Doch selbst diese so zweifelhafte „Zeugenaussage“ brauchen Sie nicht vorsichtig genug.

Was ist das für ein „ernster Parteiauftrag“, den Sergejew hatte? – Es ist etwas seltsam, daß das mit „einem ernsten Parteiauftrag“ versehene Mitglied der Partei der Sozialrevolutionäre sich gerade in diesem günstigen Augenblick in der Nähe Wolodarskis befand und überdies noch mit einem Revolver und einer Handgranate in der Hand.“

Im Prozeß wiederholte Semjonow sein Bekenntnis in der Broschüre: er habe sich Mitte Mai 1918 an Donskoi gewandt und ihm den Vorschlag gemacht, zu terroristischen Aktionen überzugehen. Donskoi freute sich über diesen Vorschlag sehr. Bald darauf traf Semjonow auch mit Gotz zusammen, mit dem er eine Unterredung über die Organisierung terroristischer Aktionen hatte. Gotz wies darauf hin, daß in erster Linie gegen Sinowjew und Wolodarski Attentate verübt werden müßten. Nachdem er die Zustimmung des Zentralkomitees erhalten hatte, begann Semjonow mit der Organisierung einer „Kampfabteilung“, die die geplanten Attentate verüben sollte. Die Beobachtung Sinowjews und Wolodarskis wurde der Iwanowa übertragen. Sie stellte fest, daß es am leichtesten wäre, auf Wolodarski ein Attentat zu verüben, der häufig Meetings zu besuchen pflegte. Als Tatort wurde der zu der Obuchowschen Fabrik führende Weg, den Wolodarski mit dem Auto öfters passierte, ausersehen. Als die Vorbereitungen zur Ermordung Wolodarskis getroffen waren, erstattete Semjonow dann Gotz Bericht. Gotz gab jedoch Semjonow den Rat, mit der Ausführung seines Vorhabens zu warten. Dies fand Semjonow sehr merkwürdig, da sich das Zentralkomitee der Partei der S.R. doch bereits prinzipiell mit dem Attentat auf Wolodarski einverstanden erklärt hatte. Am nächsten Tage begab sich Sergejew an den Tatort, um sich zu überzeugen, wie dieser von dem Auto Wolodarskis passiert werde. Von seinem Wagen aus fragte Sergejew den Semjonow noch, wie er sich zu verhalten habe, wenn die Gelegenheit günstig sei, um auf Wolodarski zu schießen. Semjonow antwortete, daß in solchem Falle eben gehandelt werden müsse. Zufällig blieb das Auto Wolodarskis nicht weit von dem als Tatort ausersehenen Platze stehen. Wolodarski verließ sein Automobil und ging Sergejew entgegen, der mehrere Schüsse auf Wolodarski abgab und ihn tötete. Es gelang Sergejew zu entfliehen. Am Abend des gleichen Tages begab er sich in die Wohnung Semjonows, wo er Unterkunft fand. 2 bis 3 Tage blieb Sergejew in Petersburg, dann wurde er von Semjonow nach Moskau geschafft. Am Tage nach der Ermordung Wolodarskis erschien eine Erklärung des Zentralkomitees der Partei der S.R., die Partei der S.R. habe mit diesem Morde nichts zu schaffen. Semjonow betonte, daß diese Erklärung für ihn und die anderen Mitglieder der Kampforganisation ein furchtbarer Schlag gewesen wäre. Bald darauf erschien der Bevollmächtigte des Zentralkomitees, Rabinowitsch, der Semjonow erklärte, er habe kein Recht gehabt, das Attentat zu verüben, er hätte vielmehr die Einwilligung Gotz’ abwarten müssen. Eine Weile später machte Rabinowitsch Semjonow den Vorschlag, mit ihm ein Meeting zu besuchen, und um alle Zweifel Semjonows zu zerstreuen, sagte er ihm, daß die Sache der Terroraktionen gut stehe, und alle Spuren verwischt seien, so daß Semjonow ruhig zu dem Meeting gehen könne.

