Im Gebiet des bärtigen Susa sitzen die Masimbo. Diese haben ihren Namen von den Fallgruben (Kiyao: lisimbo, Plural: masimbo), in denen ihre Vorfahren das Wild fingen. Bei Mwiti sitzen die Amiraji. Ihren Namen führen die Angehörigen dieser Sippe auf die Art ihrer ursprünglichen Wohnsitze zurück; diese hätten in bambusreichen Gebieten gelegen (mlasi, der Bambus). Eine Yaosippe sind auch die Achingalla; sie leiten ihren Namen von der Ngalla her, einer Muschel im Rovuma und seinen Nebenflüssen, deren Schale noch heute als Eßlöffel gebraucht wird; den Namen aber hat die Sippe deswegen, weil sich die Urväter vorwiegend von dem Tier selbst genährt haben.
In die gleiche Kategorie wie die Achingalla gehört die Makuasippe der Wamhōle; ihre Vorfahren haben sich vom mhole, dem wilden Maniok, einer auch noch heute in Zeiten der Not gegessenen Waldwurzel, genährt. Die Makondesippe der Nambunga führt ihren Namen auf den Genuß der Bambusfrüchte, nambunga, seitens ihrer Vorfahren zurück; die Wantanda hatten vordem die Gewohnheit, das Fleisch des erlegten Tieres in lange Streifen (nantanda) zu schneiden. Die Wamunga sind Reispflanzer; die Voreltern der Alamande haben sich von einer kleinen Heuschrecke dieses Namens genährt; die Wutende schließlich sind Leute, die im ganzen Lande berühmt sind wegen einer Eigenschaft, die wir gerade beim Neger so wenig vermuten: weil sie immer und unausgesetzt arbeiten (kutenda), heißen sie Wutende.
In das Eherecht dieser Sippen sich hineinzudenken, ist selbst im kühlen Uleia nicht ganz leicht. Hier im tropischen Afrika mit seinem ewigen Wechsel von heiß und kalt ist es eine für mich schier unlösbare Aufgabe, den Ausführungen des alten Mponda, meines Hauptprofessors für bürgerliches Recht, zu folgen. Es geht uns doch auch gar zu sehr gegen den Strich, wenn man folgendes zu hören bekommt: Ist der Makondeknabe beschnitten, so kehrt er nicht in das Elternhaus zurück, sondern verbleibt bei seinem Oheim mütterlicherseits. Dort hat er weiter nichts zu tun, als heranzuwachsen und gleichzeitig das Heranwachsen seiner Basen zu erwarten. Ist aber der Onkel nicht im glücklichen Besitz von Töchtern, so wartet der geduldige Neffe zunächst deren Geburt ab; ist diese erfolgt, so geht das Warten noch lustig weiter. Das heißt, müßig darf der junge Mann in seiner „Pension“ nicht sein, sondern er muß tüchtig arbeiten, einem Jakob gleich, der um Rahel sieben lange Jahre diente. Endlich ist das Ziel erreicht, die Base ist groß und heiratsfähig; dann geht der mittlerweile recht verständig gewordene Heiratskandidat hin, erwirbt um eine Rupie Zeug, gibt dies dem Oheim und führt die Braut heim. Wegziehen darf er auch jetzt noch nicht, sondern er verbleibt in der Nähe des Oheims und dient ihm gleichsam als Höriger weiter. Nun bekommt er selbst Familienzuwachs, sagen wir einen Sohn. Nach Mponda muß dieser Sohn wiederum eine Base heiraten, und zwar die Tochter der Schwester seines Vaters. In Mpondas lapidare Worte gekleidet, lautet dieses Gesetz folgendermaßen: „Habe ich eine Schwester, und die hat eine Tochter, ich aber habe einen Sohn, so kann dieser Sohn jenes Mädchen heiraten; habe ich aber einen Bruder, und der hat eine Tochter, ich aber habe einen Sohn, so kann dieser Junge seine Base nicht heiraten, denn sie ist numbŭ́we, seine Schwester.“
