8. Christian Urban Hoffmanns Witbe, hat ihr Häußlein vor 24 Jahren umb 160 Thaler bahr geldt erkaufft und bezahlt und diese Zeit über 30 Thaler darin gebessert, will solches, als eine arme Witbe, um 190 Thaler wieder hinlassen.
Summe der ganzen Kaufsumme aller ob specifizirten Häußer thuts 2985 Thaler.
Für eine Erweiterung des Jägerhofes hatten auch 1639 mehrere Bürger in Altdresden ihre Grundstücke verkauft. Auf ihre Bitte um Bezahlung ihrer Häuser äußert sich Kurfürst Johann Georg I. in einem an den Schösser Paul Weber für den Rat zu Dresden gerichteten Schreiben wie folgt: »Liebe getrewe, Ihr wißet Euch zu erinnern, was wir wegen Abtragung teils Häußer auf der Klostergaßen und den Kohlmarkt zu Altdresden mündlich befohlen. Was es dann aus derlei angeführten vrsachen nicht zu endern gehet, also begehren wir hiermit, ihr wollet solchen unsern Befehlich gehorsambst nachkommen, zu verhütung aber vielen besorglichen Klagens vorher mit den Besizern einen ungefähren Kauff schließen, die noch rückständigen Herrschaftsgefälle an Landtsteuern, Jagddienst, Raumgeldern und dergleichen abziehen undt Sie im übrigen biß zu beßer Zeit zur gedult vermahnen lassen, sodann, wie ihr dieser unser verordnungk nachgekommen, unterthänigst berichten, und unser ratificatio darüber erwartten« …
Demnach scheint in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges das Geld sehr knapp gewesen zu sein, denn wegen obiger Schuld hatten sich die Bürger Georg Wolf, Soldat in der Untergarde, Michael Basse, Büchsenmacher, und Martha Tobias Pohlens, »Defensioners allhier selige nachgelassene arme lahme Witbe« an den Nachfolger Kurfürst Johann Georg II. mit folgendem Schuldverzeichnis gewandt (5. Dezember 1556): Verzeichniß, was wir nachgesetzte arme Bürger und Witbe wegen Ihro Churfürstlichen Durchlaucht nahe gelegenen Jägerhauses anno 1639 im Monat Marty unser abgebrochenen Häußer, nach Abzug aller Churfürstlichen sowohl Ratsgefälle annoch zu fordern und bitten unterthänigst, daß Ihro Churfürstliche Durchlaucht solche uns von den izo einkommenden Hufengeldern gnädigst bezahlen lassen wollten. Als: 176 Thaler 9 Groschen 5 Pfennige Michael Basse, dessen Hauß im Kauf 200 Thaler galt; 163 Thaler 4 Groschen George Wolf, dem Kaufe nach 200 Thaler; 276 Thaler 20 Groschen 11 Pfennige Tobias Pohlens Witbe, dem Kaufe nach 300 Thaler. Thut 616 Thaler 8 Groschen 4 Pfennige.
Eine ausführliche Beschreibung des Jägerhofes findet sich in der Dresdner Chronik von Weck vom Jahre 1680. Hier sind auch die in den Sälen befindlichen Gemälde ausführlicher geschildert, ferner ist die Rede von einem Löwenhaus, in welches die früher im Löwenhause auf der Schössergasse aufbewahrten ausländischen Raubtiere überführt wurden. In dem Festsaal des Jägerhofes wird vor allem ein Gemälde erwähnt, das den Einzug des Kaisers Matthias, König von Böhmen, nebst Erzherzog Ferdinand in Altdresden (1617), ferner die Jagden, die ihnen zu Ehren auf dem Altmarkt stattfanden, darstellt; ein anderes Gemälde stellt die 1602 erfolgte Rettung des Kurfürsten aus Lebensgefahr dar, als derselbe auf einem Schiff infolge einer Pulverexplosion bei Pillnitz beinahe ums Leben gekommen wäre. Auch befand sich in gedachtem Saal eine große Tafel, auf welcher alle Tiere, welche Seine Churfürstliche Durchlaucht von 1611 bis 1653 gefangen, geschossen und gehetzt hat, verzeichnet sind und deren Zahl sich auf 113 629 Stück erstreckte.
