Man führt die Namen der 34 Angeklagten auf, bemerkenswert ist die Angabe der Klassenzugehörigkeit eines jeden Angeklagten, unter den 34 Angeklagten befinden sich 29 Personen, die bürgerlichen Verhältnissen entstammen, Hochschulbildung genossen, in der Marine oder im Heer des Zaren gedient haben; einige Personen sind vom Adel, der Angeklagte Utgoff ist der Sohn eines Gendarmerieoffiziers, bei Gotz wird ausdrücklich vermerkt: Kaufmannssohn, Donskoi, Hendelmann sind die Söhne von Ärzten, Semjonow ist der Sohn eines Beamten, L. Konoplewa stammt aus einer Lehrerfamilie. Pelewin ist Bauer, nur Usow, Kozlow und Subkow sind Arbeiter. Der bürgerliche Charakter der S.R. Partei wird auf diese Weise noch einmal besonders grell hervorgehoben. Die Arbeiter und Bauern, für die vielleicht die S.R. Partei durch ihre Tradition noch immer von einem Schimmer heroischer revolutionärer Tapferkeit umstrahlt war, sollten wissen, aus welchen Kreisen diese Führer stammten; das Ziel war Entlarvung der S.R. Partei als einer bürgerlichen Partei, die die Arbeiterbewegung ins Schlepptau zu nehmen sucht. Immer wieder findet man mit allem Nachdruck hervorgehoben: die Bewegung richtete sich gegen die Arbeiter.

Das Urteil gibt zunächst eine längere marxistische Analyse der revolutionären Bewegung. In den Vordergrund wird der Kampf um den Staatsapparat gestellt, dessen sich das Proletariat im Oktober 1917 bemächtigte. Ihre Vollmacht erhielt die proletarische Regierung vom 2. Allrussischen Rätekongreß der Arbeiter- und Bauerndelegierten, er bestätigte am 27. Oktober die durch den Aufstand zur Macht gelangte Arbeiter- und Bauernregierung. Als ihre erste Aufgabe erblickte sie die Vernichtung des Widerstandes der Bourgeoisie, das Ziel war: die Vernichtung der Klassenunterschiede durch Änderung der ökonomischen Verhältnisse. Die Entscheidungsfrage lautete: Mit der Bourgeoisie oder gegen sie? Kampf für oder gegen die Sowjetmacht?

Die S.R. boten alles auf, um die Sowjetmacht zu stürzen. So arbeiteten sie im Interesse der Bourgeoisie, und im Bunde mit ihr. Das Urteil geht auf die einzelnen Aktionen ausführlich ein, die sich gegen den Staat, der zugleich den Vertreter der Interesse der Arbeiter und Bauern repräsentierte, richteten.

Schon einen Tag nach der Bestätigung der Sowjetregierung durch den Rätekongreß marschiert der S.R. Kerenski im Bunde mit dem General Krasnow gegen Petrograd. In der Stadt selbst erheben sich die Junker unter Führung eines Stabes, dem der S.R. Gotz angehört, der persönlich wieder mit Krasnow in Verbindung steht. Krasnow und die Junker werden geschlagen. Nach ihrer ersten Niederlage versuchen die S.R. einen technischen Apparat zu organisieren. Für den Tag der Eröffnung der Konstituante wird der Aufstand geplant, der als Farce endet. Das Gericht sieht als erwiesen an, daß die S.R. in verschiedenen Regimentern arbeiteten. Aber die Massen waren nicht zu gewinnen. Das Zentralkomitee gab seinen Plan auf. Zweiter Mißerfolg. Nach der Auflösung der Konstituante beginnt die geheime, die konspirative Tätigkeit der S.R. Eine militärische Organisation arbeitet unter den Soldaten der Roten Armee. Das Z.K. selbst nimmt Verbindung mit bürgerlichen Verbänden auf und erhält von ihnen Gelder; man scheut sich sogar nicht mit einer Organisation Fühlung zu nehmen, die Fäden zum deutschen Hauptquartier-Ost gesponnen hat. Ein Mitglied der S.R., der Oberst Postnikow, soll sogar ins deutsche Hauptquartier fahren, um mit dem Vertreter Ludendorffs zu verhandeln. In Moskau bestehen engste Beziehungen zu Bürgerwehren und Verbänden der Bischöfe. Die Spionagetätigkeit in der Armee wurde fortgesetzt, die betreffenden Organisationen ausgebaut; dabei wurde auf den Oberst Machin hingewiesen, der als Mitglied der S.R. Partei und im Auftrag des Z.K. einen hohen Posten in der Roten Armee bekleidete und im Kampf mit der Ufaregierung zum Feinde überging.

