Nach Annahme der Tschernowschen Resolution wird sie nicht veröffentlicht. Und als man die Angeklagten über die Ursache dieser Verheimlichung fragte, antwortete Gotz, daß es auch Sachen gebe, die das Gericht nicht zu wissen brauchte. Hendelmann gab eine andere Antwort: Die Parteimitglieder waren nicht terroristisch gestimmt, deshalb lag kein Grund zur Veröffentlichung der Resolution vor. Wenn aber eine solche Resolution angenommen wurde, so beweist das doch, daß eine solche Stimmung vorhanden war.

Nehmen wir das erste Attentat auf Lenin. Da wurde nach Aussagen Jefimows und Rabinowitschs das Moskauer Büro des Z.K. befragt. Dieses Attentat versuchten die Angeklagten als eine Operette hinzustellen. Die Mitglieder des Z.K. erklären, daß sich sehr viele Parteimitglieder an sie wandten, mit dem Vorschlag, terroristische Aktionen zu organisieren.

Und wenn das Z.K. von einer solchen Stimmung nichts wußte, hätte es sich nach der Ermordung Wolodarskis und nach dem Attentat auf Lenin von ihrem Vorhandensein überzeugen können. Man schoß. Es gab Opfer. Kann man von Stimmungen sprechen? Es handelt sich um Tatsachen. Den Terror offen zu erklären, war nicht erwünscht, aber wenn jemand einen terroristischen Akt durchführte, mit dem das Z.K. sich nicht solidarisch zu erklären brauchte, so war das dem Z.K. sehr angenehm.

Aus dem Vergleich der Aussage Rabinowitschs mit den Aussagen Gotz und Semjonows geht klar hervor, daß die Ermordung Wolodarskis mit Kenntnis des Z.K. durchgeführt wurde, obwohl zu einer äußerst ungelegenen Zeit, da sie die Wahlkampagne der S.R. sehr ungünstig beeinträchtigte.

Auch das zweite Attentat auf Lenin wurde mit Kenntnis und Einverständnis des Z.K. unternommen. Usow, Fedorow, Kozlow, Subkow und anderen waren die Sanktionen des Z.K. bekannt. Und zwar nicht nur durch Semjonow, sondern auch durch E. Iwanowa. Besonders Iwanowa überredete Usow, daß er auf Lenin schießen solle. Dem Z.K. schien es besonders notwendig, das Attentat später als Symptom des Volkszornes hinstellen zu können. Die Angeklagten Gotz, Hendelmann und andere wundern sich, weshalb Semjonow die terroristischen Akte mit Donskoj und Gotz und nicht auch mit Timofejew besprochen habe. Das ist nicht verwunderlich. Nicht alle Mitglieder des Z.K. waren Anhänger des Terrors; nur einige. Und die Anhänger des Terrors verbargen ihre terroristischen Bestrebungen vor den übrigen Mitgliedern und handelten hinter ihrem Rücken. Timofejew war Gegner des Terrors. Deshalb hat man ihm die terroristischen Pläne nicht mitgeteilt. Deshalb hat man Semjonow nicht zu ihm gelassen. Semjonow war ein Werkzeug in den Händen derjenigen Mitglieder des Z.K., die für den Terror waren. Diese Mitglieder dachten: Gelingt es nicht, kann man es ableugnen, und der Partei wird kein Schaden erwachsen. Gelingt es aber – die Sieger verurteilt man nicht.

Auf die Uneinigkeit in den Reihen der S.R. weist der Verteidiger Semjonows, Schubin, hin. Auch er erklärt die Verdunkelungsversuche in der Terrorfrage ähnlich wie Tschlenow: Das Z.K. war in der Frage des Terrors nicht einig. Ein Teil war für, der andere gegen den Terror. Die Anhänger des Terrors handelten selbständig, ohne die Gegner des Terrors in ihre terroristischen Pläne einzuweihen.

Noch ein charakteristischer Umstand. Weshalb zog Timofejew Semjonow nicht zu den Sprengungsarbeiten heran, sondern organisierte die Spezialabteilung Davidows? Weil die Kampforganisation eigene Aufgaben – die terroristischen Aktionen – gehabt hat. Außerdem mußte die Sprengungsabteilung mit den Verbündeten in Verbindung treten, und Semenow war offensichtlich kein Anhänger der Beziehungen zu den Verbündeten, besonders war er kein Anhänger des Geldempfangens von ihnen. Die angeklagten Z.K.-Mitglieder berufen sich selbst auf das Buch Semjonows und anerkennen alles das, was man nicht mehr ableugnen kann. Sie gestehen die Expropriationen in Buja und die ganze Kriegstätigkeit. Aber das, was ihnen unangenehm ist, und was man ableugnen kann, verwerfen sie. Die objektive Logik der Dinge sagt uns aber, daß die angeklagten Z.K.-Mitglieder die Lossagung vom zweiten Teil der Semjonow-Broschüre nicht begründen können.

Hendelmann erklärte in seiner Verteidigungsrede, daß die in der Semjonowschen Broschüre angeführten Tatsachen der Sowjetmacht schon längst vor der Herausgabe der Broschüre bekannt waren, daß sie es aber nicht für möglich hielt, die Angaben Semjonows auszunützen, und gegen die S.R. Partei eine Gerichtsverhandlung zu eröffnen. Diese Erklärung Hendelmanns ist Unsinn. Es ist doch nicht denkbar, daß die Sowjetmacht, die über die Beteiligung bestimmter Personen an terroristischen Aktionen gegen Wolodarski, Lenin und Trotzki unterrichtet gewesen wäre, die Attentäter auf freiem Fuß gelassen hätte, ohne gegen sie gerichtlich einzuschreiten.

Weshalb schrieb Semjonow seine Broschüre? Er war im Auslande, er sah, wie das administrative Zentrum gegen die Sowjetmacht arbeitet, und welchen Schaden es der Revolution bereitet. Diese Tätigkeit wollte Semjonow durch seine Enthüllungen verhindern.

Vor dem Obersten Tribunal sitzt derselbe Semjonow, der Wolodarski ermordet, der auf Lenin geschossen hat. Wenn in ihm der alte Semjonow nicht vernichtet ist, dann muß der auf der Anklagebank sitzende Semjonow vernichtet werden. Wenn aber der alte Semjonow sich selbst vernichtet hat, und vor uns hier ein neuer Semjonow sitzt, dann muß diesem neuen Semjonow das Leben erhalten werden, da die Revolution dessen Leben bedarf.