Um die Mitte des 16. Jahrhunderts verdrängte die Büchse die Armbrust, besonders seitdem 1517 in Nürnberg das Radschloß erfunden worden war, das die Lunte überflüssig machte. Sie hieß auch Pirschrohr und danach nannte man die Jagd, bei welcher man sich ihrer bediente, im Gegensatz zum Hetzen Pirschjagd. Doch war sie im allgemeinen wenig beliebt und galt nicht für weidmännisch. Nichtsdestoweniger brach sie sich mehr und mehr Bahn, weil sie billiger war als die mit jagenden Hunden. So fand sie besonders an kleineren Höfen zuerst Eingang. Landgraf Wilhelm von Hessen erlegte 1582 durch Pirschen 345 Stück Wild und nur 307 durch Jagen. Auch der Schrotschuß taucht bereits im 16. Jahrhundert auf; 1556 wird er zuerst erwähnt.

Beim Pirschen auf Rotwild trat alsbald nach dem Schusse der Bluthund in Aktion, indem er, von der Leine gelöst, das Wild verfolgte und, wenn er es eingeholt hatte, zu packen und niederzureißen versuchte. Da in dem vom deutschen Geistlichen Johannes Colerus um 1600 in Wittenberg herausgegebenen lateinischen immerwährenden Kalender Leit- und Bluthund stets zusammen genannt werden, muß man annehmen, daß der Leithund damals auch zur Blutarbeit verwendet wurde. Wegen dieser Bestimmung sollte er groß und stark sein, damit er das Wild niederreißen konnte. So wurde er wie die Jagdhunde im allgemeinen mit Windhund- und Doggenblut gekreuzt, und so entstand eine starke Spürhundrasse wie sie mit zuerst das Neue Jagd- und Waidwerkbuch von Feyerabend 1582 auf Seite 11 zeigt. Auch die Bilder von Jost Ammann zeigen uns solche durch Kreuzung erzielte auffallend große Jagdhunde. Aus diesen schweren Spürhunden entstand dann der schwere Typ der deutschen Vorstehhunde, wie er sich an manchen Orten bis in die zweite Hälfte des 18. Jahrhunderts erhielt.

In dem Maße wie der Adel durch das Regal des Landesfürsten das Recht der Jagd verlor, schwand auch die Falkenbeize, die sich im Mittelalter durch die Begeisterung des Ritterstandes so hoch erhoben hatte. Solange das Kornfeld, das der Reiterzug bei der Falkenbeize durchjagte, dem Bauern gehörte, hatte der Adel keinen Anstoß an dieser Art Jagd genommen; nun aber das Korn sein eigen war und durch die Leibeigenen gepflanzt wurde, wurde er andern Sinnes und wollte seine Felder geschont wissen. Er hatte auch keine Lust mehr dazu, den Tag am Hofe zu verbringen und mit seinen Falken zu vertändeln, mußte vielmehr auf seinem Gute nach dem Rechten sehen und seine Hörigen beaufsichtigen, damit sie gehörig für ihn arbeiteten. Auch hatte die Küche wenig Nutzen von der Falkenbeize, die viel Geld kostete, nicht nur für die Zähmung und den Unterhalt der Falken, sondern auch für die selten gewordenen Reiher, die künstlich im Reiherhaus aufgezogen werden mußten, wenn bei Bedarf kein Mangel daran vorhanden sein sollte.

