Bild 58. Jäger mit Hund und Jagdfalk.
(Nach einem Holzschnitt von Jost Ammann.)
Noch im späteren Mittelalter wurde gezähmtes Edelwild gelegentlich zur Jagd gebraucht, ebenso war der Fang vermittelst Antrieb gegen mitten im Wald errichtete künstliche grüne Hecken beliebt, die im Zickzack verliefen und an den offenen Winkelspitzen Netze in Beutelform aufwiesen, in denen sich das hier auszubrechen versuchende Wild fangen mußte, während die einspringenden Winkel durch Reisig geschlossen wurden. War das Tier wie eine Fliege im Netz gefangen, so eilten die in der Nähe versteckten Wachen herbei, um es zu töten. Dieses Jagen mit hag war ebenso bequem als ergebnisreich, wenn es gelang ein Rudel Wild dagegen zu treiben. Nach und nach wurden die feststehenden Hecken durch die beweglichen Netze und hohen Tücher verdrängt, denen schon Roy Modus und Foix im 13. Jahrhundert den Vorzug gaben. Ein Hauptgrund für die Aufgabe der Hecken war auch die Wilderei, der dadurch Vorschub geleistet wurde.
Außer in solchen Hecken wurde das Wild wie früher auch in Fallgruben gefangen. Diese waren unten weiter als oben und mit Zweigen verdeckt. Von der Fallgrube gingen zwei oder vier Hecken in schräger Richtung ab, welche das nahende Wild zwangläufig nach der Grube führten, in die es hineinstürzen mußte. Die Gruben für Schwarzwild und Raubzeug wurden im Walde, die für Rotwild dagegen im Freien angelegt. Auch Fallen und Schlingen wurden noch gelegt, besonders für die kleineren Tiere und Vögel. Letztere wurden außerdem auch mit Netzen und Leimruten gefangen, wobei allerlei Lockvögel zu Hilfe genommen wurden. Habichte und Falken köderte man mit einem Huhn und fing sie in Schlingen. Sperber dagegen lockte man durch einen andern Sperber, der in einem Bauer saß. Auch solche ältere Vögel wurden zur Jagd abgerichtet. Wenn sie dabei dem Falkner auch mehr zu schaffen gaben als die jungen, aus dem Nest genommenen Vögel, so lohnten sie andererseits die vermehrte Mühe durch größere Kühnheit und waren daher sehr beliebt.
Bären und Wölfe wurden mit Selbstschüssen zu erlegen versucht; man fing sie auch in der Schlinge und in Schlagfallen und jagte sie mit Spürhunden vielfach in mit Netzen eingehegten Revieren. Die noch immer zahlreichen Wölfe suchte man in Fallgruben und an Luderplätzen mit vergiftetem Fleisch unschädlich zu machen. In ähnlicher Weise wurde den Füchsen nachgestellt, die im Altfranzösischen gupil und erst später renard — wohl eine Nachbildung von Reinecke — genannt wurden. Die Fischotter wurden wegen des Schadens, den sie in den Fischteichen anrichteten und wegen des gesuchten Pelzwerks, das nach Albertus Magnus zur Verbrämung anderer Pelzarten gebraucht wurde, in Schlingen, Netzen und Fallen gefangen oder mit Spürhunden gejagt. Ihr Fleisch galt wie das des Bibers als Fastenspeise und wurde als solche in den Klöstern gern gegessen.
Bild 59. Hetzjagd auf Wölfe mit Netzen. (Holzschnitt von Jost Ammann 1582.)
