Die Angeklagten erheben sich zum letzten Waffengang. Fast ein jeder ergeht sich in stundenlangen, sehr eingehenden Ausführungen; vielleicht zum letzten Male bietet sich ihnen Gelegenheit, in aller Öffentlichkeit mit ihren Feinden abzurechnen, im Saale sitzen Verwandte und Freunde, sie haben ein kleines Publikum, das mit ihnen sympathisiert und ihr Testament weiterverkünden wird. Sie verteidigen noch einmal ihre Positionen, die von ihnen in der Februarrevolution so leicht erobert wurden, wie sie ihnen wieder verloren gingen. Sie vermeiden es, sich allzu sehr in Einzelheiten zu verlieren und schieben den Kampf mit ihren Gegnern auf die Plattform der großen Auseinandersetzung zwischen Demokratie und Diktatur, zwischen Klassenausgleich und Klassenkampf. Sie leugnen nie, daß sie Feinde dieses Staates sind, vor dessen Gericht sie stehen müssen, und dem sie nur Rede stehen, weil sie ihrer Partei dienen zu können glauben.
Hendelmann, ehedem Rechtsanwalt, der im Prozeß Anklägern und Tribunal oft Schwierigkeiten bereitet hatte, erhebt nochmals prozessuale Einwände, schützt das Zentralkomitee vor der Anklage, daß es den Terror sanktioniert habe – im Gegenteil: die Partei habe stets den Massenaufstand propagiert, das geplante Attentat auf den Zug Trotzkis wäre eine „bloße Demonstration“ gewesen, mit der Organisierung eines Attentats auf Lenin hätte sich die Konoplewa nur wichtig machen wollen, Wolodarskis Ermordung sei ein rein individueller Akt der Kampforganisation Semjonow gewesen; in der Frage der Expropriationen kann Hendelmann nichts bestreiten, er versucht den Eindruck nur abzuschwächen: es habe sich nur um ... simulierte Expropriationen gehandelt; den Einbruch ins Postamt habe man mißbilligt ... Krylenko unterbricht Hendelmann mit der Frage: „Weshalb habt ihr das Verbot des Terrors und der Expropriationen nicht in aller Öffentlichkeit kundgegeben, weshalb habt ihr Semjonows Gruppe nicht aufgelöst?“ Und Hendelmann weicht aus.
„Ich ersuche das Tribunal, über sämtliche Mitglieder der ersten Gruppe dasselbe Urteil zu fällen, denn keiner wünscht den anderen zu überleben!“
Der Angeklagte Lichatsch, Organisator des Aufstandes im Gebiet von Archangelsk, verzichtet aufs Wort.
Timofejew eröffnet seine Rede mit einer Erklärung:
„Ich erkläre kategorisch, daß Ihr von uns weder Reue noch Versöhnung noch Lossagung von unserer Vergangenheit erwarten sollt. Krylenko bezeichnete uns als Rückfällige. Ja, wir sind rückfällig von Eurem Gesichtspunkte. Wir bestehen auf unserem früheren Standpunkte, und in dieser Hinsicht sind wir reuelose Rückfällige.“
Die Verhandlungen mit Ententevertretern gibt er zu, den Empfang von Geldern bestreitet er. Aber: „Die Landung der Verbündeten in Archangelsk war uns willkommen! Denn ihr Ziel war die Fortsetzung des Krieges gegen Deutschland, und nur aus diesem Grunde traten wir mit der Entente in Verbindung. Wir haben nichts zu bereuen, wir leugnen unsere Vergangenheit nicht.“
Gotz gibt einen historischen Abriß der russischen Revolution und beleuchtet von Fall zu Fall die Niederlage der S.R. Die Verteidigungsrede von Gotz schildert das Fiasko der ganzen Partei: Wir hatten keine Kräfte in entscheidenden Augenblicken, das Militär war nicht für uns, die Massen waren nicht auf unserer Seite. „Wir haben eine richtige Politik geführt, und künftig werden wir ebenso arbeiten wie bisher ...“
Eugenie Ratner versucht die Partei von dem Vorwurf des Kleinbürgertums zu befreien, Rakow wehrt sich gegen die Behauptung, die Partei habe die Interessen der Großbourgeoisie wahrgenommen, er rühmt die Haltung der Partei gegen Koltschak und bestreitet die Verbindung mit dem Banditenführer Antonow im Gouvernement Tambow.
Als erster Verteidiger erscheint der junge Advokat Tschlenow, Verteidiger der Konoplewa und Daschewkis, die zur zweiten Gruppe der Angeklagten gehörten.