§§ 19 und 14 des Forst- und Feldstrafgesetzes.

Grimma, den 27. März 1911.

Die Amtshauptmannschaft.«

»Der Wachtelberg trägt inmitten der fruchtbaren Getreidefelder noch heute seine ursprüngliche Pflanzenwelt und zeigt uns, wie die Flora der sonnigen Hügel östlich von den Leipziger Auenwäldern zusammengesetzt war, bevor der Mensch mit seinen Kulturflächen sie zerstörte. Er ist also als Naturdenkmal anzusehen, das uns wie eine wertvolle Urkunde von alten Zeiten berichtet. Dieses auch für unsere Nachkommen zu erhalten, ist unsere Pflicht. Leider sind die seltenen Pflanzen des Berges durch Abrupfen und Ausgraben schon so vermindert, daß die Gefahr ihrer völligen Vernichtung vorhanden ist. Um dies zu verhindern, hat die Amtshauptmannschaft auf die Bitte des Sächsischen Heimatschutzes das obige Verbot erlassen.«

Diese Art, Pflanzenschutz zu treiben, erscheint mir vorbildlich! Der Wortlaut eines Verbotes, das bei unerzogenen Menschen meist auf Widerstand stößt, muß eben in seiner polizeimäßigen Schärfe gemildert werden durch eine belehrende und fesselnde Angabe der Verbotsursache. Letzteres ist unbedingt angebracht, denn der Einsichtige wird sich dieser Betonung einer unabweisbaren heimatlichen Pflicht nicht verschließen. Ein in solcher Form begründetes Verbot wird selbst in unserer verbotsfeindlichen Zeit wirksam sein. Wo es noch versagt, werden auch alle anderen Mittel, welche zum Schutze von Naturdenkmälern vorgeschlagen und erdacht sind, hinfällig, denn ein gefühlsroher Mensch ist mit Nichts zu packen; er bleibt eben ein Schandfleck auf dem Kulturgewand seines Volkes!

Fußnoten:

[1] Vergleiche auch Dr. Naumann: »Praktische Wege des Heimatschutzes«, Heft 12, Bd. I, S. 417.

Ein altes Patrizierhaus

Aufnahme von Konrad Richter, Auerbach i. V.

Auch in Sachsen stößt der Wanderlustige gar nicht so selten auf wenig bekannte Bauten, die einer näheren Betrachtung wert sind. Alte Herrensitze und Baumgehöfte, Dorfkirchen, Rathäuser und Kleinhausbauten sind oft geschildert und dargestellt worden. Ein Patrizierhaus, wie das in der Abbildung gezeigte, findet man in Sachsen und vor allem auf dem Lande oder im Gebirge selten. Die reicheren Bürger, die in der Lage waren, sich vornehme Häuser zu bauen, suchten den Schutz der Stadt und das Zusammenleben in ihr; Patrizierhäuser auf dem Lande oder in kleinen Orten kannte man nicht.