Kurz nach der Ermordung Wolodarskis hatte Gotz eine Zusammenkunft mit Semjonow, in deren Verlauf Gotz erklärt haben will, er sei zu seiner großen Überraschung vor eine vollendete Tatsache gestellt worden. Vielleicht entspricht diese Angabe von Gotz der Wahrheit; aber fest steht, daß man Semjonow nicht in die Arme fiel, als er weitere Attentate organisierte. Gotz gab offen zu, die Ermordung Wolodarskis habe das Z.K. moralisch gebilligt; man habe nie in Erwägung gezogen, den Attentätern ihre Parteirechte zu entziehen. So kann man ohne Zweifel resultieren, daß das Z.K. durch Gotz ausweichende Bescheide gab, die Tat geschehen wissen, aber sie nicht inspiriert haben wollte. Und als man sah, welche tiefe Erregung in den breiten Massen der Tod Wolodarskis auslöste, schreckte man erst recht zurück und veranlaßte die Übersiedlung der Kampforganisation Semjonow von Petrograd nach Moskau.

In Moskau hat die Gruppe sofort wieder ihre Tätigkeit aufgenommen. Diesmal wollte man Lenin selbst treffen. Semjonow hat der Fanny Kaplan Munition und Gift verschafft, Donskoi wurde von Semjonow informiert; die Angeklagte Stawskaja bekundet, Donskoi sei über die Vorbereitungen zu dem Attentat auf Lenin genau unterrichtet gewesen, das Mitglied der Z.K. Timofjejew machte als Einwand gegen terroristische Akte nur geltend, man dürfe die Bolschewiki nicht zu Märtyrern machen. Aber hat nicht die Angeklagte Eugenie Ratner bereits erklärt, die Partei lasse sehr wohl Terrorakte gegen die Bolschewiki gelten? und stand Eugenie Ratner dem Z.K. nicht sehr nahe? Und war nicht außer jenem Attentat der Fanny Kaplan noch ein zweites Attentat auf Lenin geplant gewesen, in das Lydia Konoplewa verwickelt war, die im Februar 1918 B. N. Rabinowitsch den Vorschlag machte, W. I. Lenin zu töten. „Ich schlug vor, dies in Form eines individuellen Aktes auszuführen, um die Partei keinen Repressalien auszusetzen, hielt es jedoch für notwendig, die prinzipielle Stellung des Zentralkomitees zu dieser Frage festzustellen. Aus diesem Anlaß führte ich Unterhandlungen mit dem Mitglied des Zentralkomitees A. R. Gotz. – Gotz pflichtete mir bei und holte die Meinung des Büros des Zentralkomitees ein, das sich damals in Moskau befand. Speziell zu diesem Zweck fuhr Rabinowitsch nach Moskau. Die Sanktion des Büros des Zentralkomitees für den individuellen Akt wurde erteilt. Außerdem gab uns das Büro als Führer der terroristischen Gruppe das Mitglied des Zentralkomitees W. Richter bei.“

Aus dem Attentat wurde nichts; Gotz hat selbst später die Vorbereitungen inhibiert.

Ein Attentatsversuch gegen Trotzki mißlang, weil Trotzkis Zug von einem anderen Bahnhof abfuhr. Die Teilnehmer erzählen von einer merkwürdigen Nachtwanderung am Eisenbahndamm, und während sämtliche Beteiligte ihr Vorhaben eingestehen, behauptet die Angeklagte Iwanowa, sie habe die Bombe in jener Nacht nur mit sich herumgeschleppt, um sie auf die Wachtmannschaften, nicht aber auf Trotzki zu werfen ...

„Die S.R. Partei hatte prinzipiell nichts gegen die Attentate einzuwenden,“ gestand Timofejew. Er erzählt, daß Semjonow, von Gewissensbissen getrieben, bei ihm erschienen wäre und das Anerbieten stellte, Koltschak und Denikin zu töten. Und Timofjejew willigte in das Attentat gegen Koltschak ein. Das Attentat gegen Denikin verbot er, da Denikin die Konstituante nicht auseinandergejagt hätte und auf dem Territorium seiner Herrschaft die S.R. Organisationen nicht auflösen ließ.

Im Saale herrschte eine tiefe furchtbare Stille, als Timofjejew diese Aussage machte.

„Welche Gewissensbisse haben Semjonow zu diesem Entschluß veranlaßt?“ fragt Krylenko.