Gerade die menschlichen und so komplizierten Seiten der früh verstoßenen und unglücklichen Menschen legte er dar und appellierte an das Gewissen der Geschworenen.

Und er behielt recht. Die Geschworenen zogen sich zu dreistündiger Beratung zurück und fällten den Wahrspruch: Totschlag.

Das Urteil lautete in der Zusammenfassung mit anderen Strafen zu der gesetzlich zulässigen Höchststrafe von fünfzehn Jahren Zuchthaus.

Die Strafe wurde von den Brüdern angenommen.

IX.

Hier wäre nun der Kreis und die Summe der Taten dieses Verbrechers, der Mensch werden wollte und nicht durfte, die rein oder vermischt kriminalistisches Interesse beanspruchen können, geschlossen. Die Gerechtigkeit hat ihren Lauf genommen, wurde befriedigt und der Sünder hat seine Buße angetreten.

Der Physis nach, soweit das vorbestimmte Los den Menschen Strauß zum Einbrecher, zum Opponenten gegen die öffentliche Moral und schließlich zum Mörder werden ließ, wäre hier sein Leben, soweit es die Öffentlichkeit erregte, fesselte und entsetzte, beendet.

Doch wie aus dem Gesagten erhellt, lief parallel zu diesem gewalttätigen, häßlichen und niedrigen Kampf, so sehr er auch vorbedingt war von einem ehrlich gefühlten und gedeuteten Haß, der Kampf des klugen und weichen, lebendig bewegten und spekulativen Menschen Strauß. Der feierte seine Auferstehung im düsteren Gestank der Zelle, fern aller anderen Anregung als der der toten Buchstaben. Anteil am Kampf um Bildung, Wissen, Glauben der Menschen in Freiheit blieb ihm versagt. So nährte er sich von den Brosamen des reichbestellten Tisches und ward zwar blaß und schattenhaft, aber er spürte sich wachsen.

Und das Licht des unvergitterten Tages bekam ihm auch nicht. Im Gegenteil. Er mußte in Ohnmacht gegen den Dämon verstummen.

Unterlag immer wieder dem nie endenwollenden Haß, der finsteren Rachsucht, die die Hände zu Dietrich und Stemmeisen und schließlich zum Revolver greifen ließ.