Ähnlich werden die Superlative größte, beste und die Superlative der Adjektive auf isch gebildet, z. B. der närrischte.
Sonst meidet man die verkürzten Superlative von Adjektiven, deren Stamm auf einen S-Laut oder ein sch ausgeht; z. B. süßeste, frischeste.“
Fassen wir zunächst den ersten Satz, der mehrfach zu irrigen Folgerungen Anlaß gegeben hat, ins Auge, so ergiebt sich als der Sinn desselben zweifellos folgendes: Wenn bei Stämmen, die auf einen S-Laut oder ein sch ausgehen, die Endung der zweiten Person est den Vokal e einbüßt, so wird das übrigbleibende st im Anschluß an den vorhergehenden S-Laut, beziehungsweise an das vorhergehende sch in ein t verwandelt; man schreibt also nicht: du läßst, wächsst, ißst, wäschst, sitzst, sondern: du läßt, wächst, ißt, wäscht, sitzt. Daß das e der zweiten Person ausfallen müsse, ist damit keineswegs gesagt (vgl. Wilmanns’ Kommentar). Die Belehrung darüber, ob und wann das geschehen dürfe, hat der Verfasser des Schulbuchs, der lediglich orthographische Anweisung zu geben beabsichtigte, dem grammatischen Unterricht des Lehrers überlassen.
Für unser orthographisches Wörterbuch, das den Lehrer überflüssig machen soll, mußte diese grammatische Belehrung aber gegeben werden. Da das ganze Buch darauf berechnet ist, durch bloßes Aufschlagen des betreffenden Wortes sofort das Richtige finden zu lassen, so genügte es nicht, in den Vorbemerkungen im Zusammenhang die entsprechende Vorschrift zu geben; der Verfasser hat vielmehr bei jedem hierher gehörigen Verbum die abgekürzten Formen, welche unbedenklich gebraucht werden können, angeführt. Wenn daher z. B. bei „essen“ steht: du issest und ißt, er ißt; du aßest, so heißt das: die zweite Person des Präsens darf in der abgekürzten Form, welche der dritten Person völlig gleichlautend ist, unbedenklich gebraucht werden; dagegen ist die abgekürzte Form der zweiten Person des Imperfekts: du aßt statt du aßest, welche dem Wortlaut der obigen Regel nach auch zulässig ist, nämlich wenn das e der Endung ausfällt, zu vermeiden, weil eben das e der Endung im Imperfektum in der Regel nicht ausfällt, es sei denn, daß man etwa mit Absicht den Ton der niedern Volkssprache, z. B. in einer Posse oder in einem komischen Gedicht niederer Gattung, wiedergeben will. Hier sei noch ergänzend bemerkt, daß auch im Präsens die abgekürzte Form keineswegs der vollen vorzuziehen ist; die letztere behauptet vielmehr in der edlern Sprache entschieden den Vorrang.
Der zweite Satz der Regel ist nicht hypothetisch gefaßt, sondern enthält eine apodiktische Regel, denn er sagt: „Ähnlich“ — d. h. indem man das nach Ausfall des e übrigbleibende st der Endung in bloßes t verwandelt — „werden die Superlative der Adjektive auf isch gebildet“. Streng genommen hat der Lehrer der Orthographie hier seine Befugnis überschritten, indem er die Auslassung des e aus der Endung est im Superlativ der Adjektive auf isch verlangt hat. Man kann selbst zweifelhaft sein, ob es statt „gebildet“ nicht besser geheißen hätte „behandelt“; dann wäre für die Bildung der vollen Formen, z. B. der närrischeste, die wir keineswegs für unzulässig halten, Raum geblieben. Aber wie die Regel einmal dasteht, verlangt sie überall die Form ischte, die ja auch in der That in überwiegendem Gebrauche ist. Demgemäß haben wir bei jedem Adjektiv auf isch, wenn es überhaupt steigerungsfähig ist, die Superlativform auf ischte angegeben[4].
Der letzte Satz endlich sagt, daß man bei andern Adjektiven mit Stämmen auf sch (z. B. frisch, rasch) sowie bei solchen, deren Stamm auf einen S-Laut ausgeht, die verkürzte Form (d. h. t statt est) „meide“. Der vorsichtige Ausdruck „man meidet“ bezeichnet die vollen Formen als die entschieden üblichen, ohne doch die abgekürzten als unbedingt falsch zu bezeichnen. Mit der Zulässigkeit ihres Gebrauchs verhält es sich ähnlich wie mit derjenigen der abgekürzten Form der zweiten Person des Imperfekts. Es gilt daher das soeben von dieser Gesagte auch von jenen. Formen z. B. wie „am heißten“ statt „am heißesten“ sind nur in der Wiedergabe der niedern Volkssprache, oder wo das metrische Bedürfnis die kürzere Form erheischt, zulässig, und wir haben daher, zumal da die angeführte Form im amtlichen Wörterverzeichnis jetzt gestrichen ist, bei allen hierher gehörigen Adjektiven nur die unverkürzte Form angegeben. Vgl. Wilmanns’ Kommentar[5].
Flexion starker und unregelmäßiger Verba.
Was die weiteren grammatischen Belehrungen in Bezug auf die Verbalformen betrifft, so hat der Verfasser es auf Grund seiner langjährigen Erfahrung im Lehramte für nützlich gehalten, bei allen stark oder unregelmäßig flektierenden Verben die ablautenden Formen, das Präsens, das Imperfekt, das Partizip und den Imperativ, ferner, wo Umlaut oder Ablaut eintritt, auch den Konjunktiv des Imperfekts anzugeben; z. B. sterben; du stirbst; du starbst, conj. stürbest; gestorben; stirb!; wenden; du wandtest u. wendetest, conj. wendetest; gewandt u. gewendet. Wo die regelmäßige schwache Flexion stattfindet, ist nichts bemerkt; nur ist bei den mit Präpositionen zusammengesetzten Zeitwörtern das Partizip regelmäßig angeführt.
Flexion der Substantiva. — Bildung der Feminina und Diminutiva.
Bei den Substantiven ist regelmäßig das Genus, der Genitiv, der Plural und, wo es nützlich schien, die Femininform angegeben, z. B. Zauberer, Zauberin. In betreff des Plurals der Feminina sei hier noch bemerkt, daß die Endung -in regelmäßig in -innen verwandelt wird.