Wie das Rotwild wurden auch die Gemsen von Kaiser Maximilian I., den man gern als letzten Ritter bezeichnet, durch Treiber mit Hunden zu Tal gehetzt und an Engpässen in Netzen gefangen oder durch Hecken und Netze zwangläufig vor die Armbrust oder den Wurfspieß des hohen Jägers und seiner Gäste geführt. Der Kaiser erzählt selbst im Weißkunig durch die Feder seines Hofschreibers, M. Treizsaurwein, daß er im Tal Smyeren in Tirol eine Jagd hatte, bei der 600 bis 1000 Gemsen ins Jagen kamen, und daß einmal 183 Stück gefangen worden seien. Als erster hat er seinen Untertanen gegenüber behauptet, ohne es allerdings beweisen zu können, daß die Jagden „Kaiserliche Regalia“ seien. Nur er wollte die Jagd in seinen Erblanden, die durch Fälschung von Freiheitsbriefen von den Habsburgern zu einem selbständigen Herzogtum gemacht worden waren, ausüben und bestrafte jeden Jagdfrevel der Bauern, die gerade in Tirol auf ihr altangestammtes Recht der Jagd pochten, aufs strengste, ja nicht selten mit den Tode. So ließ er auch den Bauern Mathäus Sailler von Zirl, der unbefugt auf der Pirsch angetroffen wurde, kurzerhand an den Galgen hängen. Schon im Jahre 1414 war in Tirol verordnet worden, daß niemand ohne landesfürstliche Erlaubnis Hirsche, Rehe, Bären, Gemsen oder graue Hasen jagen oder fangen dürfe; ausgenommen war der Adel, der auf seinen Besitzungen die Jagd behielt. Schon auf dem Landtage zu Bozen im Herbst des Jahres 1478 klagten die beim Jagdvergnügen der Herren zur Fron gezwungenen Bauern über Wildschaden. Aber es wurde ihnen versagt, sich dagegen selbst zu helfen. Erst bei Maximilians Tode am 12. Januar 1519 in Wels ließ sich der lange verhaltene Grimm der Bauern nicht mehr dämpfen und sie begannen alsbald einen rücksichtslosen Vernichtungskrieg gegen alles Wild, das der Kaiser für seine Jagden in den Tiroler Bergen gehegt hatte.
Das ganze Mittelalter hindurch wurde keinerlei Schonzeit für das Wild gehalten und mit Vorliebe wurden auch trächtige Tiere gejagt. So findet es der Verfasser des Roy Modus sehr unterhaltend, die säugende Hinde zu hetzen. Am besten jagt man nach seiner Auffassung das Tier, wenn es hochträchtig ist, wegen der schönen Jahreszeit im Mai und Juni. Ist aber das Hirschkalb schon gesetzt, dann kehrt die Mutter auf der Flucht oft zu ihm zurück, wenn es nicht rasch genug folgen kann, und wagt nicht, es zu verlassen. Solches zu beobachten gewähre ein besonderes Vergnügen. Zuweilen sei das Tier mit Kalb feister als ein geltes Tier. „Findest du also ein Tier mit Kalb, gib dir Mühe, es mit dem Leithund zu bestätigen und laß die Hunde danach jagen.“ Führwahr, Mitleid kannten die Menschen jener Zeit nicht! Sie ergötzten sich an dem Anblick, wenn die vom Jagdsperber verfolgte Lerche, die bei den Menschen Schutz suchend sich unter sie warf, vom Raubvogel erwürgt wurde. Roy Modus sagt von einer solchen Schilderung: „Wenn der Sperber sie dann fängt, das ist ein köstliches Vergnügen!