Dreihundert Lehrer und Lehrerinnen konnten es in Bremen nicht durchsetzen, daß ein Schulinspektor, der sie durch seine bureaukratisch-engherzige Praxis quälte, beseitigt wurde. Im Interesse der Disziplin und amtlichen Autorität mußten diese dreihundert Beamten weiter Unwürdiges ertragen. Der Organismus steht dem Staate höher als die Individuen, das System höher als die lebenden Menschen. Dem Staatsprinzipe werden ernste Überzeugungen und tiefe Empfindungen geopfert. Wenn das nötig ist – was hier nicht untersucht werden soll –, so ist jedenfalls auch das Beamtentum keine Schule zur Pflege und Ausbildung von Mannhaftigkeit.

Einem Sozialdemokraten werden in Preußen amtlich auch die sittlichen Werte abgesprochen, die für das Amt eines Erziehers erforderlich sind. Gewiß, sozialistische Lehren gehören in keine Schule, wie überhaupt jede Politik, auch die kapitalistisch-antidemokratische, ausgeschlossen sein müßte, aber von unseren Lehrern sind schon zahlreiche Sozialdemokraten und es ist gar nicht einzusehen, weshalb ihre politische Überzeugung ihnen als sittlicher Makel angerechnet werden soll. Mit gleichem Rechte hätte man die Revoluzzer von 48, Männer wie Miquel, Richard Wagner, Lothar Bucher als unsittlich bezeichnen dürfen. Sittlichkeit hat mit politischer Parteistellung nichts zu schaffen. Ich erinnere mich im vorigen Jahre eine kleine Broschüre eines Subalternbeamten gelesen zu haben, eines ersichtlich biederen, treuen Menschen, der offen bekannt, er und fast alle die kleinen Beamten, die er persönlich kenne, wären Sozialdemokraten, wagten es nur nicht offen zuzugeben. Sollte Deutschland einmal Republik werden, so wird man den Monarchisten die sittliche Tüchtigkeit absprechen, die Jugend zu lehren, wie etwa im altrepublikanen Rom, wo auf dem Namen König ein Fluch ruhte.

Als überzeugter Anhänger des Königtums, als Gegner der aussichtslosen Sozialdemokratie wünschte ich, daß man auch dieser Partei gegenüber die preußische Devise zu Ehren brächte: suum cuique. Nach der Verfassung sind auch die Sozialisten zu allen Ämtern zuzulassen. Man sieht sie in Amerika, England, Frankreich in einflußreichen Stellen, ohne daß dort die Staaten darüber ins Wanken gerieten. Auch die Zentrummänner galten lange als Reichsfeinde. Jetzt sind sie zu Gnaden aufgenommen. Das war ein notwendiger Akt der Gerechtigkeit. Das deutsche Volk hat das Recht, sich seine religiösen Überzeugungen und ebenso seine politischen selbst zu bilden und der Satz iustitia fundamentum regnorum hat sich noch stets bewährt. Die Zurücksetzung der Sozialdemokraten trägt in unsere niederen Volkskreise eine große Erbitterung. Sollten wirklich drei Millionen deutscher Männer, auf deren Beistand der Staat in jeder Not und Gefahr doch rechnen muß, von denen er Steuern an Gut und Blut einfordert, zur friedlichen Mitarbeit an diesem Staate unfähig sein?

Am klügsten von den Sozialdemokraten, wenn sie, wie es tatsächlich viel geschehen mag, auf die Staatskrippe verzichten, um sich den Rest von Freiheit zu retten, den einem deutschen Proletarier Staat und Gesellschaft und die Zucht seiner eigenen strammen Parteiorganisation noch übrig läßt. »Dort, wo der Staat aufhört,« sagt Nietzsche, »da beginnt erst der Mensch, der nicht überflüssig ist.«

Das Verhältnis des Beamten zu seinem Vorgesetzten ist nicht das des Lehnsmannes zu seinem Lehnsherrn. Es entscheidet nicht die persönliche gegenseitige Zuneigung, es ist kein gleichseitiger, allzeit lösbarer Kontrakt zwischen zwei freien Männern. Nicht daß gegenseitige Achtung und Wohlwollen ausgeschlossen wäre. Es gehört aber nicht zum Wesen des Verhältnisses, ist mehr eine freiwillige Zugabe als ein Pflichtgebot. Gegen Mißhandlung kann der Untergebene zwar klagen, aber gegen eine ganze Skala von demütigenden und herabsetzenden Behandlungen ist er machtlos. Dazu kommt unser völlig veraltetes Disziplinargesetz. Dieses, unmittelbar nach dem Revolutionsjahre von 1848 (nämlich am 21. Juli 1852) zur Niederhaltung jeder freiheitlichen Regung erlassen, macht den deutschen Beamten seinen Vorgesetzten gegenüber fast rechtlos. Man braucht nur an die tief beschämenden Kulturbilder zu erinnern, die in jüngster Zeit sich an den Namen Pötter und an Trakehnen knüpfen. Besonders der Fall Pötter, der sich in Pommern abgespielt hat, zeigte dem erstaunten deutschen Zeitungsleser, welche Tyrannei ein Prediger, der Vorgesetzter von Dorfschullehrern ist, auszuüben vermag, belehrte uns, was – um mit dem »Türmer« zu sprechen (1906, Heft 4, S. 523) – »was deutsche Männer, deutsche Jugenderzieher, jahrelang, ohne mit der Wimper zu zucken, an moralischen und körperlichen Mißhandlungen und Beleidigungen wie stumme Hunde hinunterzuwürgen imstande sind«. Der ›Türmer‹ spricht mit Recht die Hoffnung aus, »daß unser Lehrerstand es nicht bei der Erkenntnis seiner Bedeutung für Volk und Vaterland bewenden lassen, sondern sich auch der eigenen sozialen und politischen Kraft bewußt werden möge. Geschenkt werde einem heut so leicht nichts, zu den bloß artigen Kindern kommen die Kompottschüsseln zuletzt – oder überhaupt nicht«.