An Stelle der deutschen Ordensherrn von Marienburg hatten die Könige von Dänemark die Lieferung von Falken übernommen, mit denen sie die meisten Höfe, die sich diesen Luxussport noch leisteten, zu versorgen pflegten. Alljährlich sandten sie ein Schiff nach Island und ließen von dort die geschätzten weißen Wanderfalken holen, die sie durch ihre Falkner an die Höfe verteilen ließen, wobei diesen für jeden Falken eine Gabe von 12–16 Talern ausgehändigt wurde. Die hessischen Fürsten erhielten jedes Jahr durchschnittlich sechs Falken zu ihrem ziemlich großen Bestand, für dessen Unterhalt die Falkner ungefragt auf den Dörfern die erforderlichen Hühner und Tauben selbst nehmen durften. In andern Herrschaftsgebieten war der Taubenzehnte eingeführt, der in Hessen im Jahre 1703 in eine feste Abgabe von 400 Tauben umgewandelt wurde. Landgraf Moritz von Hessen-Darmstadt untersagte 1593 seinen Untertanen ganz die Jagd mit den Falken, „dass wir selbsten unsere Lusten damit gern haben wollten.“ Auch am Hofe zu Kassel wurde die Falkenjagd nach dem Dreißigjährigen Kriege wieder eingeführt; sie hielt sich dort bis ins 18. Jahrhundert. In Württemberg dagegen ging die Beize schon mit dem 17. Jahrhundert zu Ende und ward 1714 gänzlich abgeschafft. Der Reiher wurde nicht mehr gehegt, sondern zum Raubvogel erklärt, und 1726 wurde ein Preis auf seinen Kopf gesetzt. So kehrte die Jägerei zur alten Jagdweise der Markgenossen, zum Habicht und Sperber der Volksrechte zurück. Sie kaufte die Beizvögel von umherziehenden Falknern, fing sie wohl auch selber mit Schlaggarnen am Finkenherd ein, wenn sie auf die Lockvögel stießen, selten zog sie selbst Nestlinge auf, weil dies sehr beschwerlich war. Allgemein im Brauch war noch die Hasenbeize. Dabei suchten 2–3 Stöberhunde das Feld nach Hasen ab, während der Jäger mit dem Vogel auf der Hand zu Pferde folgte. Am Riemen wurden einige Windspiele mitgeführt, die dann dem ergriffenen Hasen, dem vom Raubvogel zuerst die Augen ausgehackt wurden, den Garaus machten. Auch auf das Feldhuhn wurde der Habicht gern geworfen. Wie ein Pfeil schoß er hinter der Hühnerkette her und griff ein Huhn heraus. Die andern ließen sich vor Schreck zu Boden fallen und lagen nun so fest, daß der Hund sie greifen oder der Jäger mit der Hand sie aufheben konnte.

Im 18. Jahrhundert besaß der große Grundbesitz unbeschränkte Macht. Mit Verachtung sah er auf alle Bürgerlichen und noch vielmehr auf die leibeigenen Bauern herab, mit denen er in der gewissenlosesten Weise verfuhr und sie auf das schamloseste ausbeutete. Zäune zur Abhaltung des sich stark vermehrenden Wildes von den Äckern waren verboten oder, wo sie, wie beispielsweise in Sachsen von 1775 an „aus Landesmütterlicher Vorsorge“ den Untertanen gestattet waren, durften sie nur um Kohl- und Obstgärten gezogen werden und mußten so nieder und die einzelnen Pfähle oben stumpf sein, daß das Rotwild darübersetzen und sich dabei nicht verletzen konnte. Einzig das Schwarzwild wurde dadurch abgehalten. Im Jahre 1718 erließ der Herzog von Württemberg das Reskript, daß alle Zäune seines Landes mit Ausnahme der Zäune an der Landesgrenze niedergelegt werden sollten. Den Bauern wurde untersagt, auf ihren eigenen Gütern das Laub zusammenzurechen und die Eicheln aufzulesen, damit sie dem Wilde als Lagerstatt und Futter dienen konnten. Auch Hunde durfte der Bauer nicht fortlaufen lassen oder gar zum Verscheuchen des Wildes von seinen Äckern verwenden. In ganz Württemberg war während des 18. Jahrhunderts das Halten von Hunden überhaupt verboten. So blieb dem Bauern, der etwas ernten wollte, nichts