Wir haben das junge Mädchen verlassen in dem Augenblick, wo es, dem Chiputu mit seinen monatelangen Formalitäten und Festen entronnen, in die Zahl der Wissenden aufgenommen worden ist. Nach einigen meiner Gewährsmänner soll die Verheiratung des Kindes sehr bald nach diesem Zeitraum erfolgen, jedenfalls noch vor dem Zeitpunkt, mit dem wir in Europa die Mannbarkeit beginnen lassen, vor der ersten Menstruation. Ob dem so ist, kann ich nicht kontrollieren; uns interessiert an dieser Stelle auch weit mehr die weitere Behandlung des jungen Weibes selbst, um so mehr, als diese Behandlung wieder Parallelen in einer ganzen Reihe von Gebieten der Erde besitzt. Genau wie an der ganzen Küste von Unterguinea, in Loango, am Gabun und Ogowé, sodann in verschiedenen Teilen Melanesiens, wird das Mädchen auch hier für einige Tage in eine besondere Hütte gebracht, wo es vollkommen allein bleibt; die Freundinnen kommen zwar an die Hütte heran, sie trillern und tanzen, daß es eine Art hat, halten sich aber sonst fern. Dafür beginnen jetzt die Mutter, die Lehrerin und die anderen weisen Frauen einen sehr eindringlichen Kursus von Verhaltungsmaßregeln: fern müsse sie sich von jedem halten, auch auf Reinlichkeit sehen, müsse baden und sich waschen, aber vor allem mit niemandem zusammenkommen. Dies wird immer und immer wiederholt; dabei wird ohne Unterlaß gegessen, gesungen und getanzt.
Auch bei der ersten Schwangerschaft der jungen Frau werden verschiedene Feste gefeiert. Im Grunde genommen sind diese jedoch nur der angenehme Rahmen für einen Haufen von Verhaltungsmaßregeln und Verboten, die wieder aus dem Munde der älteren Frauen auf das mehr oder minder ahnungslose junge Wesen herniederregnen. Im fünften Monat rasiert man ihr zunächst den Kopf; nach einem weiteren Monat rüsten die Frauen für sich selbst ein Fest, für die Schwangere aber röstet man Mais und zerstampft ihn, nachdem man die Körner im Wasser hat quellen lassen; den entstandenen Brei schmiert man der jungen Frau auf den Kopf. Jetzt geht der Ehemann in den Busch, mit ihm eine nahe Verwandte seiner Frau. Der Mann schickt sich an, in der uns bekannten Weise Rindenstoff herzustellen, die Verwandte aber entkleidet sich bis auf einen ganz kleinen Schurz. Und sitzt dann der Mann über seinem Baum und hämmert auf den werdenden Stoff, so singt das Mädchen im Takt dazu: „Nalishā́nira wozēwa neakutĕnde.“ Den fertigen Stoff bestickt man mit Perlen, dann hängt ihn die Lehrerin ihrem Schützling als Amulett um den Hals; mare ndēmbo heißt dieser Talisman, mare ndembo heißt von jetzt ab auch die Schwangere.
Wiedergabe eines aufgenommenen Eingeborenenliedes durch den Phonographen.
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GRÖSSERES BILD
Der nächste Morgen versammelt wieder alle Leute zu Tanz, Gesang und Händeklatschen; darein mischt sich natürlich der unvermeidliche hohe Frauentriller, ohne den keine frohe Stimmung, kein freudiges Geschehnis denkbar ist. Doch nicht alle nehmen an dieser Freudigkeit teil; von der Menge abgesondert, umstehen die weisen Frauen und die Lehrerin das junge Weib.
„Du darfst nicht,“ so erschallt es aus dem zahnlosen Munde einer der Alten, „auf den Matten anderer Leute sitzen, denn das würde dir und dem Kinde, das du erwartest, schaden, du würdest eine Frühgeburt haben.“