I
II
III
IV
V

Mk.
Mk.
Mk.
Mk.
Mk.

200
116
132
146
160
174

300
119
138
154
170
186

500
125
150
170
190
210

1000
140
180
210
240
270

1500
155
210
250
290
330

2000
170
240
290
340
390

2500
185
270
330
390
450

Bei der Niedrigkeit der Arbeiterinnenlöhne wird die dritte Lohnklasse (550-850 Mk. durchschnittliche Jahreseinnahme) im allgemeinen die höchste sein, für die Einzahlungen durch die Frauen geleistet werden können. Und nach fünfzig arbeitsreichen Jahren wird eine Rente von 330 Mk. erreicht! Wie aber, wenn die Invalidität früher und für Angehörige einer niedrigeren Lohnklasse eintritt?! Soll ein armes, vom Kampf ums Dasein vorzeitig zerriebenes Geschöpf mit 116, 150, 220 Mk. leben können?! Man hat bei der Festsetzung der Invalidenrente vielfach gefürchtet, die Arbeiter würden den Empfang dieses Goldregens gar nicht abwarten wollen und sich auf alle Weise die erforderliche Invalidität künstlich zuziehen. Bei der Aussicht auf diese Sätze wird das selbst der ärmsten Näherin nicht einfallen. Man glaubte ferner darauf Rücksicht nehmen zu müssen, daß durch die Gewährung der Renten nicht etwa die Verpflichtung der Familienangehörigen, sich gegenseitig zu unterstützen, aufgehoben würde, und hat nicht daran gedacht, daß die Möglichkeit dazu in der Arbeiterbevölkerung eine seltene ist. Trauriger noch steht es um die Altersrenten. Siebzig Jahre muß die Arbeiterin alt werden, ehe sie auf eine Rente von 110-230 Mk. rechnen kann! Hat sie das Glück, bei ihren Kindern wohnen zu können, so bedeutet die Summe immerhin eine erfreuliche Erleichterung für die meist trostlose Abhängigkeit der Alten von den Jungen, steht sie allein, so genügt sie auch nicht, um davon in irgend einem Altfrauen-Stift unterzukommen. Mit Darben und Arbeiten fing ihr Leben an, mit Darben und Betteln hört es auf.