Wir alle sind zu Warnern, zu Rettern berufen. – Wo sich andere das Recht nehmen, dem Staat von amtswegen zu schaden, wird niemandem das Recht verwehrt sein, ihm selbst außeramtlich nach seinen Kräften zu nützen. Dort geht es um Gut und Blut, hier vorerst nur um Papier und Druckerschwärze.
Nun besteht aber bei uns zu Lande die Meinung, daß ein Beamter nichts »gegen die Regierung« schreiben dürfe. Ich schreibe nicht gegen, sondern für die Regierung. Wie weit außerdem das gesetzliche Verbot geht, weiß ich nicht. Wohl aber weiß ich, daß z.B. Paul de Lagarde trotz seines Beamtentums mit der rückhaltlosesten Offenheit die Schäden der Staatspolitik beleuchtet hat, weiß freilich auch, daß diesen Mannhaften nicht die Behörden, wohl aber alle Wohlgesinnten mit einem Haß verfolgten, der ihnen ebenso zur Unehre gereicht, wie dem Gehaßten zum Nachruhm. Er fragte verwundert, ob es denn ein Unrecht sei, wenn man den Lokomotivführer darauf aufmerksam macht, daß an seiner Maschine ein Schaden sei. Er hat es selbst noch erlebt, daß seine trüben Voraussagen in noch trübere Erfüllung gingen. Jetzt beruft sich jeder gute Patriot schon gerne auf diesen Volkserzieher, der neben Fichte seinen Ehrenplatz hat. Jetzt scheinen selbst seine ehemaligen Kollegen von der Hochschule vergessen zu haben, daß sie ihn zum Einsiedler machten, ihn wie einen Geächteten mieden und wie durch geheime Übereinkunft all seine bedeutenden politischen Arbeiten totschwiegen.
Und wie haben die Zünftler einen Nietzsche behandelt! Stets haben wir das gleiche Bild: »Wenn ein Jagdhund durch die Dorfstraße läuft, kläffen alle Kettenhunde.« »Die ganze Gesellschaft ist verschworen gegen die Mannhaftigkeit des einzelnen,« sagt Emerson. Er muß also in dem angeblich freien Amerika dieselbe trübe Erfahrung gemacht haben. – Wenn wirklich allen Beamten eine Kritik der staatlichen Zustände untersagt wäre, dann wäre die Intelligenz zum großen Teile von einer einschneidenden Mitwirkung ausgeschlossen: denn auch all unsere Hochschullehrer sind Beamte. Vielleicht hätte es die weitere Wirkung, daß die Unsitte, unter Pseudonymen zu schreiben, überhand nähme – eine wenig mannhafte Kampfesweise.
Ich bin so wenig rechtskundig, daß ich mich bloß auf mein Gefühl verlasse. Sollte, was ich in guter Absicht schreibe, in der Meinung, dem Vaterlande nach meinem schwachen, aber ehrlichen Willen zu dienen, mit unseren Gesetzen in Widerspruch geraten, so nehme ich die Folgen auf mich. Ich bilde mir ein, ein gutes Werk zu tun. Von einem dolus – wonach die Juristen immer suchen – wird hier nichts zu finden sein, wohl aber von »Wahrung berechtigter Interessen« eines Jugenderziehers und Staatsbürgers.
Jedoch ich will den Herren Juristen nicht vorgreifen, mich lieber mit dem von Herrn Geheimrat Prof. Dr. Gierke proklamierten »felsenfesten Vertrauen auf unsere Gerichte« ausrüsten.
Ich meine, man darf sich, wenn man seine Überzeugung verfechten will, um den Beifall oder den Widerspruch aller amtlich Gebundenen nicht kümmern. Die sind stets für Ruhe und Sachlichkeit, für eine korrekte Amtsführung, Einhaltung des Instanzenweges, kurz für all das, was den Fortschritt hemmt. Neue Gedanken und nun gar eine Kritik des Bestehenden empfinden sie als lästige Ruhestörung, als Übergriff.
Kümmern wir uns also um sie nicht mehr als nötig ist, um ihren schädlichen Einfluß zu brechen! Ob ich zu dieser Arbeit berechtigt und befähigt bin, das soll, soweit es davon Kenntnis nimmt, das deutsche Volk entscheiden, das heißt die, deren Urteil ungebunden ist.