Der Staatsanwalt stellte das ausdrücklich fest.
„Und da gingen Sie zu diesem . . . Mädchen.“
Da der Vorsitzende während der Vernehmung des Straßenmädchens die Zuschauer draußen haben wollte, erklärte der Verteidiger, daß volle Öffentlichkeit im Interesse des Dichters liege.
Der Staatsanwalt dachte, da hat er wo etwas aufgeschnappt.
Die Zuschauer mußten hinaus.
Das Straßenmädchen erwiderte: „Ich hatte gerade selbst kein Geld.“
„Bedrohte er Sie, als Sie ihm nichts gaben?“
„Und wieso gaben Sie ihm dann doch?“
„Ich bat ihn, im Nebenzimmer zu warten.“
Unter steigender Erregung der Geschworenen mußte das Mädchen den Hergang mit allen Einzelheiten erzählen, wobei der Dichter einem Blick seines Verteidigers begegnete und dachte: er verachtet mich, wie kann er mich da verteidigen.