Fast gierig prüfte Gretchen Müller das Gesicht, das ihr doch längst mit jedem Zug vertraut geworden. Seine Schönheit erfüllte sie in diesem Augenblick mit unsagbarer Freude. Es war unmöglich, daß einer, der sie liebte, hier freiwillig entsagte.

„Vielleicht entschließe ich mich sehr bald zur Bühne. Vielleicht auch nicht! Es hat ja noch Zeit,“ sagte Eva nach längerer Zeit des Besinnens.

– – Eine Woche später ging ihr, aus dem Büro in der Markgrafenstraße, von einer fremden kritzlichen Handschrift, deren Name unleserlich blieb, unterzeichnet, nachstehende Eröffnung zu:

Gemäß einer durch Herrn Horst Woldemar von Ostried, derzeitigen Majoratsherrn auf Waldesruh, aufgefundenen grundlegenden Familienbestimmung aus dem Jahre 1701 wäre auch das weibliche eheliche Kind eines ohne männliche Nachkommenschaft verstorbenen Majoratsherrn von Waldesruh insoweit am Majorat erbberechtigt, als ein aus ihrer ebenbürtigen Ehe hervorgegangener Sohn mit dem vollendeten achtzehnten Lebensjahr, besagtes Majorat mit allen darauf ruhenden Rechten und Verbindlichkeiten übernehmen soll. Bedingung wäre, daß diese Tochter in jeder Beziehung einen einwandsfreien Lebenswandel geführt hat. Sie haben nach Ansicht des Seniorenkonvents bisher dies Recht nicht verwirkt und werden deshalb hiermit vorgemerkt. Aus der abschriftlich beigefügten, später aufgenommenen Bestimmung, die sich auf Seite 56 des Familienstatuts aus dem Jahre 1830 vorfindet, ersehen Sie die genausten Bedingungen für diese Vormerkung ebenso, wie auch dasjenige, was unter einer ebenbürtigen Ehe im Sinne der grundlegenden Bestimmung zu verstehen ist.

Die Mitteilung, daß Sie von dieser Nachricht Kenntnis genommen und mit Ihrer Vormerkung resp. Eintragung vor dem Regierungsassessor von Ostried sich einverstanden erklären, erbitten wir gefälligst umgehend.

Ohne auch nur einen Augenblick zu überlegen, antwortete Eva von Ostried:

Ich verzichte ausdrücklich auf dieses Recht und bitte, mich mit ähnlichen sich etwa in Zukunft noch neu ergebenden Mitteilungen zu verschonen.

Dann mußte sie lachen. Es entsprang der Bitterkeit und Verachtung über alle Satzungen, die Menschen gemacht hatten. Langsam begriff sie das eine:

Walter Wullenweber hatte die vorliegende Mitteilung nicht mit seinem Namen decken können, weil sie in seinen Augen nicht dasjenige „untadlige Weibsbildn“ war, das sie zu sein hatte, um als Stammutter eines zukünftigen Majoratsherrn in Betracht zu kommen. Es regte sie nicht mehr auf!

Ihr Gesicht wurde hart wie ihre Seele. Ihre Hand zitterte nicht, als sie jetzt zum zweiten mal die Feder eintauchte, um einen unwiderruflich letzten Brief an Walter Wullenweber zu schreiben. Sie tat es wie eine Fremde: