In vielen Städten, wie beispielsweise in Leipzig, Bautzen, Löbau, Görlitz, gehörte es zu den Amtspflichten des Stadtmusikanten, mit seinen Stadtpfeifergesellen in den Sommermonaten fast täglich vom Rathausturme zu blasen, wie auch an den ersten Feiertagen, zu Neujahr und bei sonstigen festlichen Anlässen. Vielleicht gibt diese Abhandlung auch den Architekten und Kunsthistorikern Anlaß, die Frage zu verfolgen, wieweit der Turmbau der damaligen und früheren Zeit diesen musikalischen Veranstaltungen durch bauliche Maßnahmen zur Aufstellung der Mitwirkenden in Gestalt von Galerien, Umgängen oder Balkonen Rechnung trug. Gegenwärtig ist dieser musikalische Brauch fast völlig in Vergessenheit geraten; wo er noch besteht, geschieht es auf Grund alter Stiftungen mit dem Abblasen von Chorälen.
Die Turmmusikpflege selbst darf als ein getreues Abbild jener alten Beschaulichkeit gelten, als man noch Muße und Sinn hatte, den schlichten Weisen der Stadtpfeifer vom Rathaus- oder Kirchturme zu lauschen. Und zu dem Begriff des deutschen Kleinstadtidylls um 1700 gehört auch die Turmsonate. Es wäre wohl lohnend, diese Perlen früherer Kunst auch der Gegenwart zugänglich zu machen; denn sie war ein Stück blühender Romantik. Und eine fromme Kunst.
Schußpreise für Raubvögel
Von Martin Braeß
Während die Jagdschutzvereine im Sinne des Natur- und Heimatschutzes die »Raubzeugprämien« teils wesentlich eingeschränkt, teils vollständig abgeschafft haben, glauben die Brieftaubenzüchter ohne solche Schußpreise nicht auskommen zu können, wie folgende, in verschiedenen Tageszeitungen erschienene Veröffentlichung beweist: »Der Verband deutscher Brieftaubenzüchter-Vereine setzt für das Jahr 1922 für den Abschuß der den Brieftauben schädlichen Raubvögel, als Wanderfalken, Hühnerhabichte und Sperberweibchen, eine Belohnung von zwanzig Mark für das Paar Fänge aus. Diese Belohnung wird Ende Dezember 1922 ausgezahlt. Zur Erhebung eines Anspruchs auf diesen Preis müssen die beiden Fänge eines Raubvogels (nicht der ganze Raubvogel) bis spätestens Ende November 1922 … frei zugesandt werden.«
Wenn man den Sperber kurz hält, so haben wir dagegen gewiß nichts einzuwenden. Er ist ein böser Geselle, der für unsre Kleinvögel zu einer schlimmen Geißel wird; dazu findet er sich fast in allen waldreichen Gegenden noch so häufig, daß eine Ausrottung dieses Vogels vorläufig nicht zu befürchten ist. Aber was der Sperber gerade den Brieftauben zuleide tun soll, ist nicht recht einzusehen. Auf Haustauben stößt er nur dann, wenn sich in dem Schwarm eine junge befindet, die noch nicht ganz flüchtig ist, wie er auch nur auf junge Wildtauben Jagd macht. Eine gesunde, flugfähige Brieftaube hat von dem kleinen Räuber wohl nichts zu befürchten. Anders Hühnerhabicht und Wanderfalke. Indessen, diese schönen Vögel sind in den meisten Gegenden unsres Vaterlandes bereits so selten geworden, daß man sie schonen sollte; keineswegs aber darf man durch Schußbelohnungen zu ihrer völligen Ausrottung auffordern. Die Brieftaubenzucht ist gewiß kein bloßer Sport, keine nutzlose Spielerei, sondern hat ihre Berechtigung, aber doch nur so lange und so weit, als sie sich nicht in bewußten Gegensatz zu andern Bestrebungen setzt, die wie Heimat- und Naturschutz von einer ungleich höheren und allgemeineren Bedeutung sind. Der Brieftaubenzüchter muß eben beim Freiflug seiner Tauben mit Verlusten mancherlei Art rechnen und darf nicht verlangen, daß die Natur lediglich um seinetwillen ihrer schönsten Geschöpfe beraubt werde, an deren herrlichem Fluge so viele Naturfreunde ihre Freude haben. In Norddeutschland, namentlich auf der Seenplatte, die von Ostpreußen bis nach Schleswig-Holstein zieht, mag der Wanderfalke noch häufiger vorkommen; bei uns in Sachsen gehört er aber als Brutvogel bereits zu den seltensten Naturdenkmälern, und auch seine Wanderflüge im Herbst und Frühling führen ihn nicht allzuoft in unser Land. Ähnlich verhält es sich mit dem Hühnerhabicht, wenn auch dessen völlige Vernichtung für unsre Heimat noch nicht zu befürchten ist. Ich hoffe, es wird sich, wenigstens in Sachsen, kein Jagdberechtigter finden, der sich durch Abschuß so seltener Raubvögel die Prämie von zwanzig Mark verdienen will – was sind übrigens heute zwanzig Mark nach Abzug der Kosten für Patrone und Porto!
Aber die Aufforderung der Brieftaubenzüchter-Vereine hat noch eine schlimme Seite. Es ist bekannt, daß nicht jeder Jagdberechtigte die Raubvögel nach ihrem Flugbilde richtig anzusprechen versteht, und so wird gewiß mancher unschuldige Bussard, Turmfalke, manche Weihe u. a. unerfahrenen Schützen zum Opfer fallen.
Bei dieser Gelegenheit sei daran erinnert, daß das Sächsische Finanzministerium schon unter dem 30. Januar 1911, bzw. 20. Mai 1912 zwei Generalverordnungen erlassen hat, nach denen, »soweit irgend zulässig«, die Turmfalken, Wanderfalken, Schrei-, See- und Fischadler, die Uhus, Eulen, Weihe, Bussarde, ebenso der schwarze und rote Milan zu schonen sind, selbst die Reiher, obgleich diese für die Fischereiberechtigten gewiß ebenso und noch mehr als Schädlinge bezeichnet werden müssen, wie jene obengenannten Raubvögel für die Brieftaubenzüchter. Die einzelnen Berufs- und Interessentenkreise haben sich eben der allgemeinen großen Idee unterzuordnen, und diese kann in unserm Falle nur heißen: Schutz der Natur!
Schattenbäume für den Hof
Von Gartenarchitekt Hans S. Kammeyer