2) Stehen mehrere Konsonanten im Inlaut, so kommt der letzte auf die zweite Zeile; z. B. här- ten, Laſ- ten (auch Las- ten), Waſ- ser (auch Was- ser), Knoſ- pe (auch Knos- pe), hak- ken (ck wird in kk aufgelöst), klop- fen, krat- zen, Ach- sel, An- ker, Fin- ger, Hoffnun- gen. Steht vor pf noch ein r oder m, so gehört pf zur zweiten Zeile; z. B. däm- pfen, Kar- pfen. Ebenso steht nach vorhergehendem Konsonanten st auf der zweiten Zeile; z. B. Für- sten, gün- stig, schwül- stig[3].
Über den Bindestrich (wörtlich nach dem preußischen Regelbuch).
1) Wird ein zu mehreren aufeinander folgenden Compositis gehörendes Wortglied nur einmal gesetzt, so tritt an den übrigen Stellen statt seiner der Bindestrich ein; z. B. Feld- und Gartenfrüchte, Vokallänge und -kürze.
2) Der Bindestrich tritt außerdem ein
a. in Zusammensetzung von Eigennamen und in Adjektiven, welche von solchen gebildet sind; z. B. Jung-Stilling, Reuß-Greiz, niederschlesisch-märkische Eisenbahn;
b. in unübersichtlichen Zusammensetzungen, z. B. Oberlandesgerichts-Präsident, Staatsschuldentilgungs-Kommission, das Für-sich-selbst-sein.
Anmerkung. Auch sonst läßt es zuweilen die Rücksicht auf die Deutlichkeit der Schrift wünschenswert erscheinen, den Bindestrich zu gebrauchen; z. B. Schluß-s, Dehnungs-h, Erd-Rücken zum Unterschied von Erdrücken u. ä.
Über den Apostroph (wörtlich nach dem preußischen Regelbuch).
1) Wenn Laute, die man gewöhnlich bezeichnet, unterdrückt werden, so bezeichnet man in der Schrift ihre Stelle durch einen Apostroph; z. B. Ich lieb’ ihn. Das leid’ ich nicht. Heil’ge. Jedoch ist in der gewöhnlichen prosaischen Darstellung eine solche Verstümmelung der Wortform zu vermeiden, ausgenommen etwa im Pronomen es; z. B. ist’s, geht’s.
Wenn die Präposition mit dem von ihr regierten Artikel verschmolzen wird, gebraucht man den Apostroph nicht; z. B. am, beim, unterm, ans, ins, zum.