Wenn der deutsche Lehrer oder Kanzlist auf der Bühne oder in Romanen auftritt, so zeigt er sich in einer völlig unmännlichen Haltung, ganz Gehorsam, Unterwürfigkeit seinen Vorgesetzten gegenüber; erscheint als ein innerlich gebrochener oder plump trotziger Mann, der zum Äußersten bereit ist: Demut oder Verzweiflung. Man lacht oder spottet darüber. Die Sache ist aber tiefernst, tieftraurig. Schuld daran ist eben unser Disziplinargesetz, das leider nur wenige Deutsche kennen. Würden sie es kennen, sie müßten sich wie ein Mann dagegen auflehnen; denn es ist hart und finster, ist ein trauriges Erbe mittelalterlicher Unduldsamkeit und Menschenentwürdigung.

Man höre: Wenn sich z. B. ein Lehrer über einen Vorgesetzten beschwert, so ist die Behörde nicht verpflichtet, auch den Lehrer nach Vernehmung des Vorgesetzten noch einmal zu hören, sondern die Aussagen des Vorgesetzten gelten als erwiesene Tatsache.

Wenn ein Vorgesetzter über einen Lehrer Klage führt, so entscheidet die Behörde, ohne vorher den Lehrer auch nur gehört zu haben oder etwa Zeugen des Angeklagten. So kann nach der parteiischen Angabe des Vorgesetzten die vorgesetzte Behörde entscheiden und tut es oft im Interesse der Disziplin und keine Verfügung, kein Gesetz steht dem entgegen. Und so verfährt man nicht etwa nur jungen Dorfschullehrern gegenüber, die bei ihren grünen 20 Lebensjahren und bei ihrer deshalb noch mangelnden Lebenserfahrung eine väterliche Amtsüberwachung ertragen könnten und würden – vorausgesetzt, daß sie tatsächlich väterlich wohlwollend wäre – nein, dasselbe Verfahren kommt in Anwendung gegen Gymnasialprofessoren, die schon ein Vierteljahrhundert der Ehre würdig befunden wurden, deutsche Jünglinge zum Höchsten zu bilden und zu erziehen!

Ohne vorheriges Verhör können auch sie auf die Angaben ihres Vorgesetzten Verweise und andere Strafen bekommen. Erfreulicherweise halten sich unsere Behörden in der Regel nicht so streng an den Buchstaben des Gesetzes, daß es in seiner ganzen Härte zur Anwendung kommt. Mir sagte ein namhafter Jurist, daß dieses Gesetz tatsächlich kaum noch zu brauchen wäre. Aber doch bleibt es in Kraft?! Ich mache alle, die es angeht – und eigentlich geht es jeden deutschen Mann an, welchen Standes er immer sei –, auf einen vortrefflichen Aufsatz über »die Reformbedürftigkeit des preußischen Disziplinargesetzes vom 31. Juli 1852« aufmerksam. Er stammt aus der Feder des Berliner Rechtsanwalts Abramczyk, des Syndikus des Berliner Lehrervereins. Der Aufsatz ist in der »Pädagogischen Zeitung«,[12] dem Hauptorgan des deutschen Lehrervereins abgedruckt (34. Jahrg. Nr. 48, 30. Nov. 1905). Wer außerdem die von dem Berliner Stadtlehrer Herrn F. A. Müller (Wilmersdorf, Weimarschestr. 1) in regelmäßigen Jahresberichten gesammelten Disziplinarfälle der Volksschullehrer prüft, der findet sich zu dem Geständnisse gezwungen, daß unter einem solchen Gesetze freie, charakterstarke, ruhige und selbstbewußte Lehrerpersönlichkeiten unmöglich wachsen können. Leider scheint man sich in akademisch gebildeten Kreisen für das Verfassungsleben der alten Spartaner, Athener, Phönizier, Römer und Etrusker, für die Rechtslage auf den Sundainseln oder bei den alten Maias mehr zu interessieren, als für die Rechtslage, den Rechtsschutz und die Gewissensfreiheit der deutschen Volksschullehrer.

Zum Glück erstehen diesen aus den eigenen Reihen tapfere Vorkämpfer, die gern ein Martyrium auf sich nehmen, um die große Sache der deutschen Schule zu retten, die zugleich die Sache des deutschen Volkes ist, Männer, die sich auflehnen gegen den Geist des öden Formalismus, der geistigen und moralischen Knebelung ihres Standes. Wenn die Deutschen mehr Sinn für ethische Probleme hätten und diese wichtigste aller Kulturfragen mit gleichem Ernste studierten wie die Theaterberichte oder Kurszettel, so hätten wir das »Jena« auf dem Schulboden jetzt nicht erlebt und brauchten nicht über erlittenes Unrecht zu klagen.