anderes übrig, als selbst oder durch seine Familienangehörigen den ganzen Tag und die Nacht hindurch die Felder zu bewachen, damit das Wild, besonders die Sauen, dieselben nicht verwüsteten. So mußten allein in Sachsen Nacht für Nacht 4000 Menschen wachen, damit der despotische Landesvater gelegentlich auf die Jagd gehen konnte. Auf das heutige Deutschland übertragen, mußten für die Bewachung der Felder in der Nacht wenigstens 68000 Menschen allnächtlich ihren Schlaf opfern, und diesen schweren Dienst mußten die größtenteils von der Fronarbeit am Tage ermüdeten Leute vielfach bei Regen und Kälte verrichten. Das Rotwild, dessen Bestand von Seckendorf 1656 für Sachsen auf 3000 Stück geschätzt wurde, durchstreifte truppweise die Felder, wenn das Getreide reifte, und machte sich daselbst bequeme Lagerstätten. Von den Sauen aber, deren Sachsen nach derselben Schätzung damals etwa 6000 aufwies, lag etwa ein Drittel beständig auf den Feldern, unbeachtet der niederen Zäune, die sie mit Leichtigkeit zu überspringen vermochten. So schreibt ein anonymer Sachse 1799 in einer Schrift über die Schädlichkeit der Jagd: „Wer die Gegenden an der Elbe, z. B. von Dresden bis Wittenberg, von Torgau bis Wurzen, wie auch die Gegend von Colditz, Annaberg usw. durchreitet, der wird in den dortigen Feldern, wenn er die von diesen Tieren vernichtete Hoffnung des armen Landmannes sieht, sich selbst zum Jammer und Mitleid gerührt fühlen und die Stimme der fröhlichen Jäger vor den Klagetönen der über ihren Verlust Jammernden nicht hören können. — Im Jahre 1777 reisete ich in das Erzgebirge nach Elterlein, einem Städtchen, welches unweit Annaberg liegt. Hier sprach ich unter andern Einwohnern auch den Stadtrichter. Dieser Mann zeigte mir eine schriftliche Taxe, welche einen Verlust von 5000 Talern betrug, den die wilden Schweine nur diesem kleinen Städtchen zugefügt hatten.“ Und Franz Philipp Florinus schreibt in seinem 1751 in Nürnberg erschienenen Oeconomus prudens vom Rotwild: „Im Sommer liegt es bei nächtlicher Weile im Getreide und läßt sich von den Wachfeuern und dem Geheul der Bauern fast wenig abschröcken, maßen, sobald es aus einem Samen herausgetrieben wird, gleich in den nächsten und besten hineingehet.“

In Württemberg war es nicht anders. Schon im 17. Jahrhundert wollten die Klagen über den Wildschaden nicht aufhören. Wenn diese zu laut wurden, ließ der Herzog etwa eine Hetze abhalten und zwang die Bauern, ihm das Wildbret, für das er keine Verwendung hatte, zu teurem Preise abzukaufen und selbst zu essen. Der Wildstand im damaligen Württemberg betrug rund 9000 Stück Edelwild und 2000 Sauen. In der Zeit von 1770–1790 wurden durchschnittlich 3300 Stück Rotwild und 1100 Sauen jährlich bei den Hofjagden erlegt. Die Hofküche aber brauchte (nach einer Berechnung vom Jahre 1679) nur etwa 300 Stück Rotwild und 350 Sauen. Setzen wir auch den Bedarf für den oben erwähnten Zeitabschnitt auf 1000 Stück, so blieben immer noch 3400 Stück für den Zwangsverkauf an die Untertanen übrig, der für eine flüssige Rente galt. Die Zustände in Württemberg zur Zeit des Herzogs Karl Eugen, der 1744 die Regierung übernahm, schildert der Prälat Johann Gottfried Pahl. Vom Gelde der von den Höflingen mißhandelten und ausgesaugten Bauern ließ der Herzog kostspielige Bauten herstellen, Opern aufführen, zu denen die Vorbereitungen einen Aufwand von 100000 Gulden erforderten, glänzende Geburtstagsfeste in Form von „Festinjagden“ veranstalten, die bald in dieser, bald in jener Gegend des Landes veranstaltet wurden und 300–400000 Gulden verschlangen. „Da erschien alles im höchsten