Der 8. Parteitag im Mai 1918 beschließt den Kampf mit der Sowjetregierung auf allen Fronten und mit allen Mitteln aufzunehmen. Im Wolgagebiet, in Archangelsk und Wologda kommt es zu erbitterten Kämpfen. In Verbindung mit der französischen Mission gewinnt die S.R. die tschechoslowakische Legion, die unter Führung französischer Offiziere offenen Krieg mit den Sowjets führt. Die Tschechoslowaken werden die Elitetruppe der Regierung von Samara, die sich unter Führung der S.R. bildet. An der Regierung beteiligen sich Vertreter des Großgrundbesitzes und der Industrie. In Archangelsk operieren die S.R. in engster Fühlung mit den Ententetruppen und der russischen Bourgeoisie. In diesen Kämpfen fiel den S.R. die entscheidende politisch organisatorische Rolle zu, während die militärische Führung in den Händen der Ententegenerale und russischer Weißgardisten lag.

In der Ukraine, in Kuban und am Don bestanden Verbindungen zwischen den S.R. und den dortigen sowjetfeindlichen Regierungsorganen. In der bürgerlichen ukrainischen Rada sanktionierte die S.R. Fraktion die Okkupation der Ukraine durch den deutschen und österreichischen Imperialismus. Direkt oder indirekt erhielt die Partei finanzielle Unterstützung von den Missionen der Verbündeten. Ferner bestand eine direkte organisatorisch-persönliche Verbindung des Z.K. mit Vertretern der Entente. Außerdem bestand eine enge Verbindung mit bürgerlichen Organisationen; genannt werden die Organisation Filonenko, Iwanow und der „Verband der Wiedergeburt“, dem Kadetten und weiter rechtsstehende Vertreter angehören. Es kam zur Bildung einer zukünftigen russischen Regierung, dem „Allrussischen Direktorium“, in dem Führer der S.R. saßen.

Nach dem Siege der Roten Armee 1919 vollzog sich ein Umschwung. Einige Mitglieder der Konstituante von Samara gaben eine Erklärung ab, in der sie auf den bewaffneten Kampf gegen die Sowjetmacht verzichteten. Aber das Plenum des Z.K. spricht sich gegen jede Versöhnung mit den Sowjets aus und veranlaßt sogar eine Untersuchung gegen die versöhnlichen Mitglieder des Z.K. Diese Wendung hat den Austritt verschiedener Mitglieder zur Folge. Um so entschiedener wird die Haltung der Unversöhnlichen. Eine Resolution des Z.K., von Gotz, Helene Ratner und Timofejew unterzeichnet, erklärt:

„Die S.R. Partei darf ihre alten Positionen nicht verlassen und nicht für einen einzigen Moment auf den bewaffneten Angriff verzichten. Wenn die Bewegung ... gegen die Bolschewiki im gegebenen Augenblick nicht erneuert werden kann, so wird die Aufgabe unserer Partei in der weiteren Vorbereitung der Massen und Zusammenfassung der Elemente der Demokratie bestehen, dort, wo diese Elemente sich noch erhalten haben.“

Am 13. Mai 1920 erläßt das Z.K. ein Rundschreiben, das einen bestimmten Arbeitsplan der S.R. auf dem flachen Lande enthält: 1. Befestigung der organisatorischen Position der S.R. Partei unter den sowjetfeindlichen Elementen des Dorfes; 2. Provozierung bewaffneter Zusammenstöße der Bauern mit der Sowjetmacht.

Eine Folge dieses Zirkulars sieht das Urteil in der Bauernrebellion in Tambow unter Führung des Banditen Antonow. 1921 versuchten die S.R. eine ähnliche Bewegung in Sibirien zu organisieren. Für die Teilnahme der S.R. an Unruhen in den Küstengebieten des Schwarzen Meeres wird ein Aufsatz des Oberst Machin herangezogen; ferner gilt als Beweis ein Aufsatz Tschernows, in dem die Taktik der S.R. gerühmt wird, endlich Akten des „Administrativen Zentrums“. Der Oberst Woronowitsch wurde zu den Aufständigen entsandt.