apologie seiner Moral ohne mit der Wimper zu zucken, ohne ein Wort des Bedauerns über die Lippen bringt. Seine grenzenlose Eitelkeit läßt ihn die Realität, daß er als Angeklagter hier steht, vergessen.
Vor allem aber muß man sich wundern, daß er es fertig bringt, wo doch seine Verbrechen klar zutage liegen, von ihm selbst eingestanden wurden, immer wieder die Schuld auf andere zu wälzen. Nirgendwo die Erkenntnis, daß er selbst der am meisten Schuldige.
Immer wieder diese häßlichen Verdächtigungen fremder Personen, vor allem aber der eigenen Familie. Längst vergangene und vergessene Erlebnisse der Kindheit, die gewiß bitter gewesen sein mögen, als Entschuldigung für Verbrechen heranziehn zu wollen, die man als gereifter, welterfahrener Mann begangen hat, übersteigt die Fassungskraft eines jeden, selbst wenn er noch so sehr alle Milderungsgründe suchen und erkennen möchte.
Das ist nichts weiter als eine pseudowissenschaftliche Objektivität, die sich mit dem moralischen Begriff der Heuchelei deckt.“
So ungefähr lauteten die Argumente der Gegner, der Richter und Reporter.
Es war natürlich nicht anders zu erwarten.
Denn diese Rede, die in Wirklichkeit wie die Vorlesung eines Arztes über erbliche Belastung und infantile und sexuelle Bindung klang, enthielt keinerlei Erklärung im gemeinverständlichen Sinne der Gerichtsverhandlungen, wo man an Tränen und Verzweiflungsausbrüche, seien sie auch noch so einstudiert, gewöhnt ist. Oder an das dumpfe, resignierte Verstummen unter der Macht der Tatsachen, gegen die der schwache und zermürbte Mensch, wie er weiß, doch nicht aufkommen wird.
All das fehlt in dieser Verteidigungsrede des Emil Strauß, die als ein Kuriosum die Runde durch alle Zeitungen machte.
Und doch muß man und kann man nur sagen, daß es in Anbetracht der Intelligenz, der Empfindsamkeit dieses seltsamen Menschen, den das Bewußtsein seiner Verbrechen wirklich deprimiert, unglücklich macht, keine andere Möglichkeit für ihn gab, zumal da er von einem unbeugsamen Stolz erfüllt zu sein scheint, der keinerlei Selbsterniedrigung mehr erträgt. Er möchte einmal reinen Tisch machen mit seiner Vergangenheit, sein Gewissen erleichtern, und zwar Auge in Auge mit der Bestie, mit der er gerungen hat sein ganzes Leben lang: mit der Gesellschaft.