XIV.
Titus Manlius Torquatus. Marcus Valerius Corvus. — M. Curtius.
Nach der Vertreibung der Gallier gerieten die Römer noch öfters mit ihnen in Krieg, weil immer neue Schwärme ihre Einfälle in das römische Gebiet wiederholten. In diesen Kämpfen zeichneten sich unter allen Titus Manlius und Marcus Valerius durch Heldenmut und Heldentaten aus.
Einst trat aus den Reihen der Gallier ein riesiger Streiter in prunkender Rüstung hervor und forderte den tapfersten Römer zum Zweikampf heraus. Da kein anderer Römer die Herausforderung anzunehmen wagte, erklärte sich Titus Manlius dazu bereit. Mit Genehmigung des Diktators trat er dem prahlenden Gallier entgegen, und der Kampf begann im Angesicht beider Heere. Mit wuchtigen Hieben seines gewaltigen Schwertes fiel der Riese auf den viel kleineren Römer, aber dieser wich gewandt zur Seite, drang dann dicht an den Leib und hinter den großen Schild des Gegners und durchbohrte ihm mit seinem kleinen Schwerte die Weichen, daß er totwund niederfiel. Weil er dem so erlegten Feinde den aus Draht gewundenen Halsring (torques), den jener nach gallischer Sitte trug, abnahm und selber als Siegeszeichen anlegte, bekam er den Beinamen Torquatus. Die Gallier aber wurden durch diesen Ausgang des Zweikampfes so mutlos, daß sie in der folgenden Nacht ihr Lager verließen und nach Campanien abzogen.
Ein ganz ähnlicher Vorfall ereignete sich bei einem späteren Einbruche der Gallier in das römische Gebiet. Beide Heere hatten sich in einer sehr sumpfigen Gegend gelagert, und keines wollte das andere zuerst angreifen. Auch hier trat ein gallischer Krieger hervor und forderte den tapfersten Römer zum Kampfe. Diesmal nahm ihn Marcus Valerius an und bestand ihn, wie es heißt, unter dem besonderen Schutze der Götter. Denn gleich beim Anfang des Kampfes setzte sich ein Rabe auf den Helm des Valerius, der dies für eine gute Vorbedeutung ansah. Während des Kampfes blendete der Rabe den Gallier durch seinen Flügelschlag und hackte nach ihm mit seinen Krallen. Dadurch wurde dieser so außer Fassung gebracht, daß ihn der Römer mit leichter Mühe erlegte. Um den Leib des getöteten Galliers entstand ein allgemeiner Kampf der beiden Heere, in welchem die Gallier geschlagen wurden. Valerius aber erhielt von diesem Vorfall den Beinamen Corvus (Rabe).
Im Jahre 362 v. Chr. soll mitten auf dem Forum, wahrscheinlich durch ein Erdbeben, ein tiefer und breiter Spalt im Boden entstanden sein, den man vergeblich auszufüllen versuchte; denn alle Erdmassen, die man hineinschüttete, verschwanden spurlos in der Tiefe. Da erklärten die Weissager, er werde sich nur schließen, wenn Rom das Kostbarste, was es habe, hineinwerfe. Alsbald trat, wie die Sage berichtet, Marcus Curtius, ein junger berühmter Krieger, in vollem Waffenschmuck hervor, mahnte die Römer, daß Waffen und tapferer Mut Roms beste Kleinode seien, und weihte sich selbst den Göttern der Unterwelt als Opfer. Darauf schwang er sich auf sein Schlachtroß und sprang in den Abgrund, während das Volk, Männer und Frauen, Früchte und andere Gaben ihm nachwarfen. Und sofort schloß sich der Abgrund über ihm.
XV.
Die Tribunen Licinius und Sextius. Gleichstellung der Plebs.