Ein interessantes Aktenstück, das ich der Güte des Herrn Hofrat Professor Seyfert verdanke, gibt Kunde von einer Reparierung der Dächer und Aufsetzen des neu vergoldeten Turmknopfes im Jägerhofe und enthält noch mancherlei wissenswerte Einzelheiten aus der Zeit um 1671; es sei hier auszugsweise wiedergegeben: »Demnach der Durchlauchtigste Hochgeborene Fürst und Herr, Herr Johann Georg der Andere, Hertzog zu Sachßen, Jülich, Kleve und Bergk des Heil. Röm. Reichs Ertz-Marschall und Churfürst Landtgraff in Düringen, Marggraff zu Meißen, auch Ober- und Nieder Lausitz, Burggraf zu Magdeburg, Graff zu der Marck und Ravensberg, Herr zum Ravenstein, Unser allerseits gnädigster Herr und gütigster Landes-Vater, Bey nothwendiger Reparierung dieses Churf. Sächß. Jägerhauses und derer Dächer-Außbeßerung, unter andern auch diesen Thurm besteigen, und selbigen Knopff, weil er ziemlich wandelbar befunden, den 15. Septembris des 1671sten Jahres herunter nehmen, hingegen diesen sambt der Fahne gantz neu verfertigt vergüldeten, den 19ten dieses umb 2 Uhr wieder hinaufsetzen lassen, haben Höchstermeldte Ihr Churf. Durchl. der werten Posterität zu gutem Andenken in gegenwertigen Knopff, welcher guter 3. Viertel übern Diameter, nachfolgende kurtz entworffene Nachricht hinein zu legen und zu verwahren vor gut befunden und gnädigst anbefohlen, Und zwar, so soll anitzo nicht weitläuffig berühret, was etwan im Römischen Reich und andern Orten hin und wieder dieses Jahr geschehen, welches denen Historien: Chronic und Novellen Schreibern zu überlassen, sondern nur dieses, was vor weniger Zeit allhier in unsern Landen geschehen. Wir haben Gott lob und Danck wohlfeile Zeiten, wir wissen von keiner ungesunden Lufft und graßirenden Seuche, keine so wohl öffentl. als innerlichen Kriege und rebellion, sondern es blühet und grünet annoch heutigen Tages bei unß der Anno 1648 durch göttliche Gnade im Heil. Röm. Reich allgemeine sowol Religion- als Profan Friede, daß dannenhero dero Churfürstenthum und Lande an Einwohnern und Unterthanen sehr wohl zugenommen, also daß sowohl in Städten als Dörffern die liebe Jugend in starker Anzahl heran gewachßen und daß Land sich umb ein merkliches gebessert, zu welchem ende dann Unser gnädigster Herr aus Landes Väterl. Vorsorge in seinem gantzen Lande anitzo eine Revision durch die Herren Ober Consistoriales und hierzu verordnete Commißarien unter denen geistlichen angestellet die schwachen Pfarren sonderl. aufm Lande und in den Dörffern von dem benachbarten verstercket, die starcken mit einsetzung noch eines pfarrers, damit der Gottesdienst desto besser und füglicher abgewartet, einem Seelsorger auch sein Ambt nicht so schwer wird: Zertheilet, die Winckel Schüler abgeschafft, hingegen die öffentlichen Stadt- und Landschulen erweitert … Inzwischen ist nicht zu vergessen, daß an der vor drey Jahren durch einen starcken unversehenen Donnerschlag hohen biß auff den innern Gang gantz herunter geschlagenen Kreutzthurm Haube und Seiten Thürmchen, nach der Schule zu in Neu-Dresden, wie auch in diesem Jägerhause nechst den Bärengarten an einem Löwenhause (so den 8ten July instehenden Jahres von Churf. Durchl. selbst eigner Person, neben hohen Cavalieren und hierzu verordnete Baumeister durch legung des Ersten Grundsteins zu bauen angefangen worden) annoch sehr starck gearbeitet wird, zu dem ende, damit Stadt Dresden desto ehe wieder gezieret und die beyden vom Großhertzog von Florentz Ihr Churf. Durchl. von dort aus allhier nacher Dreßden zu einem Präsent geschickten Löwen, welche nach einem verflossenen Jahre drey junge Löwen, als in diesen Landen noch nicht erhört, gezeuget und zumahl wegen des alten in Neu-Dreßden zu kleinen und sehr baufälligen Löwenhauses [in der Schössergasse] wie auch besserer Lauff und Bequemlichkeit vor Selbige, mit der Zeit hinein gethan würden, umb so viel desto mehr und weiln die hiergezeugten Jungen Löwen eine fürtreffliche rarität beym Hause Sachsen sind, soll dieses itztgedachte Löwenhauß vor eilff Wochen nunmehr angefangen und zehn Ellen über die Erden aufgeführt, auch zu einer sonderbaren künftigen Zierde des Jägerhauses, der vierte Theil davon noch vor winters ins Dach gebracht werden. Im übrigen ist zum Schluß zu vermelden,
Was an Churf. Durchl. und dero Bedienten damahls noch am Leben gewesen
als:
Churfürst Johann Georg der Andere dieses Namens als itzt regierender Herr und Churfürst, sambt dero Vielgel. Herrn Brüdern als: Hertzog August zu Halle, Hertzog Christian zu Merseburg und Hertzog Moritz zu Zeitz, wie auch derselben allerseits jungen Herrlein und Fräulein die Durchlauchtigste Churfürstin zu Sachßen, Frau Magdalena Sibylla geb. Markgräfin zu Brandenburg. (Folgen die übrigen Prinzen.)
Die Barmhertzigkeit des Höchsten lasse das Churhaus Sachßen zu mächtigen Schutz und Schirm der Evangelischen reinen Lehre unveränderter Augsburgischen Confession unter den Fittichen seiner väterl. Huld kräftiglich erwachsen, für allen geist- und leibl. Feinden siegreich bestehen und in seinem allerheyligsten Namen zeitlich und ewig gesegnet seyn!