Glanze, es wurden die prächtigsten Schauspiele und Ballette gegeben; Veronese brannte Feuerwerke ab, die in wenigen Minuten eine halb Tonne Goldes verzehrten. Der ganze Olymp war versammelt, um den hohen Herrscher zu verherrlichen, und die Elemente und die Jahreszeiten brachten ihm ihre Huldigungen in zierlichen Versen dar. Der Herzog liebte diese Art von Vergnügen ebenso leidenschaftlich, als er andererseits der kostspieligen Baukunst frönte. Ein zahlreiches Korps von höheren und niederen Jagdbedienten stand ihm zu Gebote. Seiner Nachsicht gewiß, durften sie sich die rohesten Mißhandlungen und die schreiendsten Ungerechtigkeiten gegen den seufzenden Landmann erlauben. Man zählte in den herrschaftlichen Zwingern und auf den mit dieser Art von Dienstbarkeit belasteten Bauernhöfen über tausend Jagdhunde. Das Wild ward im verderblichsten Übermaße gehegt. Herdenweise fiel es in die Äcker und Weinberge, die zu verwahren den Eigentümern streng verboten war, und zerstörten oft in einer Nacht die Arbeit eines ganzen Jahres; jede Art von Selbsthilfe ward mit Festungs- und Zuchthausstrafe gebüßt, nicht selten gingen die Züge der Jäger und ihres Gefolges durch blühende und reifende Saaten. Wochenlang wurde oft die zum Treiben gepreßte Bauernschaft, mitten in dem dringendsten Feldgeschäfte ihren Arbeiten entrissen, in weite, entfernte Gegenden fortgeschleppt. Ward, was nicht selten geschah, eine Wasserjagd auf dem Gebirge angestellt, so mußten die Bauern hierzu eine Vertiefung graben, sie mit Ton ausschlagen, Wasser aus den Tälern herbeischleppen und so einen See zustande bringen. — Um den Glanz zu vermehren, hatte man eine große Menge fremden Adels ins Land gezogen. Es wimmelte von Marschällen, Kammerherren, Edelknaben und Hofdamen; mehrere von ihnen genossen große Gehalte. In ihrem Gefolge erschien ein Heer von Kammerdienern, Heiduken, Mohren, Läufern, Köchen, Lakaien und Stallbedienten in den prächtigsten Livreen. Zugleich bestanden die Korps der Leibtrabanten, der Leibjäger und der Leibhusaren, deren Uniformen mit Gold, Silber und kostbarem Pelzwerke bedeckt waren...“ Diese Gesellschaft benahm sich den für halbe Tiere gehaltenen Bauern gegenüber skandalös und verführte mit Vorliebe deren Töchter, ohne an das Bezahlen von Alimenten für die nicht ausbleibenden Kinder zu denken. Allein für die von ihm selbst gestifteten Kinder bezahlte der Herzog Karl Eugen großmütig „ein für allemal“ 50 Gulden, und seine Geliebten hatten das viel beneidete Vorrecht, blaue Strümpfe tragen zu dürfen.

Auch der fromme Herzog Ernst Ludwig von Hessen hatte, wie alle Fürsten Mitteleuropas, sein Land in einen Wildpark verwandelt, um der Jagdlust zu frönen, mochten auch die fronenden Bauern in Armut und Elend verkommen. Von den vielen Nachtwachen, die die Leute jahraus, jahrein leisten mußten, um das Wild von ihren Feldern abzuhalten, schliefen sie beim Gottesdienst ein, worüber sich die Pfarrer beklagten. Das war die Zeit, da die Fürsten, auch geistliche Herren, wie der Bischof von Münster, ein Bernhard von Galen, ihre Untertanen für durchschnittlich 155 Mark an auswärtige Regierungen als Soldaten verkauften, damit diese mit ihnen ihre Kriege führen konnten. Viele Tausende mußten so zwecklos in fremdem Lande verbluten. Bei Culloden entschieden die Hessen den Untergang der Stuarts, und Marlborough wie sein Gegner Villeroi fochten meist mit deutschen Truppen gegeneinander. Der Erzbischof Karl hatte dem Herzog Philipp mit Deutschen den spanischen Thron bestritten, und bevor die Angelegenheit geregelt war, verbluteten 400000 Menschen auf dem Schlachtfelde.