Obschon sich die Plebejer durch die Auswanderung auf den heiligen Berg das Recht, Tribunen als ihre Schützer und Vertreter zu wählen, erzwungen hatten, so blieben doch die Patrizier noch immer im Besitze bedeutender Vorrechte. Namentlich konnten zu den höheren Ämtern nur Patrizier gewählt werden, obgleich doch schon viele plebejische Familien an Reichtum und Ansehen hinter keiner patrizischen mehr zurückstanden, und in den häufigen Kriegen zahlreiche plebejische Führer sich durch Tapferkeit und Einsicht hervorgetan hatten. Um den immer dringenderen Forderungen der Plebs auf Anteil an der Regierung auszuweichen, hatte man schon Jahre hindurch an Stelle der Konsuln sogenannte Kriegstribunen gewählt, aber selbst dieses den Plebejern zugängliche Amt war meist den patrizischen Bewerbern zugefallen. Dieser lange erbitterte Streit endete damit, daß immer der eine von den beiden Konsuln aus den Plebejern gewählt werden sollte. Die beiden Tribunen Licinius Stolo und Lucius Sextius waren es, welche den Plebejern dieses Recht erwarben. Der Hergang wird in folgender Weise erzählt.
Der vornehme Patrizier Fabius Ambustus hatte zwei Töchter, von denen die eine mit einem Patrizier, die jüngere mit dem Plebejer Licinius Stolo vermählt war. Einst besuchte die Frau des Licinius, als dieser Volkstribun war, ihre Schwester, deren patrizischer Gatte damals einer der Kriegstribunen war, als sie plötzlich erschrocken zusammenfuhr: die Trabanten des Kriegstribunen, die sogenannten Liktoren, hatten durch Schläge auf das Tor seine Heimkehr verkündigt. Sie verriet dadurch, daß ihr dieser Gebrauch nicht bekannt war, und mußte den Spott der älteren, vornehmeren Schwester über diese Unkenntnis ertragen. Aber sie konnte es nicht verwinden, daß sie der Schwester an Stand und Ehre soweit nachstehen sollte, und ruhte fortan nicht, bis ihr Gatte und selbst der Vater ihr versprachen, sie würden alles aufbieten, daß ihrem Hause und Stande die gleiche Ehre zuteil werde.
Nun brachte Licinius zusammen mit Sextius den Antrag vor das Volk, daß der eine der beiden Konsuln immer aus den Plebejern gewählt werden solle. Diesen Vorschlag bekämpften die Patrizier aus allen Kräften, und bestachen von den zehn Tribunen die acht übrigen, damit diese durch ihren Einspruch den ganzen Antrag vereiteln sollten. Aber Licinius und Sextius hielten fest zusammen und hinderten ihrerseits durch ihre Einsprache die Wahl aller höheren Obrigkeiten fünf Jahre hindurch, während sie selbst vom Volk immer wieder von neuem zu Tribunen gewählt wurden. Mit der Zeit wurde der Widerstand der Patrizier schwächer, da es ihnen nicht mehr gelang die übrigen Tribunen durch Bestechungen für sich zu gewinnen. Endlich, nach einem zehnjährigen Kampfe (376 bis 367 v. Chr.), wurde der Antrag zum Gesetz erhoben. Von da an waren auch die Plebejer zum Konsulat berechtigt, und Lucius Sextius, der mit Licinius so beharrlich um das Recht gestritten hatte, ging aus der Wahl als der erste plebejische Konsul hervor (366).
Doch nicht bloß dieses, sondern noch ein anderes Recht setzten die beiden Tribunen für die Plebejer durch. Bis dahin hatten sich nämlich die Patrizier allein das Recht angemaßt, das Gemeinland des Staates, das durch die fortdauernde Unterwerfung italischer Gemeinden immer größer geworden war, in billiger Erbpacht zu erhalten. Zugleich mit seinem Antrage über das Konsulat brachte deshalb Licinius auch das Gesetz durch, daß kein Patrizier mehr als 500 Morgen des Gemeinlandes besitzen, das übrige aber in Teilen von je sieben Morgen an arme Plebejer verteilt werden sollte.