Sie stutzten und lauschten aufmerksam, was Walter Wullenwebers tiefe, ruhige Stimme ihnen enthüllte. Der Major a. D. und seine Gattin sanken mehr und mehr in sich zusammen. Das ältere Stiftsfräulein wurde aschgrau.
„Fälschung,“ keuchte sie..., „elendes Machwerk. Aber wartet! Ich entlarve Euch schon...“
Dem Vortragenden Rat, Exzellenz und dem Kummersbacher wurde das die Echtheit feststellende Gutachten eines namhaften, auch vom Gericht in den verworrensten Fällen als letzte Instanz angerufenen Gelehrten auf diesem Gebiete zur Prüfung vorgelegt. Sie gaben es an die andern Herren weiter. Als sich die Hand des Stiftsfräuleins Hermine danach ausstreckte, wehrte der Generalleutnant kurz ab.
„Nach dem Vorangegangenen kann ich meine Erlaubnis dazu nicht geben. Du, Hermine, kannst es jederzeit nach Ausweis über deine Person, im Bureau unseres Anwalts, des Herrn Wullenweber, einsehen. Seine Adresse wird dir zugehen. Und nun genug davon! Weiteres wird in dieser Sache von dir nicht angehört werden. Damit wärst du auf den gerichtlichen Weg zu verweisen.“
Eine drückende Stille entstand. Sie lehnte mit leicht geschlossenen Augen auf ihrem Stuhl. Niemand bemühte sich um sie. Jeder am Tisch tat, als beschäftige ihn zur Zeit grade etwas anderes. Als sie sich wieder aufgerafft hatte, sagte sie merkwürdig ruhig:
„Ich danke für diesen Hinweis. Er wird aber, denke ich, überflüssig werden. Oder sollte der Vetter Generalleutnant sowie die andern wirklich nichts von jener hauptsächlichsten Bedingung ahnen, die auch dies alte seltsamerweise zur rechten Zeit aufgefundene Schriftstück nicht außer Kraft setzen kann? Mit der schaffe ich es leicht.“
Der Generalleutnant wechselte mit dem Anwalt einen raschen Blick. „Es ist klüger, wir zeigen uns ebenfalls davon unterrichtet,“ flüsterte Walter Wullenweber.
„Ich bitte, daß Sie uns gefälligst jene Bestimmung zu Gehör bringen, Herr Rechtsanwalt.“
Walter Wullenweber sprach fast ein wenig zu kalt und sachlich für den Geschmack des Kummersbacher. Sein Inneres forderte jetzt eine hinreißende Rede für Eva von Ostried. Es war aber vielleicht richtiger, wie der junge Jurist es anfaßte.