Ich erlaube mir, einen Freispruch für die ganze zweite Gruppe zu fordern, schon aus dem Grunde, weil Ihr, Mitglieder des Revolutionären Tribunals, ja selbst erklärt habt, daß für Euch der Wille des organisierten Proletariats nicht gleichgültig ist. Und das zu fordern, beauftragte mich – wenn auch nicht formell – die Masse der organisierten Arbeiter. Die Demonstration vom 20. Juni gab mir dieses Mandat. Ich wandte mich damals an die Masse der demonstrierenden Arbeiter mit der Frage, ob sie es für richtig halte, daß wir diese und diese Leute verteidigen, und diese proletarische Riesenmasse antwortete: „Ja, Ihr seid verpflichtet, es zu tun.“
Und nun im Namen dieser Arbeitermassen, die unsere Stellungnahme billigen, fordere ich einen Freispruch für alle meine Klienten ohne Ausnahme.“
Nach einer kurzen Rede von Sadoul, der für ein mildes Urteil plädiert, folgt eine Replik des Staatsanklägers Lunatscharskis, in der er auf verschiedene Einwände der Angeklagten eingeht und besonders ausführlich auf den Vorwurf Gotz’ zu sprechen kommt, die Absicht wäre, durch diesen Prozeß die S.R. Partei zu vernichten: „Gotz sagt: Ihr wollt unsere Partei ermorden!“ Ja, ja, wir wollen es! Dieser Prozeß verfolgt dies Ziel. Wir werden die Partei vernichten! Denn sie ist schädlich, abscheulich und lächerlich, ihre Unreife und Unerfahrenheit, wie jede kleinbürgerliche Schichtung, wie jeder Zwerg, der gegen elementare Kräfte zu kämpfen gedenkt.
Krylenko hebt in seiner Replik den Unterschied zwischen alter und neuer Rechtsauffassung hervor:
„Hendelmann rollte hier die Frage der prinzipiellen, individuellen und kollektiven Verantwortlichkeit im strafrechtlichen Sinne auf. Hendelmann erwähnte das richtige Prinzip, daß in Strafsachen jeder nur für sich die Verantwortung tragen kann. Ein solches Prinzip war in den alten zaristischen Gesetzen tatsächlich durchgeführt worden. In unserer Strafgesetzgebung existiert aber dieses Prinzip nicht. Im gegenwärtigen Prozeß muß die Frage in folgender Weise gestellt werden: wenn eine gewisse führende Körperschaft, die die Tätigkeit aller lokalen Organisationen leitet, erklärt, daß sie für die Tätigkeit aller dieser Organisationen die Verantwortung trägt, so unterliegen ihre Mitglieder einer kollektiven Verantwortung.
Auf alle kategorischen Aussagen der zweiten Angeklagtengruppe antworten die Angeklagten der ersten Gruppe: „Davon ist nichts wahr, das habt Ihr alles nur erfunden.“ Ich frage Euch nun, aus welchem moralischen, logischen oder politischen Grunde könnt Ihr behaupten, daß sie lügen? ... Auf die Fragen, die Euch unangenehm sind, antwortet Ihr nicht.
Ich muß noch einmal auf die bereits in meiner ersten Rede behandelte Frage des Strafausmaßes zurückgreifen. Ich gehe ausschließlich vom Standpunkte der Nützlichkeit oder Gefährlichkeit der betreffenden Bürger aus. Mir scheint, daß diese Frage bereits klar vor uns stehen kann. Es liegen uns die Erklärungen Gotz, Hendelmanns und Timofejews vor. Gotz erklärte: „Wir sterben, aber wenn wir sterben, so sterben wir mutig, und wenn wir leben werden, so werden wir so handeln, wie wir bisher gehandelt haben.“ Timofejew sagte: „Weder Lossagung noch Reue werdet Ihr von diesen Bänken hören.“ Und Hendelmann schloß seine Rede mit der Erklärung, daß sie uns tot und lebendig gefährlich sein werden.
Wie sollen wir uns diesen Erklärungen gegenüber verhalten? müssen wir oder müssen wir nicht das höchste Strafausmaß anwenden? Kann denn diese Frage im Interesse der Staatszweckmäßigkeit anders gestellt werden? Nein! Wenn wir um uns blicken, was in der Vergangenheit geschah, so sehen wir: Petrograd – Junkeraufstand – Blut; Moskau – Oktoberaufstand – Blut. Bei allen Bewegungen in Petrograd wurde Blut vergossen. Ferner: die Epoche von Archangelsk, wo während eines ganzen Jahres die englischen Kapitalisten herrschten. Auch dort – Blut und Blut. Samara, Sibirien, Südrußland – Blut und Blut. Tambow – Blut und Blut. Kronstadt – wiederum nur Blut und Blut. Überall, wo die S.R. nur auftraten, war nichts anderes als Blut und Blut. Deshalb können wir hier mit einer vollständigen Seelenruhe sagen: „Damit in der Zukunft kein Blut oder weniger Blut fließe, muß hier Blut vergossen werden.
Die Angeklagten ergreifen – jeder Einzelne – nochmals das Wort zu längeren Ausführungen, die sich einen vollen Tag hinziehen; die Angeklagten der ersten Gruppe beharren auf ihrer gegnerischen Einstellung, bestreiten noch einmal die Sanktionierung des Terrors durch das Z.K., verklären die demokratische Idee und bekennen, den Kampf gegen die Sowjets nicht ruhen zu lassen. Die Angeklagten der zweiten Gruppe bekennen sich nochmals zu ihren Verbrechen an der Revolution und der Arbeiterschaft, gestehen ihre Reue und als letzter spricht Semjonow: „Meine Verbrechen lassen sich weder rechtfertigen noch wieder gutmachen. Mein revolutionäres Gewissen hat mich bereits verurteilt.“
Nach fünftägiger Beratung wird am 8. August 1922 das Urteil des Obersten Tribunals des Allrussischen Zentralexekutivkomitees, bestehend aus dem Vorsitzenden, Genossen G. L. Pjatakow und den Mitgliedern, Genossen O. J. Karklin und A. W. Galkin verlesen.