“ Der feingebildete Albertus Magnus, Bischof von Regensburg, sagt, daß der Gerfalke mit frischem, noch warmem Fleisch gefüttert werden müsse. Deshalb ließ man ihn vom noch lebenden Tiere fressen. Darum rissen etliche Falkner einer lebenden Henne einen Schenkel aus und am nächsten Tag den andern, um dem Falken ein schmackhaftes Gericht zu bieten. Der große Albert tadelt zwar solches, aber nur deswegen, weil am zweiten Tage das Fleisch nicht mehr gut sein könne „von wegen der hitz, so der schmertz erwegt“. Die unmenschliche Grausamkeit, der solche Handlung zugrunde liegt, empfindet der fromme Graf von Bollstädt nicht als solche. Der große Weidmann Maximilian I., der sich schon als Herzog von Österreich den Rang eines Kurfürsten anmaßte und sich „des heiligen Römischen Reichs Erzjägermeister“ nannte, ließ sich mit Vorliebe das gehetzte Wild in einen See treiben, um es dort gemächlich vom Schiff aus zu töten. Einmal schoß er eine hochträchtige Hirschkuh, die alsbald nach der schweren Verwundung ein Kalb gebar, „bevor Er noch die Pluetthundt daran hat gehetzt“, wie er uns selbst in seinem geheimen Jagdbuch erzählt. Das Wort Edelmann, das damals von solch großer Bedeutung war, kommt vom angelsächsischen ead oder ed, dem altdeutschen ôd Besitz und heißt nur der (an Grundbesitz) reiche Mann; mit edler Gesinnung und Edelmut hatte es durchaus noch nichts zu tun. Solcher Erwerb ward erst einer späteren, feiner fühlenden Zeit vorbehalten, die nicht mehr unter Umständen ein Menschenleben geringer achtete als dasjenige eines aus purem Egoismus gehegten Wildes. Derselbe fürstliche Kerl, den sein Leibeigener, der rechtlose Bauer, mit seinen zahlreichen Dienern und der oft hunderte von Hunden umfassenden Meute ohne Entgelt füttern mußte, hing ihn kurzerhand an den Galgen, wenn er sich dessen weigerte, und niemandem hatte er ob solcher Schurkerei Rechenschaft abzulegen.
Was diese Edelleute im Mittelalter an dem ihnen untergebenen rechtlosen gemeinen Volke gesündigt haben, ist zu bekannt, als daß hier weiter darauf eingegangen werden mußte. Der fromme Cyriacus Spangenberg sagt in seinem 1561 erschienenen Jagdteuffel: das Sprichwort sage, ein Edelmann solle vor dem 60. Jahr nicht wissen, daß er eine Seele und ein Gewissen habe, sonst könne er nicht zu Geld kommen. Die Jagd wurde immer mehr zu einem Hoheitsrechte, die der Landesfürst allein sollte ausüben dürfen. Der Grundbesitz des Landesherrn umfaßte außer dem allodium, dem ererbten Familienbesitz, und dem beneficium, den Bodenflächen, mit denen ihn einst der Kaiser belehnt hatte, noch allerlei eingezogene Güter. Auf diesen übte er allein die Jagd aus, wie auch in den Bannwäldern, die sein Haus sich mit der Zeit zu verschaffen gewußt hatte. Beständig suchte die fürstliche Jägerei ihre Rechte zu erweitern und auf alle Reviere auszudehnen, in denen noch ein Rudel Wild stehen konnte. Schon im Jahre 1499 beschwerte sich beispielsweise die Ritterschaft in Landshut, daß die fürstliche Jägerei auf den Lehen die hohe Jagd ausübe und auch mit der kleinen Jagd sich viel zu schaffen mache. Im Jahre 1516 wurde zwar Prälaten, Edelleuten und den Geschlechtern in den Städten, „da sy es von alter hergebracht haben“, die Jagd auf Rehe, Wildschweine und Bären eingeräumt sowie die Niederjagd ausdrücklich zugewiesen, aber das Hochwild behielt sich der Herzog selber vor. Er setzte damit den tatsächlich schon vorher bestehenden Unterschied zwischen hoher und niederer Jagd gesetzlich fest. Und die von ihm angestellten Pfarrer mußten von der Kanzel herab dem Volke verkünden, daß die Jagd allein der hohen Obrigkeit gebühre, die Luther als von Gott eingesetzt und deshalb schon an sich göttlich, d. h. gottähnlich, bezeichnet hatte.