Bei der unmenschlichen Behandlung und der Nutzlosigkeit aller Arbeit infolge der Übergriffe des Landesfürsten kamen viele der Bauern aus Not dazu, zu wildern, um sich überhaupt am Leben zu erhalten. Sie taten dies aus Verzweiflung und Auflehnung gegen die grausame Herrschaft, die ihnen beständig das größte Leid zufügte, obschon sie im Falle des Erwischtwerdens mit den härtesten Strafen bedroht waren, so im gelindesten Falle mit etlichen Jahren Zwangsarbeit in Ketten, bei Wiederholung mit Abhauen der rechten Hand, beim dritten Male aber mit dem Galgen zu büßen hatten. Oft wurden Bauern, wenn sie nur mit einer Büchse in einem Gehege angetroffen wurden, ohne große Untersuchung mit kurzem Prozeß binnen 24 Stunden gehängt. Wer dem Wilde verlarvt nachging, wurde kurzerhand in der Verlarvung aufgehängt. Hessen hatte 1613, Preußen 1728 angeordnet, daß die überführten Wilderer ohne Gnade aufzuknüpfen seien. Der Herzog von Württemberg bestimmte 1737 als Strafe derer, „welche diebischer Weise Wild geschossen haben“, das Abhauen der rechten Hand, mindestens aber öffentliche Arbeit „mit aufgesetzter Wildererkappe auf Lebenszeit“, bei Rückfall Aufhängen am Galgen. Diese Wildererkappe, die dem zur Schanzarbeit Verurteilten an den Kopf geschlossen wurde, war ein grauenvolles Marterwerkzeug, das aus einem eisernen Reifen mit einem schweren Hirschgeweih daran bestand. Der Landesvater von Weimar verfügte 1751, „daß alle Wilderer als offenbare Straßenräuber und Mörder angesehen und auf Betreten sofort aufgehängt, deren Weiber gebrandmarkt und ins Zuchthaus gesetzt werden sollen, daß ein Förster oder Jäger, der einen Wilddieb totschießt, 50 Taler verdient, während seine Witwe, falls er selbst totgeschossen wird, lebenslänglich 200 Taler Pension erhält, daß aber ein Jäger, der den Wilddieben durch die Finger sieht, selbst aufgehängt wird“. 1761 wurde in Württemberg eine Belohnung von 20 Gulden für einen toten und 30 Gulden für einen lebenden Wilddieb, der alsbald aufgehängt wurde, ausgeschrieben. Am findigsten waren die Fürsten, die das einträgliche Geschäft des Menschenhandels trieben. So schloß der Herzog von Württemberg 1716 einen Vertrag mit der Republik Venedig ab, wonach alle Sträflinge, auch die Wilderer, die mit dem Leben davonkamen, auf die Galeeren verkauft wurden. So brachten die Kerls noch Geld ein und man war sie los! Das Reskript wurde in feierlicher Stunde nach dem Gottesdienst mit salbungsvoller Stimme von den Kanzeln verkündet.

Während die Bauern so unmenschlich strenge bestraft wurden, kam der Adel beim Wildern mit Geldstrafen davon. Diese waren beispielsweise in Preußen gepfeffert und betrugen 1720 500 Taler für einen Hirsch oder für eine Wildsau; davon erhielt der Angeber den vierten Teil. In dem Vertrage zwischen Hanau und Frankfurt a. M. vom Jahre 1787 wurde die Denunziantengebühr auf den dritten Teil der Geldstrafe bemessen und damit der Verrat zu einem einträglichen Gewerbe ausgebildet. In der Jagdordnung Josefs II. von 1786 wurde dem „Entdecker eines Wildschützen“ 12 Gulden und dem „Einbringer“ eines solchen 25 Gulden Belohnung zugesichert. Diese Jagdordnung war übrigens als ein großer Fortschritt zu begrüßen, indem darin die Vorrechte der Krone aufgehoben wurden. Wenigstens das Schwarzwild wurde auf Tiergärten beschränkt und das Recht zum Abschuß freier Sauen jedem Menschen zugesprochen. Für den Fall, daß sich der Jagdinhaber diesem Abschuß widersetzen sollte, verfiel er in eine Strafe von 25 Dukaten. Das Betreten angebauter Grundstücke wurde verboten, die Einzäunung derselben dem Bauern freigestellt, und zwar in jeder Höhe. Dem Jagdinhaber aber wurde das Wild unter Abschaffung einer Schonzeit als sein unbeschränktes Eigentum freigegeben, er aber zugleich für Wildschaden ersatzpflichtig gemacht. Damit begann die Morgenröte einer neuen Zeit, die gerechter als die vorhergehende die allgemeinen Menschenrechte, die die französische Revolution proklamierte, vertrat.